Danach verpflichtende Festanstellung von Lehrkräften
Nach "Herrenberg-Urteil": Musikschulen erhalten Übergangsfrist für Honorarverträge bis 2027
Spätestens ab dem Jahr 2027 werden Honorartätigkeiten für Lehrkräfte an Musikschulen auf sozialversicherungspflichtige Festanstellungen umgestellt. Bis dahin gilt eine Übergangsfrist, die auch Nachzahlungen ausschließt.
veröffentlicht am 11.03.2025 2







