Reaktion auf EuGH-Urteil
Facebook passt Datenschutzrichtlinien an: Das müsst ihr als Bandpage-Betreiber jetzt wissen
Ein Blick in das Facebook-Büro in Dublin, ab sofort hauptverantwortlich für den Datenschutz innerhalb der EU. © Facebook
Das EuGH-Urteil vom 5. Juni 2018 war ein Schock für viele Bandpage-Betreiber, da es die Betreiber mitverantwortlich machte für Facebooks Datenschutzverstöße – auf die einzig das soziale Netzwerk selbst einen Einfluss hat.
Die Konsequenzen des Urteils für die Betreiber von Bandpages waren direkt nach der Urteilsverkündung kaum abzusehen. Die Empfehlungen reichten von sofortigem Abschalten der Seite bis zu dem Ratschlag, abzuwarten und nichts zu überstürzen.
Promptes Update
Der zweite Vorschlag könnte sich nun als der richtigere erwiesen haben. Facebook hat inzwischen auf das Urteil reagiert und seine Nutzungsbedingungen für Bandpages angepasst. Hauptbestandteil der Änderungen ist eine Vereinbarung, die die gemeinsame Verantwortlichkeit (vgl. Art. 26 DSVGO) festlegt.
Nach dieser neuen Ergänzung übernimmt Facebook Ireland, der Hauptsitz von Facebook in der EU, die primäre Verantwortung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Dazu gehören u.a. die in der DSVGO geregelten Betroffenenrechte, Festlegungen hinsichtlich der Datensicherheit und die Meldung von Datenschutzverletzungen.
Was ist zu tun?
Wie u.a. t3n.de zusammenfasst, gibt es dennoch einige neue Pflichten für Bandpage-Betreiber.
- Bei der Fan-/Bandpage müssen die Kontaktinformationen der Band angegeben werden.
- Weitehin müssen die Betreiber Betroffene über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informieren. Dies gelingt über einen Link zur Datenschutzerklärung im dafür vorgesehenen Feld ("Datenrichtlinie").
- Diese Datenschutzerklärung sollte wiederum um einen neuen Textbaustein, der auf die gemeinsame Verantwortlichkeit von Facebook und Seitenbetreiber hinweist, ergänzt werden.
- Außerdem müssen Anfragen hinsichtlich des Datenschutzes innerhalb von sieben Tagen via eines speziellen Formulars an Facebook weitergeleitet werden.
Die Änderungen seitens Facebook ermöglichen einen weitestgehend risikofreien Betrieb von Bandpages. Ob jedoch wirklich alle Probleme behoben wurden, ist noch nicht abzusehen – hier müssen erste Gerichtsurteile abgewartet werden.
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