Streitwert: bis zu 18 Milliarden Dollar
Datenschützer legen DSGVO-Beschwerde gegen acht Streamingdienste ein, darunter Spotify und Soundcloud
Apple Music. © noyb
Die Datenschutz-Grundverordnung ist Anfang 2018 in Kraft getreten und räumt Nutzerinnen und Nutzern von digitalen Services und Platfformen ein "Recht auf Auskunft" ein. Danach müssen Unternehmen ihren Usern die jeweils gespeicherten, personenbezogenen Rohdaten und einige weitere Informationen, z.B. zu Herkunft, Verwendung oder Speicherungsdauer, auf Anfrage offenlegen.
Totalversagen
Noyb hat acht Audio- und Video-Streamingportale, darunter Spotify, Netflix und Soundcloud, im Auftrag von zehn Nutzern auf deren DSGVO-Konformität getestet und festgestellt, dass keines der Portale die seit immerhin gut einem Jahr gültigen Anforderungen vollständig erfüllt.
Ein Überblick der Verstöße der getesteten Streamingdienste gegen die DSGVO, © noyb
Verschiedenste Verstöße
Die Plattformen DAZN (ein britischer Sport-Streaming-Dienst) und die deutsche Musikplattform SoundCloud ignorierten die gestellten Anfragen und ließen sämtliche Fristen verstreichen. Von diesen beiden Diensten erhielten die Nutzer, in deren Auftrag noyb die Daten anforderte, also überhaupt keine Daten.
Sämtliche anderen angefragten Unternehmen lieferten unvollständige Datensätze. In den meisten Fällen erhielt noyb nur die gespeicherten Rohdaten, jedoch ohne weitere Informationen zu Herkunft, Verwendung oder Speicherungsdauer der Daten. Teilweise wurden die Daten auch in für den Laien eher kryptisch anmutenden Dateiformaten bereitgestellt.
Max Schrems, Geschäftsführer von noyb, stellt außerdem fest, dass insbesondere große Unternehmen strukturelle Verstöße gegen die DSGVO begehen. Während Während kleinere Portale manuell auf DSGVO-Anfragen reagieren, verwenden große Dienste wie YouTube, Apple Music oder Spotify automatisierte Systeme:
"In den meisten Fällen erhielten Benutzer und Benutzerinnen nur die Rohdaten, jedoch keine Informationen darüber, mit wem diese Daten geteilt wurden. Dies führt zu strukturellen Verletzungen der Benutzerrechte und Benutzerinnenrechte, da diese Systeme dazu dienen, die relevanten Informationen zurückzuhalten."
Beschwerde eingereicht
Noyb hat nun für die insgesamt zehn Nutzer, in deren Namen die DSGVO-Anfragen eingereicht wurden, Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde gegen alle acht getesteten Plattformen eingelegt.
Die DSGVO sieht als Strafe für Verströße gegen die Richtlinie Geldbußen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Umsatzes vor. Noyb schätzt die theoretische Höchststrafe der zehn Beschwerden auf insgesamt bis zu 18,8 Milliarden Euro.
Nach der derzeitigen Gesetzeslage ist übrigens jede Nutzerin und jeder Nutzer von digitalen Plattformen dazu berechtigt, eine Auskunft über die jeweils gespeicherten, personenbezogenen Daten einzufordern. Ein Leitfaden dafür findet sich auf der Seite von noyb.
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