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Unterstützung fortgesetzt

Förderprogramm für die MI-Branche im Rahmen von Neustart Kultur soll erweitert und verlängert werden

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 26.04.2021

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Förderprogramm für die MI-Branche im Rahmen von Neustart Kultur soll erweitert und verlängert werden

Daniel Knöll von der Society Of Music Merchants e.V. (SOMM) gehört zu den Unterzeichnern des jüngsten Positionspapiers der Spitzenverbände der deutschen Musikwirtschaft. © Markus Nass

Das Förderprogramm der Bundesregierung "Neustart Kultur" fördert mit einem Teilpaket neben anderen Bereichen der Musikindustrie auch die MI-Branche (Musikinstrumente-Branche). Nun ist eine Verlängerung sowie andere Erweiterungen geplant.

Wie MusikMedia berichtet, sollen sowohl Antrags- als auch Umsetzungsfrist für die Förderung von Unternehmen der MI-Branche verlängert werden.

Daniel Knöll, Geschäftsführer der SOMM (Society of Music Merchants e.V.), gibt an, dass das Förderprogramm, das die SOMM gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) verhandelt hat, aufgrund von Erkentnissen während der bisherigen Abwicklung und der Beratung im Zusammenhang mit den Antragskriterien ein Update erfährt:

"Die aktuell gültigen Kriterien erwiesen sich nicht immer als passgenau. Sie schließen ungewollt einen nicht unerheblichen Teil derjenigen Marktteilnehmer*innen aus, die vom Förderprogramm, seinem Sinn und Zweck entsprechend, eigentlich erfasst werden sollten. Dies konnten wir nun gegenüber dem BKM durchsetzen."

Wer darf einen Antrag stellen?

Neben Unternehmen, deren Umsätze im Geschäftsjahr 2019 mindestens 75.000€ betrugen und sich zu mindesten 75% durch den Verkauf oder Verleih von Musikinstrumenten und-equipment sowie Noten generieren, sollen nun auch Anbieter/innen von damit korrespondierenden Dienstleistungen wie Reparaturservices, Wartungen oder Beratung, antragsberechtigt werden.

Des Weiteren wird nun auch Meisterbetrieben (beispielsweise Instrumentenbauer) mit mindestens 50.000€ Jahresumsatz, der zu mindesten 95% mit Verleih und Verkauf von Musikinstrumenten und -equipment und den damit zusammenhängenden Dienstleistungen im Jahr 2019 erzielt wurde, eine Antragsberechtigung eingeräumt.

Auch Musikverlage sowie der Notengroßhandel und Verlagsunternehmen sollen zukünftig Unterstützung beantragen können, wenn sie im Jahr 2019 ebenfalls einen Umsatz von 50.000€ erzielen konnten, der sich zu mindestens 50% aus Herstellung, Vertrieb und Verkauf der angebotenen Güter zusammensetzt.

Die ursprünglich am 30. April 2021 endende Antragsfrist wird bis zum 30. Juni um zwei Monate verlängert. Anträge sollen bis zum 31. Dezember 2021 bewilligt werden können. Allerdings nur, wenn die geförderten Projekte bis dahin umgesetzt wurden.

Zukunft sichern

Das Teilprogramm "Förderung alternativer, auch digitaler Angebote / Förderung digitaler Strukturen im stationären Musikfachhandel", das von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Monika Grütters in Zusammenarbeit mit der SOMM (Society Of Music Merchants e.V).umgesetzt wird, soll die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der Musikinstrumenten- und Musikequipment-Branche sichern. Ein ausführlicher Artikel darüber findet sich hier.

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