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Insgesamt 32 Millionen Euro

Neustart Kultur: Weitere 5 Millionen Euro Hilfsgelder für Musikclubs

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 28.05.2021

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Neustart Kultur: Weitere 5 Millionen Euro Hilfsgelder für Musikclubs

Ina Keßler. © Initiative Musik

Deutsche Spielstätten erhalten weitere finanzielle Unterstützung durch die Bundesregierung. Durch die Erhöhung des Hilfsprogrammes Neustart Kultur um 5 Millionen Euro können nun 70 weitere Venues in der Corona-Pandemie gefördert werden.

Die Bundesregierung unterstützt mit dem Programm Neustart Kultur zum "Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur Deutschland“ inzwischen 439 Musikclubs dabei, die Planung und Durchführung von Konzerten auch in der Pandemie zu ermöglichen.

Kleinere und mittlere Spielstätten mit höchstens 2.000 unbestuhlten Plätzen und einer Veranstaltungsfläche von bis zu 1.000 qm können, gestaffelt nach der Publikumskapazität, Fördermittel bis zu einer Höhe von 150.000 Euro erhalten.

Mittelaufstockung als Mutmacher

Nach 15 schwierigen Monaten für die gesamte Kulturbranche werden die sinkenden Inzidenzen sowie das Förderprogramm, das den Clubs weiterhin eine Perspektive bietet, kleinere Konzerte im Freien bald wieder möglich machen – so Ina Keßler, Geschäftsführerin der Initiative Musik.

Die Initiative Musik, die in ihrer Funktion als die zentrale Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche im Rahmen von Neustart Kultur bereits über 1.600 Projekte bewilligt hat, begrüßt die Mittelaufstockung um 5 Mio. Euro und sieht in den "zahlreichen Konzertankündigungen für den Spätsommer und Herbst essenzielle Mutmacher für alle Menschen auf, vor und hinter der Bühne".

Dank der Aufstockung sei es jetzt möglich, alle Clubs zu fördern, "deren Anträge den Förderbedingungen entsprechen“, so Ina Keßler. Da die Pandemie die Clubs auch im kommenden Jahr noch beschäftigen wird, wird laut Keßler auch schon für das Jahr 2022 an weiteren Förderangeboten gearbeitet.

Förderfähige Ausgaben

Der Förderanteil des aktuellen Teilprogramms beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Förderfähige Ausgabe sind unter anderem:

  • projektbezogene Ausgaben für Planung, Organisation, Verwaltung, Akquise, Öffentlichkeitsarbeit und künstlerische Leitung
  • angemessene Gagen für die Musiker
  • veranstaltungsbedingte Sach- und Personalausgaben
  • Beratungen/Weiterbildungen/Qualifizierungen, z.B. für Digital-Strategien/Umsetzung
  • Mietentgelte für Backline, Ton und Licht sowie sonstiges technisches Equipment
  • Reisekosten (nach Bundesreisekostengesetz)

Im Fokus stehen vor allem die Programmplanung sowie die öffentlichkeitswirksame Präsentation der Wiederaufnahme des Konzertbetriebs.

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