Weitere 17 Millionen Euro Unterstützung
Neustart Kultur: Programm zur Stärkung der Musikclubs wird fortgesetzt
neustart kultur initiative musik
Ina Keßler. © Initiative Musik
Das Projekt Neustart Kultur steht unter der Leitung von Kulturstaatsministerin Monika Grütters und wird u.a. von der Initiative Musik, der zentralen Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft, realisiert. Gütters betont dabei die Wichtigkeit der musikalischen Spielstätten als gesellschaftliche Treffpunkte:
"Wie wichtig Musikclubs als Orte des kulturellen, des sozialen und urbanen Lebens sind, wurde uns im Lockdown schmerzlich bewusst. Jetzt können Clubs endlich wieder Schritt für Schritt öffnen."
Aus diesem Grund hat Grütters der Initiative Musik auch weitere 17 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die im Rahmen des Programms "Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland" an die Clubs verteilt werden können.
Bis zu 125.000 Euro Förderung
Mit der Förderung soll die Öffnung der Musikclubs, die seit einiger Zeit von den von der Corona-Pandemie stark betroffenen Betreibenden herbeigesehnt wurde, vereinfacht werden. Dazu Ina Keßler, Geschäftsführerin der Initiative Musik:
"Von den Betreiber:innen der Musikclubs wurde in den letzten anderthalb Jahren unheimlich viel Durchhaltevermögen erwartet. Es ist grandios, dass wir dank der BKM in eine zweite Neustart Kultur-Runde für die Musikclubs gehen, um alle Menschen auf, vor und hinter den Bühnen der Musikclubs bei der anspruchsvollen Wiederaufnahme ihrer Programme zu unterstützen. Nur so können unsere Musikspielstätten als lebendige Kulturorte überleben."
Je nach Publikumskapazität werden die Veranstaltungsorte dabei in Kategorien eingeteilt und können im Rahmen von Neustart Kultur insgesamt Fördermittel von bis zu 125.000 Euro erhalten. Die einzige Voraussetzung ist der Eingang eines vollständigen Antrags.
Der Antrag
Antragsberechtigt sind alle Betreibenden von Musikclubs mit einer Gesamtkapazität bis maximal 2.000 unbestuhlten Plätzen und einer Veranstaltungsfläche von bis zu 1.000 qm, die nachweisen können, dass sie bis zur pandemiebedingten Schließung im März 2020 seit mindestens einem Jahr einen regelmäßigen Betrieb ausgeführt haben.
Der Förderanteil des aktuellen Programms beträgt zur Zeit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Dazu zählen unter anderem:
- projektbezogene Ausgaben für Planung, Organisation, Verwaltung, Akquise, Öffentlichkeitsarbeit und künstlerische Leitung
- angemessene Gagen für die Musiker:innen
- veranstaltungsbedingte Sach- und Personalausgaben
- Beratungen/Weiterbildungen/Qualifizierungen, z.B. für Digital-Strategien/Umsetzung
- Mietentgelte für Backline, Ton und Licht und sonstiges technisches Equipment
- Reisekosten (nach Bundesreisekostengesetz)
Interessierte Betreiber und Betreiberinnen können ihren Antrag ab dem 20. Oktober 2021 einreichen, Workshops und Antragsberatungen finden bereits ab dem 18. Oktober 2021 statt. Das Antragsverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 31. Dezember 2021.
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