Neue Antragsrunde
Neustart Kultur: Weitere 105 Mio. Euro für Livemusik-Events und überregionale Musikfestivals
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© Krists Luhaers via Unsplash
Das Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich Neustart Kultur wurde im Spätsommer 2020 durch die Bundesregierung ins Leben gerufen.
Es setzt sich seitdem in Zusammenarbeit mit zahlreichen Organisationen aus der Kulturbranche in über 60 Teilprogrammen dafür ein, dass die Vielfalt der deutschen Kultur- und Medienlandschaft erhalten bleibt. In Kürze startet eine neue Förderrunde für Veranstaltende und Festivals.
Fördersumme von 105 Millionen Euro
Für das Teilprojekt Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland für Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals von Neustart Kultur 2 stehen bis zu 105 Millionen Euro aus dem Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien bereit.
Somit werden im Jahr 2022 weiterhin Livemusikveranstaltungen und überregionale Festivals durch die Initiative Musik – der zentralen Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft – unterstützt.
Beantragung der Fördermittel
Anträge im Rahmen des Programms für Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals können ab 7. Februar 2022 gestellt werden. Die Möglichkeit, Infocalls oder eine Antragsberatung in Anspruch zu nehmen, besteht ab dem 4. Februar.
Durch das Projekt sollen in diesem Jahr konkrete Livemusikprojekte, die trotz der erschwerten Bedingungen der Pandemie kulturelles Arbeiten ermöglichen, gezielt weiter bezuschusst werden.
Antragsberechtigt sind Veranstalter/innen, die die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Hauptverantwortung für die Produktion und Durchführung von Liveveranstaltungen, Programmreihen und Musikfestivals in Deutschland tragen.
Förderhöhe
Dabei können Zuschüsse von bis zu 800.000 Euro für die Wiederaufnahme von Konzertveranstaltungen beantragt werden – vorausgesetzt es kann ein regelmäßiger Spielbetrieb vor Pandemiebeginn nachgewiesen werden. Umsonst & Draußen-Musikfestivals mit überregionaler Bedeutung können mit einer Fördersumme von bis zu 200.000 Euro bezuschusst werden.
Im Fokus der Förderung stehen die Programmplanung und die öffentlichkeitswirksame Präsentation der Wiederaufnahme des Kulturbetriebs. Der Förderanteil für die Antragsstellenden liegt dabei bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei einem Eigenanteil von mindestens 20 Prozent. Der Eingang eines vollständigen Antrags ist dabei maßgeblich für die erfolgreiche Förderung.
Ausschlaggebend für die jeweilige Höhe der maximalen Förderung ist unter anderem die zugehörige Antragskategorie. Eine Einordnung der betroffenen Livemusikveranstaltungen in diese wird anhand ihrer Durchschnittswerte bezüglich der Anzahl an Konzerten, der verkauften Tickets und des Umsatz im Zeitraum der Jahre 2017 bis 2019 vollzogen. Das ergibt folgendes Bild:
Live-Musik-Veranstaltungen und/oder musikalische Veranstaltungsreihen
- Kategorie 1 – 35.000 Euro | Mind. 900 verkaufte Tickets, 30.000 € bis 200.000 € Umsatz, 5 Livemusikveranstaltungen
- Kategorie 2 – 75.000 Euro | Mind. 5.000 verkaufte Tickets, 200.001 € bis 1.250.000 € Umsatz, 25 Livemusikveranstaltungen
- Kategorie 3 – 150.000 Euro | Mind. 25.000 verkaufte Tickets, 1.250.001 € bis 6.000.000 € Umsatz, 50 Livemusikveranstaltungen
- Kategorie 4 – 300.000 Euro | Mind.100.000 verkaufte Tickets, 6.000.001 € bis 13.000.000 € Umsatz, 200 Livemusikveranstaltungen
- Kategorie 5 – 600.000 Euro | Mind. 200.000 verkaufte Tickets, 13.000.001 € bis 29.000.000 € Umsatz, 300 Livemusikveranstaltungen
- Kategorie 6 – 800.000 Euro | Mind. 400.000 verkaufte Tickets, mehr als 29.000.001 € Umsatz, 400 Livemusikveranstaltungen
Musikfestivals (ein- oder mehrtägig)
- Kategorie 7 – 10.000 € | 99 verkaufte Tickets, 1.000 € bis 20.000 € Umsatz
- Kategorie 8 – 75.000 € | Mind. 900 verkaufte Tickets, 20.001 € bis 200.000 € Umsatz
- Kategorie 9 – 150.000 € | Mind. 3.000 verkaufte Tickets, 200.001 € bis 3.000.000 € Umsatz
- Kategorie 10 – 400.000 € | Mind. 40.000 verkaufte Tickets, 3.000.001 € bis 9.000.000 € Umsatz
- Kategorie 11 – 600.000 € | Mind. 150.000 verkaufte Tickets, 9.000.001 € bis 15.000.000 € Umsatz
- Kategorie 12 – 800.000 € | Mind. 300.000 verkaufte Tickets, mehr als 15.000.001 € Umsatz
Umsonst & Draußen-Musikfestivals
- Kategorie 13 – 50.000 € | Mind. 900 Besucher:innen, 1.000 € bis 100.000 € Umsatz
- Kategorie 14 – 100.000 € | Mind. 10.000 Besucher:innen, 100.000 € bis 250.000 € Umsatz
- Kategorie 15 – 200.000 € | Mind. 25.000 Besucher:innen, mehr als 250.001 €
Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick
- Fördersumme beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, je Kategorie zwischen 10.000 € und 800.000 €
- Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung bis zu einer Zuwendungssumme von 200.000 €. Bei Zuwendungssummen über 200.000 € wird die Förderung als Anteilfinanzierung gewährt.
- Antragsberechtigt sind Veranstalter:innen von Livemusikprogrammen und/oder musikalischen Veranstaltungsreihen sowie Veranstalter:innen von Festivals mit überregionaler Bedeutung.
- Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen.
- Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich.
- Hier geht es zu weiteren Informationen bezüglich der Antragsstellung
Gesellschaftliche Bedeutung der Live-Musik
Das Förderprogramm soll die Macher/innen von Musikfestivals sowie Veranstalter/innen unterstützen. Die Kulturstaatsministerin Claudia Roth betont die Wichtigkeit eines solchen Programms.
"Livemusik bedeutet Lebensfreude und Lebensqualität und sie fördert das gesellschaftliche Miteinander. Angesichts der angespannten Corona-Situation brauchen die Veranstalter/innen der Livemusik-Szene jetzt vor allem Planungssicherheit für ihre Festivals, Tourneen und Konzerte. Deshalb wird die neue Bundesregierung die stark nachgefragten Hilfsprogramme fortsetzen. Dieses Engagement ist Ausdruck unserer Wertschätzung für die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Musik und ihrer Live-Ereignisse."
Auch Ina Keßler, Geschäftsführerin der Initiative Musik zeigt sich erleichtert darüber, dass das Förderprogramm ins Leben gerufen wurde.
"Nach der kleinen Hoffnung im Sommer und Herbst 2021, als Livemusikkonzerte wieder eingeschränkt stattfinden konnten, treffen die erneuten Einschränkungen die Menschen in dieser Branche ins Mark. Daher sind wir froh, dass wir für die Bundesregierung die Fortführung der Neustart-Kultur-Unterstützung für die Livemusikbranche umsetzen können. Dies ist eine Bestätigung für unsere bisherige Arbeit, bei der es darum geht, den Menschen in der Konzert- und Festivalbranche mit der weiteren finanziellen Unterstützung eine Perspektive für ihre kulturwirtschaftliche Arbeit auf, vor und hinter den Bühnen zu geben."
Entscheidung über Anträge zur Künstlerförderung
Seit dem Jahr 2022 erhält die Initiative Musik im Rahmen von Neustart Kultur zusätzliche Mittel für die Künstler/innenförderung sowie für eine Anzahl an Teilprogrammen, die die von der Corona-Pandemie besonders betroffende Livebranche unterstützen sollen.
Am 19. Januar 2022 endete die Antragsphase der 56. Runde der Künstler/innenförderung der Initiative Musik, unter deren Förderungsgegenstände unter anderem Komposition und Konzeption, Prodktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing, Tour sowie Proben für Studioproduktionen und Konzerte fallen. Die Entscheidungen, welche der Anträge gestattet werden soll Ende März 2022 fallen.
Update zum Förderprogramm für Musikclubs
Neben dem Programm für Veranstalter/innen und Festivals wurde auch das Programm für Musikclubs für 2022 neu aufgelegt. Bis Ende Dezember sind alleine in diesem Bereich insgesamt 486 Anträge von Musikclubbetreiber/innen ganz Deutschlands eingegangen.
Die Fördermittel des Programms werden durch die hohe Nachfrage mit 15 Millionen Euro auf insgesamt bis zu 32 Millionen Euro aufgestockt. Die Anträge werden derweil geprüft und bewilligt.
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