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Zahlreiche Hilfsprogramme

Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe werden bis Ende 2021 verlängert

Spezial/Schwerpunkt von Daniel Nagel
veröffentlicht am 09.09.2021

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Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe werden bis Ende 2021 verlängert

Olaf Scholz. © Bundesministerium der Finanzen

Kurz vor der Bundestagswahl verlängert der Bund Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe bis Jahresende und sendet damit ein Signal, dass von der Coronakrise schwer betroffene Branchen nach wie vor Unterstützung erhalten.

Nachdem sich die Bundesregierung über die Details der Verlängerung geeinigt hat, wird die Überbrückungshilfe III Plus über den 30. September hinaus bis 31. Dezember 2021 fortgeführt.

Wie bei der bisher geltenden Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September müssen Unternehmen, die die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus beantragen, einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent nachweisen. Die Antragstellung erfolgt weiterhin durch prüfende Dritte (Steuerberater, Rechtsanwälte).

Neustarthilfe ebenfalls verlängert

Für Soloselbständige besonders wichtig ist die Verlängerung der Neustarthilfe Plus ebenfalls bis Jahresende 2021.

Für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona rückläufig ist, zusätzlich zu bisher erhaltenen Leistungen bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.

Die Neustarthilfe war zuvor auf den Zeitraum bis Ende September 2021 verlängert worden. Die Grundzüge der Neustarthilfe haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.

Restart-Prämie endet im September

Die sogenannte Restart-Prämie, die als Teil der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August, September 2021 beantragt werden konnte und die "gezielt den Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtern" sollte, habe "ihren Zweck erfüllt" und "läuft deshalb plangemäß im September aus."

Bei der Restart-Prämie handelte es sich um eine Prämie für Unternehmen, die Personal aus der Kurzarbeit zurückführen oder neue Mitarbeiter einstellen.

Eigenkapitalzuschuss bleibt

Der Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen, wird hingegen auch über den September hinaus bis Dezember 2021 weiter fortgeführt. 

Unternehmen, die in einem noch festzulegenden Zeitraum (bislang 3 Monate) einen Umsatzeinbruch von mehr als 50 Prozent erlitten haben, können einen Eigenkapitalzuschuss zusätzlich zur Überbrückungshilfe III erhalten.

Die Höhe des Eigenkapitalzuschusses beträgt maximal 40% des Fixkostenzuschusses, die der Unternehmer oder Soloselbständige im Rahmen der Überbrückungshilfe erhalten hat.

Damit reagierte der Bund auf die Kritik an der Überbrückungshilfe, die ausschließlich zur Deckung von Fixkosten verwendet werden darf und versucht Unternehmen in ihrer Substanz zu stärken anstatt  ihnen lediglich zu helfen, Kredite und Stromrechnungen zu bezahlen.

Einschränkungen dauern an 

In der offiziellen Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums heißt es zur Begründung, in den meisten Bereich der Wirtschaft gehe es wieder bergauf, in anderen dauern die coronabedingten Einschränkungen aber weiter an.

Dazu zählt fraglos die von Corona stark getroffene Veranstaltungswirtschaft, bei der eine Rückkehr zur Normalität bis Jahresende nicht zu erkennen ist.

Zahlreiche Hallentourneen sind bereits auf 2022 verlegt und in anderen Fällen können nur ein Teil der ursprünglich geplanten Konzerte stattfinden, weil die Regelungen für Veranstaltungen sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Weitere Informationen folgen

Der Bund teilt mit, die FAQs zur Überbrückungshilfe III Plus und zur Neustarthilfe Plus würden überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen.

Antragsbearbeitung und Auszahlung liegen in der Verantwortung der Länder. Informationen über den Start der Antragstellung werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.

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