×

Unterschiedliche Regelungen, unterschiedliche Ansichten

In Hessen und NRW dürfen Clubs wieder öffnen – aber nicht alle sind glücklich darüber

Spezial/Schwerpunkt von Daniel Nagel
veröffentlicht am 20.08.2021

kulturpolitik coronakrise liveszene

In Hessen und NRW dürfen Clubs wieder öffnen – aber nicht alle sind glücklich darüber

© Edoardo Tommasini via Pexels

In Nordrhein-Westfalen und Hessen ändern sich die Corona-Verordnungen: Clubs dürfen wieder öffnen. Unabhängig von der Inzidenz gilt am Einlass die 3G-Regel, allerdings sind nur noch PCR-Tests gültig. Einige Betreiber freuen sich, andere drohen mit Klagen.

Nach Baden-Württemberg erlassen jetzt auch Nordrhein-Westfalen und Hessen in Folge der Bund-Länder-Beratungen neue Corona-Verordnungen. 

Trotz der unterschiedlichen Lösungen bezüglich des Inzidenz-Richtwerts haben sie eines gemeinsam: Der Besuch von Clubs und Diskotheken ist nur Geimpften, Genesenen oder Besucher/innen mit einem aktuellen negativen PCR-Test gestattet.

Tanzveranstaltungen gelten dem Beschluss der Bund-Länder-Beratungen zufolge als "Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen", weshalb ein Antigen-Test nicht mehr zum Eintritt ausreicht.

Feiern mit PCR-Test und Maske in Hessen

In Hessen dürfen Clubs und Diskotheken ab dem 19. August, in NRW ab dem 20. August wieder ihre Innenräume öffnen. Dabei entfällt in NRW – wie inzwischen auch in Baden-Württemberg – die Maskenpflicht, während sie in Hessen weiterhin besteht

Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden alt ist, um an privaten oder öffentlichen Tanzveranstaltungen teilzunehmen.

Abschaffung der Inzidenzstufen in NRW

Ein großer Unterschied zwischen beiden Ländern besteht in der fast vollständigen Abschaffung der Inzidenzstufen in Nordrhein-Westfalen. Dort tritt eine Zweiteilung in Kraft, die sich an dem Inzidenzwert von 35 orientiert. 

Liegt die landesweite Inzidenz über 35, müssen nicht vollständig geimpfte und nicht genesene Personen einen negativen PCR-Test für den Besuch von Clubs, Diskotheken und öffentlichen und privaten Tanzveranstaltungen vorlegen. Für Innengastronomie, Sportgroßveranstaltungen und sonstige Veranstaltungen genügt ein Antigen-Test. Liegt die Inzidenz unter 35 entfallen diese Anforderungen.

Für Musikerproben gelten keine Einschränkungen mehr. Für das gemeinsame Singen in Innenräumen, z. B. in Chören, benötigen nicht vollständig geimpfte oder genesene Personen aber einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test.

Präventions- und Eskalationskonzept in Hessen

In Hessen, wo die Aufteilung in vier Inzidenzstufen fortbesteht, gelten ab sofort folgende Regeln für Kulturveranstaltungen: Ab einem Inzidenzwert von 35 greift die 3G-Regel in den Innenräumen aller Kultur- und Freizeiteinrichtungen, der Gastronomie und bei Großveranstaltungen. Hier genügt auch ein Antigen-Test.

Bei einer Inzidenz über 50 dürfen größere Veranstaltungen stattfinden als zuvor: Im Freien ist erst ab einer Teilnehmerzahl von 500 und im Inneren ab 250 eine Genehmigung erforderlich. Ab einer Inzidenz von 100 sind Veranstaltungen bis 200 bzw. 100 Personen genehmigungsfrei möglich. Zudem gilt die 3G-Regel dann auch für die Außengastronomie. 

Sonderregelung für Clubs

Zusammenfassend sind also zwei wichtige Veränderungen für Inhaber und Gäste von Clubs und Diskotheken zu nennen: Zum einen bleiben sie auch bei einer Inzidenz über 35 geöffnet, wobei in NRW auch die Maskenpflicht entfällt. Zum anderen bilden die teuren PCR-Tests das dritte G der obligatorischen 3G-Regel. 

In beiden Bundesländern entfällt auch die Beschränkung der Gästezahl, aber mit einem feinen Unterschied. Anders als in NRW, wo die Zahl der Anwesenden nur noch allgemein beachtet werden muss, gilt in die Hessen, dass nur ein Besucher pro 5 Quadratmeter eingelassen werden darf.

Feine Unterschiede

Die Reaktionen auf die Neuregelungen sind gemischt. Besonders negativ reagieren die Diskothekenbetreiber in Hessen. Das liegt vornehmlich daran, dass dort die Maskenpflicht in Clubs und Diskotheken fortbesteht und die Kapazitäten auf einen Besucher pro 5 Quadratmeter beschränkt sind.

Der Interessenverband Clubs am Main bezeichnet daher in einem wütenden Facebook-Post die Neuregelungen als "Ettikettenschwindel", da mit einer so geringen Zahl von Besuchern keine Veranstaltungen wirtschaftlich durchführbar seien. 

Zudem kritisiert der Verband, dass die Behörden keinen Spielraum besäßen, Veranstaltungskonzepte zu genehmigen, die sich nur an Geimpfte und Genesene richteten (2G).

Als positives Gegenbeispiel nennt Clubs am Main die Regelung im benachbarten Baden-Württemberg, wo Clubs und Diskotheken mit guten Belüftungskonzepten bei voller Auslastung öffnen dürfen. Dort verständigten sich Clubbetreiber und Landesregierung auf ein Konzept, das verpflichtende PCR-Tests bei Vollauslastung und die Unterstützung von Impfkampagnen durch die Club- und Diskothekenbetreiber vorsieht.

Klagen, öffnen oder warten?

In NRW planen Clubbetreiber derweilen die Wiedereröffnung. Der Inhaber des 19 Down in Essen plant, bereits ab dem 20. August seinen Club wieder zu öffnen, und rechnet nach einem Bericht der WAZ mit einer ungefähren Auslastung von 70 bis 80%. 

Andere überlegen noch, wie sie mit den räumlichen Anforderungen umgehen sollen. Sie müssen unter Umständen erst geeignete Hygienekonzepte erstellen oder Luftfilter installieren lassen, so wie beispielsweise einige Kölner Betrieben.

Währenddessen rät der Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe seinen Mitgliedern, gegen die PCR-Testpflicht gerichtlich vorzugehen. Deren Vorsitzender Holger Bösch erklärte gegenüber der dpa: "Kein junger Mensch lässt sich weit vor dem Wochenende für rund 70 Euro testen. Das ist eine Impfpflicht, die nicht so heißen und nur Druck ausüben soll."

Stattdessen plädiert Bösch, der die Diskothek Index im niedersächsischen Schüttorf betreibt, für die ausnahmslose Testung aller Besucher mit Antigen Tests. Dabei finde man immer wieder doppelt geimpfte Infizierte. 

Er schlussfolgert: "Alle per Schnelltest zu überprüfen, kann daher aus meiner Sicht wirksam sein, damit Discos nicht zu Superspreader-Events werden. Ein PCR-Test nur für Ungeimpfte ist dagegen reine Gängelung der jungen Leute - und damit erreichen wir gar nichts."

Gängelung oder sanfter Druck?

Diese Beispiele verdeutlichen, dass die Branche keineswegs mit einer Stimme spricht. Während Bösch verpflichtende PCR-Tests in Clubs und Diskotheken ablehnt, ist deren Durchführung die Grundlage der Einigung in Baden-Württemberg. Diese Einigung wird von den Clubbetreibern in Hessen wiederum als Vorbild gesehen.

Sind Impfkampagnen in Verbindung mit Druck auf (vornehmlich junge) Club- und Diskobesucher eine "Gängelung" oder ein probates Mittel, um höhere Impfquoten bei jungen Menschen zu erreichen?

Auf jeden Fall ist ein Argument nicht von der Hand zu weisen. Es mehren sich die Anzeichen, dass infizierte doppelt Geimpfte keine Seltenheit sind. Sie erkranken zwar höchst selten schwer, aber können andere infizieren, insbesondere Ungeimpfte.

Für dieses Problem gibt es zwei Lösungen: Entweder alle Besucher werden mit Antigen-Tests getestet oder man beschränkt den Eintritt auf Geimpfte und Genesene (2G). Aber auch mit diesen Lösungen wären vermutlich nicht alle glücklich.

Ähnliche Themen

Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe werden bis Ende 2021 verlängert

Zahlreiche Hilfsprogramme

Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe werden bis Ende 2021 verlängert

veröffentlicht am 09.09.2021   8

Clubkombinat Hamburg: 2G-Modell bietet bisher mehr Einschränkungen als Vorteile

Realistische Öffnungsperspektiven?

Clubkombinat Hamburg: 2G-Modell bietet bisher mehr Einschränkungen als Vorteile

veröffentlicht am 30.08.2021

#impfenschützt: Die Ärzte rufen Fans zur Impfung auf, deutsche Musikbranche solidarisiert sich

Rückkehr zur Normalität

#impfenschützt: Die Ärzte rufen Fans zur Impfung auf, deutsche Musikbranche solidarisiert sich

veröffentlicht am 26.08.2021   26

Hamburg ermöglicht 2G-Veranstaltungen für Geimpfte und Genesene

Druck für Ungeimpfte?

Hamburg ermöglicht 2G-Veranstaltungen für Geimpfte und Genesene

veröffentlicht am 25.08.2021   21

Forum Veranstaltungswirtschaft fordert unbeschränkte Veranstaltungen für 2G + PCR

Endlich eine Perspektive

Forum Veranstaltungswirtschaft fordert unbeschränkte Veranstaltungen für 2G + PCR

veröffentlicht am 25.08.2021

Newsletter

Abonniere den Backstage PRO-Newsletter und bleibe zu diesem und anderen Themen auf dem Laufenden!