×

Branchenvertreter zunehmend verzweifelt

Der Corona-Gipfel des Bundes bietet erneut keine Perspektive für die Livebranche

Spezial/Schwerpunkt von Backstage PRO
veröffentlicht am 13.08.2021

kulturpolitik coronakrise bdkv alarmstufe rot fwd

Der Corona-Gipfel des Bundes bietet erneut keine Perspektive für die Livebranche

© Anastasiia Chepinska via Unsplash

Auf dem Corona-Gipfel vom 10. August 2021 haben Bund und Länder sich auf eine Marschroute für den Umgang mit der Corona-Pandemie im Herbst geeinigt. Der Live- und Clubszene wird jedoch auch nach gut anderthalb Jahren Pandemie noch immer keine Perspektive eröffnet.

Ziel des Corona-Gipfels vom 10. August 2021 war es, den weiteren Umgang von Bund und Ländern mit der Corona-Pandemie im Herbst in Deutschland zu skizzieren.

Im Gegensatz zum vergangenen Herbst, und auch im Gegensatz zum Frühjahr 2021, hat sich – nicht zuletzt durch den Impffortschritt – die Situation stark verändert. Damit haben sich auch die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie verändert. 

Impfen bleibt höchste Priorität

Das Impfen bleibt laut Beschluss des Corona-Gipfels, an dem neben Bundeskanzlerin Angela Merkel auch die Ministerpräsidenten der Länder teilnahmen, auch in Zukunft das wichtigste Mittel gegen Corona. So heißt es im Beschluss, dass in Anbetracht der erneut steigenden Infektionszahlen 

"die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder dafür werben, dass alle Bürger sich nun zügig impfen lassen. Genug Impfstoff ist inzwischen vorrätig. Das Versprechen, jedem Bürger im Sommer ein Impfangebot zu machen, ist inzwischen erfüllt."

Eine hohe Impfquote, das wiederholt der Beschluss, sei insbesondere in Anbetracht der Tatsache notwendig, dass die deutlich ansteckendere Delta-Variante in Deutschland inzwischen vorherrschend sei.

Den Druck erhöhen

Aufgrund der Notwendigkeit einer möglichst hohen Impfquote fällte die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) auch die Entscheidung gefällt, das Angebot kostenloser Bürgertests zum 11. Oktober 2021 zu beenden.

Der künftige Verzicht auf die Kostenübernahme von Schnelltests durch den Bund bedeutet, dass Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, Geld für einen Test bezahlen müssen, um dann etwa ein Restaurant, einen Friseur oder eine Veranstaltung aufzusuchen. 

Sozialverbände kritisieren diesen Schritt als "Impfpflicht durch die Hintertür". Durch das Wegfallen kostenloser Testangebote würden Kinder und Jugendliche sowie Geringverdiener vom öffentlichen und kulturellen Leben ausgeschlossen.

Noch immer ein großes Risiko?

Auch abseits der Einführung kostenpflichtiger Tests bietet der Beschluss einigen Anlass zur Kritik. So bieten die Entscheidungen des Corona-Gipfels noch immer keine langfristige Perspektive für die Live- und Event-Branche. Stattdessen heißt es im Papier lediglich, dass  

"Großveranstaltungen, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, Feiern, Bars und Clubs die Bereiche sind, die mit einem besonders hohen Risiko für Mehrfachansteckungen ('superspreading events') verbunden sind. Dieses Risiko steigt noch einmal erheblich, wenn von den Teilnehmern nicht während des gesamten Verlaufs feste Sitzplätze mit entsprechenden Abständen eingenommen werden."

Für die Ministerpräsidentenkonferenz bedeutet diese Gefahr der Mehrfachansteckung, dass weiterhin Hygienekonzepte notwendig sind, um das "Superspreader-Potential" von bzw. das Infektionsrisiko bei (Indoor-)Veranstaltungen wirksam zu minimieren. Einen wichtigen Anteil daran trügen beispielsweise Lüftungssysteme bzw. Möglichkeiten zum Raumluftaustausch. 

Keine "Superspreader-Events"

Jens Michow, Präsident des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft, kritisiert diese Darstellungen von Veranstaltungen im Beschlusspapier der MPK scharf: Veranstaltungen würden "völlig undifferenziert als 'superspreading events' behandelt", während die Teilnehmerzahlen weiterhin eingeschränkt blieben: 

"Einschränkungen der Teilnehmer:innenzahlen sollen weiter möglich bleiben und für Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besucher:innen ist das nun sogar zwingend festgelegt."

Das Papier sieht bei Großveranstaltungen eine maximale Auslastung von 50 Prozent der Höchstkapazität vor, die maximale Zahl der Zuschauenden wird bei 25.000 gedeckelt. Die im Beschluss festgelegte Testpflicht ändere dabei noch immer nichts an der aktuellen Situation. Dazu Michow weiter:

"Solange die Kapazitätsbeschränkungen nicht fallen, macht Veranstalten wirtschaftlich keinen Sinn. Veranstaltungen mit Kapazitätsreduktionen sind bestenfalls Beschäftigungsmaßnahmen für Künstler:innen, Mitarbeiter:innnen der Veranstaltungsunternehmen und die vielen Solo- Selbständigen, die mit der Durchführung von Veranstaltungen ihr Geld verdienen. Wirtschaftlich können sie nicht sein.“ 

Auch, wenn Kapazitätsbeschränkungen nur für Veranstaltungen ab 5.000 Personen zwingend vorgeschrieben seien, ist es laut Michow unwahrscheinlich, dass die Länder auf entsprechende Beschränkungen bei kleineren Veranstaltungen zukünftig verzichten werden.

Schreckensszenarien

Auch die Initiative #AlarmstufeRot und die Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft fwd: kritisieren die Ausdrucksweise des Beschlusses in einer gemeinsamen Presseerklärung.

Zwar sei es positiv zu bewerten, dass Veranstaltungen unter Einhaltung der 3G-Regeln prinzipiell erlaubt bleiben. Doch ist es auch laut Christian Eichenberger, Mitinitiator von #AlarmstufeRot und Vorstand von fwd:, falsch, trotz zahlreicher erfolgreicher Testevents Veranstaltungen, Feiern, Bars und Clubs noch immer pauschal als 'superspreading events' zu deklarieren:

"Das beschädigt das Vertrauen der Besucher dauerhaft. Außerdem werden damit Schreckensszenarien gezeichnet, die den Behörden nahelegen, Anlässe doch zu limitieren. So droht erneut ein deutscher Flickenteppich in der Umsetzung durch die Länder."

Die Gefahr des Flickenteppichs liegt darin begründet, dass Länder und Kommunen künftig "ergänzend zur 3G-Regelung durch einschränkende Regelungen oder situationsbezogenen Entscheidungen im Einzelfall die zulässige Teilnehmerzahl und den Zugang begrenzen werden, wo dies erforderlich ist."

Flickenteppich

Die Branchenverbände befürchten, dass z.B. die nationale Tourplanung erschwert oder verunmöglicht wird, wenn sich die Voraussetzungen für (Groß-)Veranstaltungen in den einzelnen Ländern stark unterscheiden.

Michow führt hier Baden-Württemberg als Beispiel an, wo ab kommendem Montag, den 16. August 2021 Veranstaltungen für Geimpfte, Genesene und Getestete ohne jegliche Einschränkungen und unabhängig von der Inzidenzzahl möglich sein sollen. Für Clubs und Diskotheken wird dabei ein PCR-Test benötigt.

Diese eigentlich positive Lockerung bedeutet jedoch kein "Aufatmen" für die Branche, wenn die anderen Länder nicht mitziehen oder sich zumindest an die Regelung angleichen. Michow hofft daher, dass die Länder "auch für kleinere Veranstaltungen – wie bei den Großveranstaltungen – zumindest eine Auslastung von 50%" gestatten. Und selbst dies sei nur eine marginale Verbesserung der Situation: 

"Derzeit ist die Nutzung von Hallen häufig auf 25 % Auslastung beschränkt. Eine Erhöhung auf 50% wäre gut, aber keineswegs eine grundsätzlich befriedigende Lösung. Denn auch eine Einnahmechance von 50 % macht bei Kosten von 100 % wirtschaftlich kaum Sinn. Unsere Dienstleister:innen werden deshalb nicht auf 50 % ihrer üblichen Vergütung verzichten."

Keine feste Zusage

#AlarmstufeRot und fwd: kritisieren darüber hinaus auch die Ausformulierung der vom Bund angekündigte Fortsetzung der Überbrückungshilfen. Der Bund gibt an, die Überbrückungshilfen verlängern zu wollen und dabei die " Einschränkungen der Wirtschaftlichkeit durch die Maßnahmen [zur Eindämmung der Pandemie] zu berücksichtigen". Auch der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld soll verlängert werden.

Auf der einen Seite begrüßt Jan Kalbfleisch, Geschäftsführer von fwd:, dass die staatlichen Maßnahmen in dem Beschluss endlich in klarer Verbindung mit den staatlichen Maßnahmen stehen. Andererseits mahnt er den Bund jedoch an, die Modalitäten der Hilfen möglichst schnell und im Detail zu definieren: 

"Maßnahmen zu ertragen und zugleich auf Hilfen verzweifelt zu warten, darf nicht mehr passieren. Allerdings bleibt zu befürchten, dass dies nach der Bundestagswahl – erstmal ohne Bundesregierung – wieder so kommt. Diese Finanzhilfen müssen jetzt umgehend im Detail definiert werden und sind bis ins Frühjahr zu verlängern, bis eine neue Regierung handlungsfähig ist."

Kalbfleisch hält es daher für notwendig, staatliche Hilfen für den gesamten Zeitraum festzulegen, in dem als Folge der politischen Pandemiemaßnahmen massive Umsatzeinbrüche fortbestehen.

Schwammige Abkehr von der Inzidenz

Problematisch ist auch die Stellungnahme des Corona-Gipfels zur Rolle des Inzidenzwerts als zentrales Mittel zur Bewertung des Infektionsgeschehens. Dessen Bedeutung wird derzeit hinterfragt, da die Ansteckung von Geimpften meist nicht zu einer Hospitalisierung und damit auch nicht zu einer potentiellen Überlastung des Gesundheitssystems führt.

Die Ministerpräsidentenkonferenz scheint eine Abkehr vom Inzidenzwert als dem einzigen Inidikator zur Bewertung der Pandemielage durchaus zu befürworten. So heißt es im Beschluss, dass auch die seit wenigen Wochen tagesaktuell erhobene Hospitalisierung von COVID19-Patienten als Indikator für schwere Krankheitsverläufe eine wichtige Größe zur Beurteilung des Infektionsgeschehens sei. 

Bund und Länder wollen daher zukünftig alle Indikatoren, "darunter Inzidenz, Impfquote und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitswesens berücksichtigen, um das weitere Infektionsgeschehen zu kontrollieren." Genaue Informationen dazu, wie die Bewertung zukünftig unternommen werden soll, geben die Beschlüsse nicht.

Noch immer keine Perspektive

Für den BDKV fällt das Urteil zu den Beschlüssen der MPK vor diesem Hintergrund alles andere als positiv aus. In dem Statement des Verbandes heißt es, dass den Veranstaltenden "ein weiteres Mal nicht der Funken einer Perspektive" gewährt würde. Michow verweist diesbezüglich auch auf den Stufenplan "Matrix Restart" des Forums Veranstaltungswirtschaft. 

In diesem sei ausführlich dargelegt, unter welchen Bedingungen die Branche imstande wäre, bei niedrigen Inzidenzzahlen für die "3G" Veranstaltungsräume auch ohne Abstandsregeln infektionssicher zu gestalten. Bisher hätten die Länder diesen Stufenplan jedoch abgelehnt. Die Begründung: Antigen-Tests böten keine hinreichende Gewähr, dass die Getesteten nicht doch ein Infektionsrisiko darstellen.

Baden-Württemberg reagiert auf diesen Einwand mit einer geplanten PCR-Testpflicht für Clubs und Veranstaltungen. Michow geht sogar noch einen Schritt weiter und fragt, ob Veranstaltungen ohne Kapazitätsreduktion nicht zumindest mit Geimpften und Genesenen stattfinden können:

"Es wird immer Geimpfte und Genesene einerseits und andererseits Menschen geben, die entweder nicht geimpft werden dürfen oder eine Impfung verweigern. Und dass das Virus uns nicht irgendwann verlassen wird, dürfte ebenso wie die offenbare Tatsache bekannt sein, dass auch Geimpfte sich infizieren können oder sogar eine Infektion weiterübertragen können."

Im Hinblick auf diese Fakten erwarte Michow von der Politik eine Antwort darauf, was noch geschehen muss, damit die Branche zumindest für Geimpfte und Genesene wieder Veranstaltungen ohne Einschränkungen durchführen darf. Denn aus Sicht eines Juristen sei die Aufrechterhaltung der aktuellen Grundrechtseinschränkungen für Geimpfte und Genesene verfassungsrechtlich ohnehin zunehmend angreifbar.

Söder und die "2G"

Einen ähnlichen Vorschlag hatte bereits der bayerische Ministerpräsident Markus Söder geäußert: Dieser gab gegenüber den Tagesthemen an, mit den Ergebnissen der MPK nicht vollkommen zufrieden zu sein. Eine Debatte über 2G – also Geimpfte und Genesene – würde folgen, denn bereits jetzt öffneten viele Institutionen nur noch für vollständig Geimpfte:

"Das ist die Realität. Das wird auch noch stärker werden. 2G wird so oder so ab einem bestimmen Zeitpunkt kommen. Mir wäre es lieber jetzt ehrlich darüber zu reden, als es zu vertagen bis nach der Bundestagswahl."

Ob eine solche Regelung jedoch tatsächnlich großflächig umgesetzt werden kann, ist fraglich: Medizinrechtler halten die 2G-Regelung unter Umständen für verfassungswidrig; die Vorsitzende des Ethikrates Alena Buyx fordert einen eher zurückhaltenden Umgang mit einer solchen Regelung. Aus ethischer Sicht sei den Menschen in einer Pandemie so viel Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wie möglich zu gewährleisten

"Private Anbieter sind frei darin, die 2G-Regel einzuführen, aber der Staat sollte mit der 2G-Regel sehr maßvoll und situationsangepasst umgehen – etwa wenn bestimmte Tests keine vergleichbar ausreichende Sicherheit mehr gewährleisten."

Der letzte Strohhalm

Für Michow und die Eventbranche wären Konzerte mit 2G alles andere als wünschenswert. Der BDKV-Präsident gibt zu bedenken, dass die Branche mit Blick auf die aktuelle Durchimpfung auf gut 50 Prozent des Publikums verzichten müsste. Doch fragt er gleichzeitg, welche Alternative der Livebranche noch bleiben: 

"Langsam habe ich den Eindruck, dass es 'normale Veranstaltungen' überhaupt nicht mehr geben soll. Alle, die das nun kritisieren, müssen verstehen, dass sich unsere Lebensumstände durch Corona geändert haben. Da unser Leben aber trotzdem weitergehen muss, sollten die Kritiker:innen meiner Fragestellung verstehen, dass wir uns alle entweder diesen geänderten Lebensumständen anpassen oder anderenfalls dann auch Kompromisse bis hin zu Nachteilen hinnehmen müssen."

Dabei betont Michow erneut, keine Impfpflicht zu fordern. Doch hoffe er auf den Realitätssinn der nicht Geimpften: Eine "Sippenhaft" der Geimpften und Genesenen könnten Impfverweigernde auf lange Sicht nicht erwarten. 

Verzweifeltes Warten

Die Situation der Livebranche bleibt auch nach der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz angespannt bis verzweifelt: Die Regierungschefs bieten der Branche nach gut anderthalb Jahren Pandemie noch immer keine Perspektive, wodurch die für Konzerte notwendige langfristige Planung verunmöglicht wird. 

Durch das Nichtbeachten von Öffnungskonzepten wie "Matrix Restart" oder dem von der LiveKomm vorgelegten Stufenplan riskieren Bund und Länder eine tiefgreifende Schädigung des deutschen Livesektors.

Nachdem die Branche im vergangenen Jahr bereits am stärksten von den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung betroffen war, kann es nicht sein, dass diese Situation nun trotz der veränderten Umstände beinahe unverändert weiter andauert.

Ähnliche Themen

In Hessen und NRW dürfen Clubs wieder öffnen – aber nicht alle sind glücklich darüber

Unterschiedliche Regelungen, unterschiedliche Ansichten

In Hessen und NRW dürfen Clubs wieder öffnen – aber nicht alle sind glücklich darüber

veröffentlicht am 20.08.2021   15

Neue Corona-Verordnung: Baden-Württemberg schafft Maskenpflicht auf der Tanzfläche ab

Fokus auf Hygienestandards

Neue Corona-Verordnung: Baden-Württemberg schafft Maskenpflicht auf der Tanzfläche ab

veröffentlicht am 19.08.2021   8

Bundesregierung fördert Inklusionsprojekt "Kulturelle Vermittlung und Integration"

Bewerbung bis Ende August möglich

Bundesregierung fördert Inklusionsprojekt "Kulturelle Vermittlung und Integration"

veröffentlicht am 13.08.2021

Baden-Württemberg öffnet Clubs zum 16. August, Inzidenz spielt keine Rolle mehr

Freie Bahn für 3Gs

Baden-Württemberg öffnet Clubs zum 16. August, Inzidenz spielt keine Rolle mehr

veröffentlicht am 12.08.2021   6

Newsletter

Abonniere den Backstage PRO-Newsletter und bleibe zu diesem und anderen Themen auf dem Laufenden!