Freie Bahn für 3Gs
Baden-Württemberg öffnet Clubs zum 16. August, Inzidenz spielt keine Rolle mehr
© Antoine Julien via Unsplash
Mit seiner Entscheidung will Baden-Württemberg die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August 2021 bereits eine Woche vor den übrigen Bundesländern umsetzen und lockert daher die Corona-Maßnahmen.
Das bedeutet, dass Menschen ab dem 16. August entweder geimpft, getestet oder genesen sein müssen, um etwa Veranstaltungen zu besuchen oder Angebote in Innenräumen, etwa Friseure oder Gastronomie, zu nutzen.
Mehr Freiheit
Für die von den Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie gebeutelte Branche bedeuten die vom Land Baden-Württemberg vorgesehenen Maßnahmen ein Wegfallen der Teilnehmergrenzen bei Veranstaltungen: Das heißt, dass Clubs und Diskotheken zum ersten Mal seit über anderthalb Jahren wieder mit voller Auslastung öffnen dürfen – unabhängig von den Inzidenzstufen der Landkreise.
Statt der Inzidenz will das Land neue Kriterien verwenden, um die Pandemielage zu bewerten, beispielsweise die Auslastung der Intensivbetten.
Geändertes Testkonzept
Nicht geimpfte oder genesene Personen benötigen zukünftig weiterhin einen negativen Antigentest, um beispielsweise gastronomische Angebote wahrzunehmen. Für kulturelle Veranstaltungen wird stattdessen ein PCR-Test vorausgesetzt, da dieser die Viruslast genauer bestimmen können soll als Antigen-Tests.
Während PCR-Tests generell selbst bezahlt werden müssen, sollen ab Mitte Oktober auch Antigen-Tests kostenpflichtig werden. Der Bund hatte in seinem Beschluss angekündigt, die Kostenübernahme auszusetzen, da inzwischen jeder Bürgerin und jedem Bürger ein Impfangebot gemacht werden kann.
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