Druck für Ungeimpfte?
Hamburg ermöglicht 2G-Veranstaltungen für Geimpfte und Genesene
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Schon bald wird Hamburg das erste Bundesland sein, in dem das 2G-Optionsmodell in Kraft tritt. Das bedeutet, dass Hamburger Betriebe von nun an die Möglichkeit haben, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen mit einem entsprechenden Nachweis zu beschränken.
Unter dieser Voraussetzung können sie ab Sonnabend von einer Milderung der Coronaschutzmaßnahmen profitieren: Dazu zählen etwa die Aufhebung der Abstandsregelung und des Tanzverbots sowie die Erweiterung der Kapazitätenbeschränkung.
Hamburgs 2G-Optionsmodell
Diejenigen Einrichtungen, die sich für die Anwendung der 2G-Regel entscheiden, müssen sich online anmelden. Danach sind sie dazu verpflichtet, den 2G-Nachweis sowie den Lichtbildusweis aller Gäste zu prüfen. Andernfalls drohen Geldstrafen in Höhe von bis zu 20.000 Euro.
Dabei gibt es keine Ausnahmen für Erwachsene, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Allerdings sind im Laufe der nächsten sechs Wochen Jugendliche unter 18 Jahren von der Regelung ausgenommen, bis sie das Impfangebot wahrnehmen können. Anschließend sind nur noch Kinder bis 12 Jahren von der Nachweispflicht befreit.
Größere Kulturveranstaltungen
Im Ausgleich zu der Eingrenzung des Publikums entfällt die Abstandsregelung, womit eine höhere Auslastung der Räumlichkeiten möglich wird. Auch über die Aufhebung des Tanzverbots können sich Gäste und Diskothekeninhaber/innen freuen.
Dennoch bleibt die Maskenpflicht bei öffentlichen sowie auch privaten Tanzveranstaltungen in Hamburg bestehen, während sie u.a. in Baden-Württemberg abgeschafft wurde.
Zudem wird die Teilnehmerzahlgrenze bei Livemusik-Veranstaltungen in Innenräumen auf 1300 und im Freien auf 2000 erhöht. Für Tanzveranstaltungen gilt eine Beschränkung auf 150 bzw. 750 Personen. Darüber hinaus wird eine Vollauslastung von Kultureinrichtungen möglich.
Ein Beispiel, das Schule macht?
Grund für die Unterscheidung zwischen geimpften oder genesenen und getesteten Personen sei die niedrige Inzidenz unter der 2G-Gruppe, wie Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher erklärte. "Beschränkungen müssen verhältnismäßig sein und dürfen nur so lange erfolgen, wie sie zur Pandemiebekämpfung nötig sind."
Ob das Modell von Kulturinstitutionen angenommen wird, lässt sich aktuell noch nicht sagen. Nach einem Bericht der SZ wollen einige Institutionen die genauen Regeln abwarten, andere wollen bei 3G bleiben, um den ungeimpften Teil ihres Publikums nicht zu verärgern. Ein zusätzliches Problem stellt der Umstand dar, dass die Mitarbeiter der Kulturinstitutionen bei 2G-Events auch geimpft sein müssen.
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