Hilfe für eine vernachlässigte Gruppe
Soloselbstständige können Neustarthilfe ab sofort beantragen
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Der erste Dienstsitz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Berlin. © A.Savin, Wikimedia Commons
Die Bundesregierung hat am 16. Februar 2021 das Bewerbungsverfahren für die Neustarthilfe gestartet. Ab sofort können Soloselbstständige auf dieser Seite Unterstützung beantragen, sofern sie Freiberufler und Gewerbetreibende sind.
Das Antragsverfahren für Soloselbständige, die als Personen- oder Kapitalgesellschaften organisiert sind, wird in wenigen Tagen gestartet.
Einmalig bis zu 7.500 Euro
Die Unterstützung erfolgt einmalig und kann bis zu 7.500 Euro beantragen. Die Neustarthilfe ist ein einmaliger Betriebskostenzuschuss und wird demnach nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
Nähere Informationen findet ihr in diesem Artikel. Zusätzliche Hinweise für Antragssteller sind in den FAQs des Bundes enthalten.
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