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Ungelöse Probleme

Deutscher Musikrat fordert Nachbesserungen bei Corona-Hilfen

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 22.04.2021

coronakrise kulturpolitik

Deutscher Musikrat fordert Nachbesserungen bei Corona-Hilfen

Prof. Christian Höppner, Präsident des Deutschen Kulturrates und Generalsekretär des Deutschen Musikrates. © DMR

Seit November 2020 haben viele selbstständige Kulturschaffende aufgrund des Lockdowns keine Möglichkeit, ihren Beruf auszuüben. Die (geringen) Hilfsgelder vom Staat kommen bei vielen nicht an. Der Deutsche Musikrat fordert Änderungen in den Hilfspaketen.

Der Deutsche Musikrat setzt sich gemeinsam mit weiteren Berufsverbänden freischaffender Musiker/innen wie dem Deutschen Jazzunion und dem Deutschen Komponistenverband, für Änderungen der Antragsregularien der Corona-Hilfen des Bundes ein.

Änderungen der November- und Dezemberhilfen

Zu den Forderungen gehört u.a., im Rahmen der November- bzw. Dezemberhilfen, die Einstufung von Musiker/innen als von den Infektionsschutzmaßnahmen "direkt betroffen". Damit erhielten sie dann automatisch einen Anspruch auf Unterstützung.

Dies laut dem Musikrat auch für Musikerinnen und Musiker gelten, die mehr als 20 Prozent ihres Einkommens mit Nebentätigkeiten verdienen. Zudem sollen Auslandseinkünfte bei der Berechnung des Referenzumsatzes berücksichtigt werden.

Die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfen endet am 30. April 2021. Ein Interview mit dem Musiker Olaf Schönborn über seine Schwierigkeiten mit den Novemberhilfen findet ihr hier

Wirkung der Hilfen nicht weiter schmälern

Eine weitere Forderung betrifft die Neustarthilfen: Da nur sehr wenige Künstlerinnen und Künstler diese Hilfe in der maximalen Höhe von 7500 Euro überhaupt erhielten, solle die Wirkung der Hilfen nicht noch weiter geschmälert werden.

Entsprechend fordert der Musikrat, Einnahmen durch Stipendien und Tantiemen (wie GEMA- und GVL-Ausschüttungen) in die Berechnung der Vergleichsumsätze einfließen zu lassen, jedoch nicht als Umsatz im Leistungszeitraum zu zählen. 

Der Hintergrund besteht darin, dass die Neustarthilfe als Abschlagszahlung ausgezahlt, aber nach Ende des Förderzeitraums im Juni 2021 abgerechnet werden muss. Sollten viele Künstler in dieser Zeit Stipendien erhalten, drohen anteilige Rückzahlungen der sowieso nicht gerade umfassenden Hilfen.

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