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"Ich rate zum bewussten Umgang mit KI"

Future Music Camp 2024: Rechtsanwalt Simon Hembt gibt Musikern Tipps für den Umgang mit KI

Interview von Daniel Nagel
veröffentlicht am 24.05.2024

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Future Music Camp 2024: Rechtsanwalt Simon Hembt gibt Musikern Tipps für den Umgang mit KI

Dr. Simon Hembt spricht beim Future Music Camp über rechtliche Aspekte von KI. © Bird & Bird

Dr. Simon Hembt ist Rechtsanwalt und Experte für Urheberrecht bei der Anwaltskanzlei Bird & Bird. Seine Session beim Future Music Camp wird behandeln, was Musiker bei der Nutzung von KI-Tools beachten sollten und wie sich KI-Musik rechtlich auf den Musikmarkt auswirken wird. Backstage PRO gab er einen Vorgeschmack.

Backstage PRO: Wie beurteilst Du die rechtliche Lage in Hinblick auf das Training von KI mit urheberrechtlich geschützten Inhalten? Gibt es rechtliche Möglichkeiten für Urheber, sich dagegen zu wehren?

Dr. Simon Hembt: Wenn das Scraping in den USA passiert, dann gilt das US-Recht. Das heißt, wenn ein KI-Modell auf US-Territorium praktisch antrainiert wurde, dann sind europäische und deutsche Regelungen gar nicht anwendbar.

Backstage PRO: Oft wird ja gesagt, dass das deutsche Urheberrecht in § 44b UrhG Text- und Datamining erlaubt, aber das Training findet offensichtlich schon seit zehn oder mehr Jahren statt, als es diese Regelung noch gar nicht gab.

Dr. Simon Hembt: Die Ausnahme für Text- und Datamining im Urheberrecht wurde durch die Urheberrechtslinie 2019 auf EU-Ebene eingeführt und 2021 in deutsches Recht umgesetzt (§ 44b UrhG). KI-Training, das vor dem 7. Juni 2021 stattgefunden hat, kann sich nicht auf diese Ausnahme berufen.

Backstage PRO: Unter welchen Voraussetzungen ist Text- und Datamining zulässig?

Dr. Simon Hembt: Die Text- Datamining Ausnahme hat zwei Voraussetzungen: Das Material muss frei im Internet verfügbar sein, was bei Musikwerken oft nicht der Fall ist. Songs sind oft nicht frei verfügbar, sondern befinden sich hinter Abo- oder sonstigen technischen Schranken. Streaming-Dienste wie Spotify erlauben es beispielsweise nicht, dass User über den Browser frei Musik hören. Sie benötigen dafür einen Account.

Backstage PRO: Und die zweite Voraussetzung?

Dr. Simon Hembt: Die zweite Voraussetzung ist die Erklärung eines Opt-Outs, also wenn der Rechtsinhaber der Nutzung seiner Werke zu Trainingszwecken nicht zustimmt. Dann müssten die Werke zum Trainingszweck in der Regel lizenziert werden.

"Ein Opt-Out gegen KI ist schwieriger als geplant"

Backstage PRO: Wie kann man so ein Opt-Out erklären?

Dr. Simon Hembt: Das ist leider schwieriger zu beantworten, als es der Gesetzgeber ursprünglich wollte. Laut Gesetzesmaterialien ist eine ausdrückliche, maschinenlesbare Erklärung erforderlich, die auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgebildet sein kann. Das Problem dabei ist jedoch, dass viele Crawler gar nicht das Impressum oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen scannen, obwohl sie das nach Ansicht des Gesetzgebers müssten. Crawler sind Computerprogramme, die das Netz nach praktisch allem durchsuchen.

Backstage PRO: Wie können diese Erklärungen von den Crawlern gefunden werden?

Dr. Simon Hembt: Damit die Crawler die Erklärung sehen können, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Einerseits kann man die Erklärung in einer sogenannten Robots-Text-Datei auf seiner Website anlegen. Die Robots-Text-Datei ist ein Verzeichnis, in dem der Inhaber entscheiden kann, auf welche Inhalte der Crawler Zugriff hat und welche nicht.

Backstage PRO: Welche Nachteile hat diese Vorgehensweise?

Dr. Simon Hembt: Wenn man im Verzeichnis ein Opt-Out erklärt, schließt man alle Crawler aus und man erscheint somit nicht mehr auf den Ergebnissen der Suchmaschinen.

Backstage PRO: Was wäre denn die andere Option?

Dr. Simon Hembt: Die andere Option ist, dass man das Opt-Out in einem Impressum erklärt. Das muss aber maschinenlesbar sein, beispielsweise im OCR-Format, wie man es auch von PDFs kennt. Hierbei gibt es jedoch das Problem, dass viele Crawler nicht das Impressum durchsuchen. Aktuell gibt es keine hundertprozentige Lösung.

Backstage PRO: Wie könnte eine sinnvolle Lösung aussehen?

Dr. Simon Hembt: Das sogenannte TDM-Protokoll erlaubt es, für jedes einzelne Werk zu entscheiden, ob man es für KI-Training zulassen will. Das ist zwar noch keine offizieller W3C Standard, aber meiner Meinung nach könnte das die beste Lösung werden. Ansonsten: Im Zweifel mehrere der aufgezeigten Wege gehen.

"Urheber können gegen Rechtsverletzungen durch KI vorgehen"

Backstage PRO: Viele Länder haben ja auch nur ein begrenztes Interesse, sich an deutsches, europäisches oder US-amerikanisches Urheberrecht zu halten.

Dr. Simon Hembt: Man muss im Urheberrecht das Recht des Landes anwenden, in dem man Schutz sucht. Hinsichtlich des Trainings ist also das Recht des Landes anzuwenden, in dem das Training erfolgt (etwa das Speichern der Trainingsdaten auf Servern und das Training der KI). Wenn das Training beispielsweise in den USA erfolgt ist, ist das deutsche oder europäische Recht erstmal nicht anwendbar. Jedoch wird künftig der AI-Act der EU vorsehen, dass Anbieter von General Purpose AI (also vielseitiger KI-Modelle mit verschiedenen Einsatzgebieten) eine Copyright Policy haben müssen, wonach der Anbieter die Berücksichtigung der Erklärung zum Opt-Out sicherstellt. Außerdem müssen diese Unternehmen Auskunft über die Trainingsdaten geben.

Und natürlich ist es nach wie vor so, dass ein Urheber, der eine Rechtsverletzung durch KI in Deutschland bemerkt, weil sein Song darin beispielsweise wiedererkennbar ist, nach deutschem Urheberrecht Rechte gegen denjenigen geltend machen, der den Song benutzt.

Backstage PRO: Es finden sich in modernen KI-Musik-Tools wie Udio Inhalte, die urheberrechtlich geschützten Inhalten sehr ähnlich sind. Ist das nach deutschem Recht erlaubt?

Dr. Simon Hembt: Wenn der Urheber merkt, dass eine dritte Person den Song oder seine Elemente (wie Text oder Melodie) wiedererkennbar nutzt, dann kann er dagegen vorgehen.

Backstage PRO: Welche Möglichkeiten existieren, um gegen eine solche Plattform vorzugehen?

Dr. Simon Hembt: Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten. Einerseits könnte man die betreffende Web-Plattform darauf hinweisen, dass sich auf ihr rechtswidrige, da urheberrechtsverletzende Inhalte befinden. Andererseits kann man gegen diejenigen vorgehen, die den (vermeintlich) urheberrechtsverletzenden Song auf ihrer eigenen Website oder in der Werbung einsetzen. Zur Zeit gehen auch viele Label gegen KI-generierte Nachahmungen vor. Diese haben natürlich andere Mittel als der einzelne Künstler und können dementsprechend für viele Musikautoren einstehen.

Backstage PRO: Wie siehst du die Rolle von KI als kreatives Instrument für Musiker?

Dr. Simon Hembt: AI und Musik sind an sich nichts komplett Neues. Jeder, der in den letzten zehn Jahren mit einer DAW gearbeitet hat und/oder im Studio saß, hat schon mal mit künstlicher Intelligenz gearbeitet – etwa eine Drum-Spur programmieren lassen. Der massive Unterschied in der aktuellen Situation besteht darin, dass durch einen Klick ein kompletter Song entstehen kann.

"Die Nutzung von KI hat Konsequenzen"

Backstage PRO: Diese Musik genießt aber nicht den Schutz des Urheberrechts.

Dr. Simon Hembt: Richtig. Wenn man als Band zum Beispiel nur den Text mit AI generiert, dann genießt der Text im Gegensatz zur selbstkomponierten Musik keinen Urheberrechtsschutz. Gleiches gilt für andere KI-generierten Elemente. Wenn man ein Label ist und aus vollständig autonom erstellten Songs eine komplette Platte zusammenstellt, besitzt das Label Tonträgerherstellerrechte an der Veröffentlichung als Ganzes, aber niemand besitzt ein Urheberrecht an den einzelnen Songs - weil es gar keinen menschlichen Urheber gibt.

Backstage PRO: Angenommen ich bin Musiker und nutze KI-Tools, die ich vielleicht auch mit meiner eigenen Musik oder meinem Gesang "füttere". Welche Konsequenzen resultieren hieraus? Was muss man als Musiker dabei beachten?

Dr. Simon Hembt: Ich denke, AI ist gekommen, um zu bleiben und kann als Werkzeug für viele Künstler auch eine Bereicherung sein. Die Nutzung hat aber natürlich auch Konsequenzen. Wenn ich anhand von zwei Zeilen Prompt einen kompletten Song erhalte, besitze ich daran typischerweise keine Urheberrechte. Wenn ich außerdem meine Songs in ein KI-Tool hochlade, muss ich mich mit den Vertragsbedingungen der Anbieter der Tools vertraut machen und wissen, ob sich dieses Anbieter wiederum Rechte an meinen Song einräumen lässt und dementsprechend den Song als Trainingsdatei nutzen kann.

Backstage PRO: Ist es denn so einfach, sich darüber schlau und vertraut zu machen?

Dr. Simon Hembt: Für Laien, die sich nicht tagtäglich mit Recht beschäftigen, ist es natürlich schwierig. Manche Dinge lassen sich aber mit einem Blick in die AGBs bei der Rechtseinräumung oder direkt anhand von Angaben der Websites zumindest grob ausloten. Man sollte vorsichtig sein, wenn der Anbieter sich an allen Uploads und Input- sowie Output-Daten Rechte vorbehält, wenn man das so nicht möchte.

Backstage PRO: Anbieter von KI-Musik können kein Urheberrecht beanspruchen, da die Musik nicht von Menschen gemacht ist, was zu einem riesigen Monetarisierung-Problem führt. Hast du Einsichten, wie Unternehmen diesem Problem entrinnen wollen?

"Durch KI wird Musik zur Massenware"

Dr. Simon Hembt: Wenn jeder auf Knopfdruck Musik machen kann, wird diese Art von Musik zu einer gewissen Commodity, also einem austauschbaren Produkt oder Massenware. Das steht in starkem Kontrast zur handgemachten Musik von Musikern und deren Wahrnehmung von Musik. Man muss sagen, dass es zwei verschiedene Geschäftsmodelle sind.

Das Urheberrecht gewährt dem Urheber Nutzungsrechte. Im Nutzungsvertrag erlaubt der Urheber einem Dritten, ein Lied zu benutzen und im Gegenzug Geld erhält er Lizenz dafür. Bei der KI-Musik existieren aber keine Nutzungsrechte, die man einräumen kann. Überträgt man vertragliche Rechte an dieser KI-Musik, so können Dritte dennoch die Musik kopieren, da sie gemeinfrei ist. Der Lizenznehmer erhält also weniger, als bekäme er urheberrechtlich geschützte Werke. In Folge wird ein Lizenznehmer vermutlich auch weniger für KI-Musik zahlen wollen.

Backstage PRO: Klingt nicht nach einem guten Geschäftsmodell.

Dr. Simon Hembt: Das kommt darauf an. Wenn ich mit Musikern ausgetüftelte Prompts für Werbemusik schreibe und am Fließband für Pauschalpreise KI-Musik (etwa als Jingles) verkaufe, könnte das auch ein neues Geschäftsmodell sein.

Backstage PRO: Es deutet sich ja an, dass Streaming-Dienste durchaus daran interessiert sind, KI generierte Musik zu fördern, weil sie dadurch Lizenzkosten an Songwriter sparen. Wie beurteilst du diese Entwicklung in rechtlicher Hinsicht?

Dr. Simon Hembt: Es wird immer schwerer zu unterscheiden, was ein Mensch kreiert hat und was KI-generiert ist. In Zukunft wird es jedoch immer schwieriger werden, zwischen KI-Musik und von Menschen gemachter Musik zu unterscheiden. Rechtlich problematisch wird es bei einem "Urheberbetrug", wenn ein Nutzer behauptet, er habe die Musik selbst geschrieben, tatsächlich ist sie aber komplett autonom komponiert.

Backstage PRO: Wie könnte man diese Situation rechtlich lösen?

Dr. Simon Hembt: In Zukunft werden wir technische Lösungen brauchen. Wenn immer mehr Musik veröffentlicht wird und man gar nicht mehr auseinanderhalten kann, was von einer KI und was von Menschen gemacht ist, dann wird natürlich der Einnahme-Anteil aller Beteiligten kleiner. Sollte man ein Abstufungsmodell für die Vergütung einführen, dass zwischen KI-generierter und "menschlicher" Musik unterscheidet, dann muss man diese durch technische Mittel unterscheiden können. Daher sind eigene KI-Tools und Filter erforderlich, um festzustellen, wie die Musik generiert wurde.

"Musiker sollten ihren kreativen Prozess dokumentieren"

Backstage PRO: Als jemand, der mit KI arbeitet, gerät man vermutlich schnell in Gefahr, Betrug zu begehen, wenn sich herausstellt, dass alle Songs mit KI kreiert wurden und man daran viel Geld verdient.

Dr. Simon Hembt: Wenn man behauptet, Urheber von einem Song zu sein , der rein KI-generiert ist, kann das natürlich rechtliche Konsequenzen auslösen – gerade wenn der Vertragspartner erwartet, Nutzungsrechte zu erhalten. Aber auch professionelle Musiker, die gänzlich auf handgemachte Musik setzen, sollten ihren kreativen Prozess in Zukunft dokumentieren. Denn sollten sie in einem Rechtsstreit ihre Urheberrechte geltend machen (etwa, in dem sie einen Dritten zur Unterlassung auffordern), kann der Dritte behaupten, Songs KI-generiert sind und gar kein Urheberrecht an ihnen besteht.

Backstage PRO: Man muss also beweisen, dass man das Werk geschaffen hat?

Dr. Simon Hembt: Ja, ich muss darlegen und beweisen, dass ich das Werk geschaffen habe, für das ich Ansprüche geltend mache. Wenn man keine Beweise hat, wird das natürlich dementsprechend schwierig. Momentan kann ein Musikexperte als Sachverständige vielleicht noch halbwegs analysieren, ob etwas menschlich generiert ist oder mit einem etwas mittelklassigen Musik-KI-Tool erstellt ist. Bei einigen Tools ist heute schon schwer und in Zukunft werden die Grenzen noch mehr verschwimmen.

Backstage PRO: Welche gesetzgeberischen Maßnahmen würdest du für den Umgang mit Urheberrecht befürworten, um Musiker und Bands zu schützen?

Dr. Simon Hembt: Wir müssen eine Debatte darüber führen, wie wir die Thematik in Zukunft handhaben wollen. Wollen wir ein Zwei-Stufen-Modell einführen, das zwischen KI-Musik und von Menschen gemachter Musik unterscheidet? Soll für KI-Musik ein eigenes Leistungsschutzrecht eingeführt werden? Soll jemand für ein komplettes KI-Album irgendeine Art von Schutz für sein Investment in das Produkt erhalten? Ich denke, viele Probleme lassen sich lösen, wenn man sich jetzt schon darüber Gedanken macht und sich überlegt, wie man sich dazu positioniert.

"KI wird nicht verschwinden"

Backstage PRO: Sind dir aktuelle Klagen bekannt, die sich mit KI und Musik beschäftigen?

Dr. Simon Hembt: In den USA gibt es einige Klagen. Das liegt auch an dem Fair-Use-Prinzip, bei dem ja in jedem Einzelfall über die Rechtmäßigkeit einer Nutzung entschieden werden muss. In Europa haben wir aber mit dem Text- und Datamining eine gesetzliche Regelung. Hier wird es aber noch viele Jahre dauern, bis wir vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein höchstinstanzliches Urteil erhalten.

Backstage PRO: Du bist ja auch selbst Musiker. Hast du bereits eigene Erfahrungen mit KI?

Dr. Simon Hembt: Ich habe mit meiner Band spaßeshalber in 20 Minuten mit KI einen Song schreiben lassen und den dann gespielt. Das war kein "Killer-Song", aber es war hilfreich, um Schreibblockaden zu lösen, Inspiration zu sammeln oder Instrumente zu ergänzen, die man nicht besitzt.

Backstage PRO: Was würdest du anderen Musikern im Umgang mit KI raten?

Dr. Simon Hembt: Ich würde einen sehr bewussten Umgang mit KI empfehlen. KI wird nicht verschwinden und hat auch wunderbare Facetten im kreativen Bereich. Vor allem auf professioneller Ebene sollte man sich jedoch bewusst machen, welche Risiken das Ganze birgt. Wenn viel KI in Songs vorhanden ist, muss man wissen, dass das mit einem Rechteverlust einhergeht.

Backstage PRO: Herzlichen Dank für das Interview.

Die Session von Dr. Simon Hembt beim Future Music Camp trägt den Titel "Rechtlicher Status Quo von KI-Musik in Produktion und Streaming" und findet am 7. Juni von 16:15 bis 17:00 Uhr im Raum 001 an der Popakademie Baden-Württemberg in Mannheim statt.

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