Rechtsvertretung
GEMA erklärt Nutzungsvorbehalt für alle Werke ihrer Mitglieder
Künstliche Intelligenz hat große Auswirkungen auf den Kulturbetrieb. © Steve Johnson via unsplash.com
Kommerzielles Text- und Datamining analysiert und extrahiert große Mengen digitaler Texte und Daten, Urheberrechte müssen dabei nicht beachtet werden.
Ob generative KI unter Text- und Data Mining fällt, ist zwar nicht abschließend geklärt, jedoch kann die Nutzung nur dann zulässig sein, solange die Rechteinhaber*innen keinen Nutzungsvorbehalt erklären (sog. Opt-Out).
Mehr zu diesem Aspekt lest ihr in unserem Interview mit Rechtsanwalt Dr. Simon Hembt.
GEMA will Mitglieder schützen
Die GEMA möchte weiterhin die Interessen und Rechte ihrer Mitglieder, die die KI-Entwicklung mit Sorge betrachten, vertreten und schützen, wehalb sie für ihre Mitglieder den Nutzungsvorbehalt erklärt hat. Den vollständige Nutzungsvorbehalt findet ihr hier als PDF.
Der Vorbehalt umfasst auch Nutzungen außerhalb Deutschlands. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Berechtigten angemessen und effektiv für die Nutzung ihrer Werke entschädigt werden können.
Vorbehalt gilt auch für Dritte
Auch Lizenznehmer wie Radio- und Fernsehanstalten oder Online-Dienstanbieter müssen einen Nutzungsvorbehalt erklären, wenn sie Werke des GEMA-Repertoires öffentlich zugänglich machen.
So sind auch Dritte nicht dazu berechtigt, das GEMA-Repertoire für Text und Data Mining- sowie für KI-basierte Nutzungen ohne Zustimmung zu verwenden.
Unternehmen
GEMA
Verwertungsgesellschaft für Werke der Musik
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