Forderung nach fairer Vergütung
GEMA verklagt KI-Anbieter OpenAI wegen unlizenzierter Nutzung von Songtexten
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Konkret wirft die GEMA OpenAI vor, ihren KI-gestützten Chatbot ChatGPT mit urheberrechtlich geschützten Songtexten deutscher Musiker trainiert zu haben, ohne die nötigen Lizenzen erworben zu haben oder die Urheber zu vergüten. Betroffen seien Songtexte von etwa 95.000 Mitgliedern der GEMA.
Klage verfolgt mehrere Ziele
Mit der beim Landgericht München eingereichten Klage möchte die GEMA die Ansprüche ihrer Mitglieder durchsetzen. Sie richtet sich sowohl gegen die amerikanische Muttergesellschaft als auch gegen die irische Niederlassung, da von dort aus der Chatbot in Europa betrieben wird.
Darüber hinaus diene das Verfahren dazu, den Beweis dafür zu erbringen, dass OpenAI zu Trainingszwecken systematisch Songs von GEMA-Mitgliedern verwendet. OpenAI hat sich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Rechtsauffassung der GEMA
Die GEMA erklärt, sie habe bei ChatGPT neben der unlizenzierten Nutzung der Original-Texte auch nicht genehmigte Bearbeitungen und Verletzungen des Urheberpersönlichkeitsrechts festgestellt. Zudem sei ihr der Nachweis gelungen, dass OpenAI das GEMA Repertoire zum KI-Training verwende.
Diese Vorgehensweise sei aber auf jeden Fall rechtswidrig. Es sei rechtlich umstritten, ob das deutsche Urheberrecht generatives KI-Training über die sog. Schranke des Text- und Data Minings erlaube (§ 44b UrhG), aber Rechteinhaber hätten stets die Möglichkeit, einen Nutzungsvorbehalt zu erklären, was die GEMA für ihre Mitglieder bereits getan habe.
Prominente Unterstützer
GEMA-CEO Tobias Holzmüller rechtfertigt die Klage folgendermaßen:
"Die Songs unserer Mitglieder sind nicht der kostenlose Rohstoff für die Geschäftsmodelle der Anbieter generativer KI-Systeme. Wer diese Songs verwenden möchte, muss eine Lizenz erwerben und die Urheberinnen und Urheber fair vergüten."
Für ihr Vorgehen erhält die GEMA viel Zuspruch aus dem Musikbereich. Zu den Unterstützern zählen etwa Rolf Zuckowski, Reinhard Mey, Ulf Sommer und Peter Plate, deren Songtexte nachweislich von ChatGPT verwertet worden sein sollen.
Zahlreiche Initiativen im KI-Bereich
Ralf Weigand, Aufsichtsratsvorsitzender der GEMA, verweist in seinem Statement auf die kürzlich veröffentlichte KI-Charta der GEMA:
"Letzte Woche haben wir mit der KI-Charta der GEMA deutlich gemacht, dass menschliche kreative Leistungen nicht als Gratisvorlage für die Angebote der KI-Anbieter in einer zutiefst wirtschaftlichen Verwertungskette dienen dürfen."
In ihrer KI-Charta fordert die GEMA einen verantwortungsbewussten Umgang mit generativer KI. Sie umfasst 10 Grundsätze für ein faires Zusammenspiel von menschlicher Kreativität und generativer KI wie den Schutz des geistigen Eigentums, die faire Beteiligung von Kreativschaffenden und Transparenz.
Neben der KI-Charta hat die GEMA vor einigen Monaten auch ein Lizenzmodell für generative KI vorgestellt, das neben den Gebühren für die primäre Nutzung von Musik für KI-Trainings auch Gebühren für die daraus generierten Werke verlangt. Darüber hinaus hat sie Betreiber von KI-Modellen wiederholt darauf hingewiesen, dass sie für die Nutzung von Werken der GEMA Lizenzen erwerben müssen.
Klage soll Klarheit schaffen
Nach Ansicht der GEMA nutzen KI-Anbieter die ungeklärten Rechtsprobleme im Zusammenhang mit KI, um eine Lizenzvergütung für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten zu verweigern. Die Klage soll dahingehend Klarheit schaffen.
Kai Welp, General Counsel der GEMA, betont die Notwendigkeit einer Musterklage:
"Die neue Technologie stellt uns vor grundsätzliche Rechtsfragen, die wir unbedingt klären müssen. Unser Musterverfahren leistet dazu einen entscheidenden Beitrag."
Warum Songtexte?
Die GEMA hat sich für eine sog. Lyrics-Klage entschieden, da sie im Bereich von Songtexten sog. grafische Rechte wahrnimmt und sie beispielsweise an Streaming-Anbieter lizenziert. Im Vergleich zu Kompositionen lassen sich nach Auffassung der GEMA bei Songtexten Urheberrechtsverletzungen leichter feststellen.
Bei Musikaufnahmen sei das deutlich schwieriger, "da bei Kompositionen ein größerer Auslegungsspielraum besteht, ob eine Komposition ein Plagiat einer anderen Komposition darstellt." Die GEMA will insbesondere "aufwendige Beweisaufnahmen im gerichtlichen Verfahren vermeiden, die von der Gegenseite zur Verzögerung der gerichtlichen Entscheidungen genutzt werden können."
Unternehmen
GEMA
Verwertungsgesellschaft für Werke der Musik
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