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Oberlandesgericht bestätigt Urteil zu Sperrtafeln

GEMA gewinnt neue Runde im Streit mit Youtube

News von Markus Biedermann
veröffentlicht am 15.05.2015

gema youtube

GEMA gewinnt neue Runde im Streit mit Youtube

GEMA gewinnt neue Runde im Streit mit Youtube. © bearb. Screenshot

In zweiter Instanz wurde bestätigt, dass die Sperrtafeln bei nicht verfügbaren YouTube-Videos rechtwidrig sind.

Die GEMA begrüßt das Urteil des OLG München vom 7. Mai 2015. Sie hatte sich zu diesem Thema bereits 2014 vor dem Landesgericht durchsetzen können.

Schon die damalige Begründung des Landesgerichts lautete, dass die Sperrtafel-Inhalte eine verzerrte Darstellung der Auseinandersetzung beider Parteien darstellen. Der Text vermittele nämlich den falschen Eindruck, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, "obwohl YouTube die Sperrungen selbst vornimmt", so die Verwertungsgesellschaft in ihrer Pressemeldung.

Nebenschauplatz

Die neuen Sperrtexte klingen dementsprechend anders: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der GEMA bisher nicht einigen konnten." YouTube räumt also explizit eine Mitverantwortung an der verworrenen Situation ein, die Musikurheber ebenso wie Nutzer seit viele Jahren ärgert.

Kritische Beobachter des ganzen Verfahrens halten den Sperrtafeln-Streit indes für nicht mehr und nicht weniger als einen Nebenschauplatz. So schreibt netzpolitik.org zum Beispiel: "Die Entscheidung (bedeutet) keinen Fortschritt in der eigentlichen Auseinandersetzung um angemessene Vergütung." In der Tat scheint es bezüglich dahingehend klarer Regelungen weiterhin keine neuen Ergebnisse zu geben.

Links

GEMA vs. Youtube – Chronologische Darstellung seitens der GEMA

Urheberrecht-Sonderseite bei Youtube

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