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Nur ein Zwischenschritt

GEMA unterliegt YouTube vor Gericht

News von Daniel Nagel
veröffentlicht am 29.01.2016

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GEMA unterliegt YouTube vor Gericht

Youtube. © alexeyboldin/123RF

Die GEMA hat im Dauerstreit mit YouTube eine Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass YouTube keine Lizenzgebühren an die GEMA zahlen muss, wenn User urheberrechtlich geschütztes Material bei YouTube einstellen.

Was ist YouTube? Stellt das zu Google gehörende Videoportal nur die technische Infrastruktur für die Nutzer bereit, um Musikvideos und andere Inhalte hochzuladen? Oder ist YouTube eine Art Musikstreamingdienst, gar nicht so anders als Spotify, Deezer oder Apple Music?

Die Argumente der GEMA

Letzteres behauptete die GEMA im Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht (OLG) München und forderte Schadensersatz von YouTube, da das Videoportal mit hochgeladener Musik Werbeeinnahmen erzielt.

Thomas Theune, Direktor Sendung und Online der GEMA erklärt dazu: "Nach unserer Auffassung verwertet YouTube die auf dem Dienst abrufbaren Werke. Diese Nutzung ist vergütungspflichtig. YouTube ist nicht nur technischer Dienstleister, sondern verhält sich wie ein Musikdienst. Daher sollte YouTube auch wie ein Musikdienst Lizenzen erwerben und nicht die Verantwortung an die Uploader weitergeben."

Ein Sieg für YouTube

YouTube hingegen erklärt sinngemäß: "Bei uns kann jeder User alles mögliche hochladen. Wenn darunter urheberrechtlich geschütztes Material ist, dann sind wir dafür nicht verantwortlich." Das OLG schloss sich zur Enttäuschung der GEMA der Rechtsauffassung von YouTube an und betrachtete das Videoportal als rein technischen Dienstleister. An die GEMA muss YouTube daher nichts zahlen.

Wenn die GEMA allerdings Urheberrechtsverletzungen an YouTube meldet, ist der Dienst verpflichtet zu reagieren und die entsprechenden Inhalte zumindest für deutsche Nutzer zu sperren. Der User sieht dann die berühmten, vielgeschmähten Sperrbildschirme.

Auf in die nächste Runde

Wie festgefahren die Lage inzwischen ist, zeigt sich daran, dass OLG und GEMA das Urteil nur als Zwischenschritt betrachten. Die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wird die nächste Etappe sein – und es ist durchaus möglich, dass die dort unterlegene Seite vor das Bundesverfassungsgericht zieht. Dass eines der Gerichte den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegt, erscheint ebenfalls nicht ausgeschlossen.

Es ist übrigens nicht so, dass sich YouTube der Zahlung von Lizenzgebühren komplett verweigert. Verwertungsgesellschaften in den meisten europäischen Ländern haben sich inzwischen mit YouTube geeinigt – nur in Deutschland scheint das nicht möglich zu sein. Woran liegt es?

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