Mehrere Entscheidungen gefallen
[Update] Landgericht München weist GEMA-Klage gegen YouTube ab. GEMA wertet Hamburger Urteil positiv.
Youtube. © alexeyboldin/123RF
Nächste Runde im seit 2009 laufenden Streit zwischen der GEMA und YouTube: In täglicher Schlagzahl fielen diese Woche einige Entscheidungen vor deutschen Gerichten, nachdem zuletzt Mitte Mai eine neue Entscheidung bzgl. der YouTube-Sperrtafeln gefallen war. Backstage PRO berichtete; das letzte Artikel-Update hier stammt vom 2.7.2015, 15 Uhr.
Urteil Landgericht München – Eins zu Null für YouTube
Für den meisten Wirbel und auch reichlich Häme im Netz sorgte die Entscheidung in München.
Demnach muss die Videoplattform der GEMA keinen Schadenersatz zahlen. Das Portal sei nur "technischer Hoster" und als solcher nicht unmittelbar verantwortlich für die durch User hochgeladenen Inhalte.
Urteil Oberlandesgericht (OLG) Hamburg – Ausgleich GEMA
YouTube muss jedoch auf der Hut sein, wenn Urheberrechtsverletzungen gemeldet werden. Die Richter am OLG Hamburg entschieden am Mittwoch dementsprechend: Der Cliphoster könne nämlich haftbar gemacht werden, wenn er angezeigten Hinweisen auf Verstöße nicht nachkommt.
Das heißt, dass zwar keine Verpflichtung besteht, die massenhaften User-Uploads zu überwachen und selbst aktiv nach illegalem Material zu forschen. Aber im Falle der Kenntnisnahme über eine Rechtsverletzung muss unverzüglich gesperrt und weitere Verstöße verhindert werden.
Dieses Urteil des OLG zeige, "dass YouTube sich nicht der Verantwortung für Urheberrechtsverletzungen entziehen kann und die Kontrolle von Rechtsverletzungen nicht auf die Rechteinhaber abwälzen darf", sagt Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA.
Finaler Ausgang weiterhin offen
Gegen das Urteil aus München kann die deutsche Verwertungsgesellschaft noch Berufung einlegen, das Hamburger Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weitere Entscheidungen dürfen also erwartet werden.
In der Zwischenzeit bestehen verschiedene Optionen, wie sich die Lage weiterentwickelt: Die GEMA wird sich höchstwahrscheinlich vorerst auf den weiteren Rechtsweg berufen, könnte sich bezüglich der Zahlung von Abgaben aber auch an die Nutzer halten – oder diesen Weg zumindest versuchen.
Nur eines scheint immer unwahrscheinlicher zu werden: Die Einigung der beiden Parteien auf neue gemeinsame, vertraglich geregelte Rahmenbedingungen. Und das ist doch eigentlich, worauf alle warten, vom Urheber bis zum Nutzer.
Links
GEMA vs. Youtube – Chronologische Darstellung seitens der GEMA
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