Kurz vor der Entscheidung
Gericht signalisiert Zustimmung: Verkauf des Songkatalogs von Michael Jackson rückt näher
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Michael Jackson bei seiner "Dangerous"-Tour live in Monza (Italien) 1992. © Daniele Dalledonne from Trento, Italy, CC BY-SA 2.0 , via Wikimedia Commons
Nachdem der Verkauf eines 50-prozentigen Anteils an den Recording- und Songwriting-Rechten von Michael Jackson bereits zu Beginn des Jahres beschlossen schien, traten vor dem endgültigen Vollzug Komplikationen auf.
Wie Digital Music News berichtet, haben sich Katherine Jackson, die Mutter des verstorbenen Künstlers, sowie andere Familienmitglieder, gegen den Verkauf ausgesprochen und behauptet, dieser verstoße gegen die Regelungen des Testaments.
Berufungsgericht gibt grünes Licht
Das Gericht hat nun vorläufig entschieden, dass die Gegner des Verkaufs ihr Anliegen nicht rechtzeitig bei einem Nachlassgericht vorgebracht hatte, wodurch der Anspruch hinfällig wurde.
Selbst wenn Katherine Jackson und die übrigen Verwandten dieses Argument rechtzeitig vorgebracht hätten, hätten die Nachlassverwalter laut Berufungsgericht dennoch das Recht gehabt, den Verkauf durchzuführen, da ihnen durch das Testaments die Befugnis zur Veräußerung des Nachlasses zusteht.
Nachlassverwalter dürfen verkaufen
Die Anwälte von Katherine Jackson hatten geltend gemacht, dass das Testament die Testamentsvollstrecker verpflichte, nach Begleichung der legitimen Nachlassschulden nur minimale Vermögenswerte zu verkaufen, berichtet der Rolling Stone.
Das Berufungsgericht stellte jedoch fest, dass die Formulierungen des Testaments diese Einschränkungen nicht eindeutig unterstütze, denn es erteile dem Verwalter die Ermächtigung, das Vermögen "zu verkaufen, zu investieren oder anderweitig zu verwalten", heißt es laut Bundesgericht.
Die offizielle Entscheidung des Gerichts steht noch aus, jedoch deute einiges daraufhin wie das Gericht entscheiden wird. Wie der Rolling Stone berichtet, wird angenommen, dass die endgültige Entscheidung in den nächsten 90 Tagen bekanntgegeben wird.
Anhaltende Streitigkeiten
Anfang des Jahres vereinbarte Sony Music mit den Nachlassverwaltern, die Rechte an der Hälfte der Songwriting- und Musikaufnahmen-Rechten des 2009 verstorbenen "King of Pop" für mehr als 600 Millionen US-Dollar (und eventuell für bis zu 750 Millionen US-Dollar) zu erwerben.
Nachdem die Verwalter einen vertraulichen Vertrag mit Sony zur Genehmigung bei Richter Mitchell Beckloff einreichten, erhob Katherine Jackson Einspruch. Dieser wurde im April 2023 von Richter Beckloff zurückgewiesen, was zur Genehmigung des Geschäfts führte.
Katherine Jackson legte gegen die Entscheidung Berufung ein. Das Berufungsgericht scheint aber jetzt kurz davor zu stehen, ihr Anliegen zurückzuweisen.
Familienstreit
Blanket, der Sohn von Jackson, wandte sich zudem an das Gericht mit der Bitte, seiner Großmutter Katherine zu untersagen, Gelder aus dem Nachlass für die Bemühung zur Verhinderung des Sony-Deals zu nutzen.
Dies verdeutlicht die bestehenden Spannungen zwischen den Erben von Jackson hinsichtlich des Nachlasses. Während Jacksons Kinder anfangs gegen den Verkauf waren, haben sie mittlerweile die richterliche Entscheidung akzeptiert, die diesen Verkauf erlaubt.
Profitables Geschäft
Die Nachlassverwalter John Branca und John McCain argumentieren einem Bericht von Complete Music Update zufolge Katherine hätte sich seit langem gegen profitable Geschäfte gewehrt und betonen, dass sie den Nachlass erfolgreich stabilisiert hätten.
Branca und McClain verdeutlichen zudem, dass es ihnen trotz Katherines langanhaltendem Widerstands gelungen sei, das Jackson-Geschäft vor dem Ruin zu bewahren. Dies sei besonders wichtig gewesen, da der Musiker zu Lebzeiten Schulden in Millionenhöhe angehäuft hatte.
Die aktuelle Rentabilität des Unternehmens würde beweisen, dass die Nachlassverwalter über das nötige Know-how verfügen. Ihrer Einschätzung nach sei jetzt der optimale Zeitpunkt, um den Katalogvertrag mit Sony abzuschließen.
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