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Grünes Licht

Gericht genehmigt Verkauf von Michael Jacksons Musikkatalog an Sony endgültig

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 26.08.2024

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Gericht genehmigt Verkauf von Michael Jacksons Musikkatalog an Sony endgültig

Michael Jackson bei seiner "Dangerous"-Tour live in Monza (Italien) 1992. © Daniele Dalledonne from Trento, Italy, CC BY-SA 2.0 , via Wikimedia Commons

Ein Gericht in Kalifornien hat endgültig beschlossen, dass die Nachlassverwalter von Michael Jackson die Hälfte seines Musik-Katalog an Sony Music verkaufen dürfen.

Ursprünglich schien der Verkauf eines 50-prozentigen Anteils an Michael Jacksons Musik-Katalog, der die Songwriting- und Musikaufnahmen-Rechte des Musikers einschließt, bereits Anfang des Jahres beschlossene Sache zu sein. 

Nachlassverwalter dürfen verkaufen

Katherine Jackson, Michael Jacksons Mutter, legte allerdings Einspruch mit der Begründung ein, der Verkauf des Nachlasses würde den Wünschen ihres Sohnes und dem kalifornischen Erbrecht widersprechen. 

Das Gericht entschied daraufhin am 17. Juli vorläufig, dass die Nachlassverwalter das Recht haben, den Deal abzuschließen. Das endgültige Urteil des Gerichts vom 21. August bestätigt diese Entscheidung.

Testament erlaubt Verkauf

Das Gericht stellte zunächst fest, dass es sich beim Verkauf nicht um eine "Schenkung oder Verteilung von Nachlassvermögen" handle, sondern "um einen Verkauf von Vermögenswerten, bei dem der Nachlass im Gegenzug für die Übertragung von Vermögenswerten eine beträchtliche Geldzahlung und eine Beteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen erhält". Der Nachlass würde dadurch an Wert gewinnen – und nicht etwa verlieren.

Zudem verfügten die Nachlassverwalter aufgrund des Testaments über Rechte, einen solchen Verkauf zu beschließen. Das Testament enthalte keine Bestimmungen, die einen Verkauf der Songrechte ausschlössen. 

Wert des Deals 

Durch den Verkauf wird Sony Music 50 Prozent von Jacksons Katalog erhalten. Music Business Worldwide zufolge beläuft sich der Wert von Michael Jacksons Musik-Katalog auf etwa 1,5 Milliarden US-Dollar, was einen Kaufpreis von 750 Millionen US-Dollar implizieren würde.

Sollten sich diese Zahlen bestätigen, würde der Wert den Betrag von 1,31 Milliarden US-Dollar übersteigen, die Sony Music für den Musikkatalog von Queen zahlte.

Finanzielle Unterstützung

Die Nachlassverwalter, Anwalt John Branca und A&R-Manager John McClain, hatten zudem im Verlauf des Rechtsstreits erklärt, dass Katherine Jackson seit dem Tod von Michael Jackson über 55 Millionen US-Dollar erhalten hatte. 

Außerdem soll Katherine Jackson mehr als 33 Millionen US-Dollar in bar erhalten haben, um für ihren Unterhalt zu sorgen.

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