×

Unterstützung für die Live-Branche

Hilfe vom Staat: So fördern Bund und Länder Musikclubs und Festivals

Spezial/Schwerpunkt von BackstagePRO
veröffentlicht am 28.03.2025

liveszene

Hilfe vom Staat: So fördern Bund und Länder Musikclubs und Festivals

© Anthony DELANOIX via unsplash.com

Nicht nur Bands und Künstler auch Musikclubs und Festivals können staatliche Unterstützung beantragen. Bund und eine ganze Reihe von Bundesländern haben zahlreiche Programme ins Leben gerufen, um populäre Musik und Jazz zu unterstützen. Die wichtigsten Förderprogramme haben wir hier zusammengestellt.

Dabei gilt allerdings, dass - wie auch bei der Förderung von Bands und Künstlern - keineswegs alle Bundesländer entsprechende Programme aufgelegt haben. Die folgende Übersicht bietet die aktuellen Programme des Bundes und der Bundesländer, die zur Förderung von Musikclubs und Festivals ins Leben gerufen wurden.

Nicht enthalten im folgenden Artikel sind Förderprogramme von Kommunen oder Stiftungen, die allerdings in diesem Bereich auch keine sonderlich bedeutsame Rolle spielen. 

Festivalförderung der Initiative Musik

  • Genres: populäre Musik und Jazz

  • Förderziel: Unterstützung der kulturpolitisch bedeutsame Arbeit von Festivals, Erhalt und Förderung der künstlerischen Vielfalt der Festivals

  • Voraussetzungen: Fokus auf Festivals, die Diversität, Nachhaltigkeit und Nachwuchs fördern

  • Leistungen: bis zu 50.000 Euro pro Festival

  • Alle Infos: https://www.initiative-musik.de/livemusikfoerderung/

Live 500 Förderung für Musikspielstätten

  • Genres: weniger populäre Genres; Newcomer-Konzerte

  • Fördergegenstand: mindestens sechs, maximal 24 Livemusikveranstaltungen in Deutschland, die vor allem Nachwuchsmusiker*innen, weniger populäre Genres und experimentelle Formate in den Vordergrund stellen

  • Förderziel: Sichern der kulturellen Vielfalt an Livemusikprogrammen, Unterstützung kleiner bis mittlerer Veranstalter*innen/Spielstätten bei der angemessenen vergütung für Künstler*innen 

  • Voraussetzungen: maximaler Eintrittspreis von 25 Euro, maximal 250 zahlende Gäste (bzw. max. 500 zahlende Gäste bei Veranstaltungen mit überwiegend künstlerischen DJs. Veranstaltungen mit freiem Eintritt können sich bewerben, wenn die restlichen Voraussetzungen erfüllt sind)

  • Ein*e Künstler*in/Band muss zu 100% live spielen, es muss mindestens 50% selbstverfasstes Repertoire vorgestellt werden. Künstler*innen müssen eine Gage von mindestens 150 Euro und Duos/Bands eine gage von mindestens 250 Euro erhalten (diese Regel betrifft auch eintrittsfreie Veranstaltungen)

  • Die Musikspielstätten/Veranstalter*innen können Livemusikveranstaltungen mit denselben Künstler*innen/Bands nicht mehrfach fördern lassen

  • Leistungen: 500 Euro pro Livemusikveranstaltung – davon müssen (zusätzlich zur Gage) 250 Euro an die auftretende Band/den auftretenden Act gehen

  • Alle Infos: https://www.initiative-musik.de/livemusikfoerderung/

Baden-Württemberg – Förderung für Jazzfestivals

  • Genres: Jazz

  • Fördergegenstand: Jazzfestivals in Baden-Württemberg

  • Förderziel: Förderung der Jazzszene in Baden-Württemberg/Förderung von Auftritten professioneller Jazzmusiker*innen aus Baden-Württemberg

  • Voraussetzungen: Das Festival hat eine überregionale Ausstrahlung und  besteht seit mindestens fünf Jahren und es treten mindestens drei professionelle Jazzmusiker*innen auf.

  • Außerdem muss das Festival von der Sitzkommune mit mindestens 10 Prozent des Festivalbudgets bezuschusst werden, aber eine Doppelförderung vom Land ist ausgeschlossen.

  • Leistungen: abhängig vom Gesamtbudget (bei Gesamtbudget von weniger als 40.000 Euro beträgt die maximale Fördersumme 4500 Euro; bei einem Gesamtbudget von 40.000 Euro und mehr beträgt die maximale Fördersumme 7500 Euro)

  • Alle Infos: https://jazzverband-bw.de/foerderungen/festivalfoerderung/

Baden-Württemberg – Förderung für Jazzclubs 

  • Genres: Jazz

  • Fördergegenstand: Jazzclubs in Baden-Württemberg (die Fördersummen werden zur Aufstockung der Gagen für Künstler*innen verwendet)

  • Förderziel:  Unterstützung der baden-württembergischen Jazzszene innerhalb des Landes Baden-Württemberg

  • Voraussetzungen: Soloist*innen und Ensemblemitglieder erhalten je ein Mindesthonorar von 180 Euro pro Auftritt. Es kann für maximal 150  Musiker*innen je Veranstalter/Jahr eine Förderung beantragt werden. Für die Auftritte werden vom Veranstalter die Beiträge an die Künstlersozialkasse abgeführt.

  • Die Musiker*innen müssen eine der folgende Bedingungen erfüllen: Diplom/Bachelor/Master, erworben an einer Musikhochschule/einem Konservatorium oder eingeschriebene Studierende oder eingeschriebener Studierender an einer Musikhochschule/einem Konservatorium oder Mitgliedschaft in einem Berufsverband/einer Gewerkschaft (Deutsche Jazzunion, Tonkünstlerverband, etc.) oder einer Verwertungsgesellschaft (GEMA, GVL) oder Bescheinigung/Nachweis der Umsatzsteuerbefreiung für künstlerische Tätigkeiten nach dem UStG §4, 20/21a oder Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse

  • Leistungen: Beteiligung am Auftrittshonorar: bis zu 120 Euro für eine*n Solist*in, bis zu 120 Euro pro Mitglied bei Ensembles, bis zu 120 Euro für max. neun Ensemblemitglieder bei Ensembles ab neun Mitgliedern

  • Alle Infos: https://jazzverband-bw.de/wp-content/uploads/2024/12/Ausschreibung-Clubfoerderung-2025.pdf

Bayern – Festival- und Open-Air-Förderung "Hinter ins Land Stages"

  • Genres: Alle Genres der Popkultur und Gegenwartsmusik

  • Fördergegenstand: Festivals und Open-Air-Musikveranstaltungen im ländlichen Raum Bayerns

  • Voraussetzungen: Das Festival wird nicht von der öffentlicher Hand finanziert und hat eine Maximalkapazität von 5.000 Besucher*innen.

  • Das Festival muss besonders Bayerische Acts und Diversität fördern.

  • Leistungen: Es können bis zu 6.900 Euro Produktionskosten (Mieten, Gagen, Technik, Personal…) in Rechnung gestellt werden. Die Eigenbeteiligung liegt bei mindestens 1.500 Euro netto.

  • Alle Infos: https://popkultur.bayern/veranstalterinnen/hinter-ins-land/hinter-ins-land-stages/

Bayern – Förderung für Live-Konzerte und DJ-Shows "Hinter ins Land Concerts"

  • Genres:  popkulturelle Live-Auftritte mit musikalischer Prägung (z.B. Metal, Pop, Indie, Soul, Kabarett etc. und künstlerische DJ Sets)

  • Fördergegenstand: Spielstättenbetreiber*innen und Musikveranstalter*innen, die Livemusik-Veranstaltungen im ländlichen Raum Bayerns veranstalten

  • Voraussetzungen: Veranstaltung findet in Bayern statt und der/die Veranstalter*in wirkt hauptsächlich in Bayern. Die Veranstaltungen haben eine Maximalkapazität von 800 Zuschauer*innen.

  • Die Veranstaltung muss besonders Bayerische Acts und Diversität fördern. Veranstaltungen, bei denen nur männliche oder keine Bayerischen Acts auftreten, sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen. 

  • Leistungen: Es können für maximal sechs Veranstaltungen jeweils bis zu 950 Euro Produktionskosten (Mieten, Gagen, Technik, Personal…) in Rechnung gestellt werden. Die Eigenbeteiligung liegt bei mindestens 150 Euro netto.

  • Alle Infos: https://popkultur.bayern/veranstalterinnen/hinter-ins-land/hinter-ins-land-concerts/

Musicboard Berlin – Labelförderung

  • Genres: Popmusik (alle Genres und Spielarten, die nicht eindeutig der klassischen und Neuen Musik oder dem Jazz zugeordnet werden können)

  • Fördergegenstand: Berliner Independent Labels, die  Berliner Nachwuchsmusiker*innen durch Vermarktungsaktivitäten bei der professionellen Entwicklung unterstützen

  • Gefördert werden nur Teilbereiche/einzelne Maßnahmen eines Vermarktungskonzepts für eine*n Künstler*in/Band mit Wohnsitz in Berlin und nur, wenn diese Maßnahmen ohne Förderung nicht oder unzureichend realisierbar wären.

  • Voraussetzungen: Labels mit amtlicher Meldung, Geschäftssitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Berlin. Labels dürfen nicht mehr als 5 Prozent Marktanteil haben und müssen mindestens zwei Veröffentlichungen professionell abgewickelt haben. 

  • Labels müssen über geeignete Vertriebsstrukturen zur Verbreitung der Produktion national oder international und einen Labelcode der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) verfügen.

  • Leistungen: maximal 5.000 Euro pro Antrag

  • Alle Infos: https://www.musicboard-berlin.de/foerderung/labelfoerderung/

Musicboard Berlin – Festivalförderung

  • Genres: Popmusik (alle Genres und Spielarten, die nicht eindeutig der klassischen und Neuen Musik oder dem Jazz zugeordnet werden können)

  • Fördergegenstand: Berliner Festivals (insbesondere solche, die Nachwuchstalente aus Musik/Musikwirtschaft fördern)

  • Voraussetzungen: Akteure müssen Wohn-, Geschäftssitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Berlin haben. Projekte müssen mindestens 5000 Euro Gesamtumfang haben und ohne Förderung nicht oder nur unzureichend realisierbar sein.

  • Die Projekte müssen mehrheitlich Künstler*innen mit Lebens- oder Schaffensmittelpunkt in Berlin und mindestens 50 Prozent weibliche, nicht-binäre oder queere Künstler*innen involvieren und Barrierefreiheit und Inklusion fördern.

  • Leistungen: keine pauschale Obergrenze (letzte Förderungen betrugen 5.000 bis 40.000 Euro pro Festival)

  • Alle Infos: https://www.musicboard-berlin.de/foerderung/festivalfoerderung/

Hamburg Clubförderung – Live Concert Account

  • Genres: Alle Musikrichtungen

  • Fördergegenstand: private Musikclubs und Musikinitiativen; Live Concert Account Plus fördert v.a. Konzerte mit geringer Zuschauerzahl und niedrigem Eintritt

  • Voraussetzungen: mindestens 24 Live-Musik-Konzerte pro Jahr; Kapazität von max. 1.000 Personen

  • Förderung ist ausgeschlossen, wenn mehr als 500.000 Euro Jahresumsatz erworben werden oder bereits institutionelle Förderung vorliegt

  • Leistungen: je mehr Konzerte desto höher fällt die Förderung aus

  • Alle Infos: https://www.stiftung-private-musikbuehnen-hamburg.de/projekte/f%C3%B6rderungen/

Hamburg Clubförderung – Minibooster

Hamburg – Labelförderung

Mecklenburg-Vorpommern – Festivalgagenfonds

  • Genres: Popmusik

  • Fördergegenstand: Gagenfonds für Künstler*innen, Bands und künstlerische DJs, die bei Festivals in Mecklenburg-Vorpommern auftreten (Antragsteller ist der Veranstalter)

  • Voraussetzungen: Das Festival und der Sitz des Veranstalters ist in Mecklenburg-Vorpommern. Das Festival muss mindestens ein Mal stattgefunden haben und mindestens 500 Besucher*innen haben und für alle zugänglich sein.

  • Das Festival muss zu den demokratischen Grundwerten stehen und Diversität fördern.

  • Gagenfonds können nur für Künstler*innen, bzw. Bands mit mindestens einem Mitglied mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern beantragt werden.

  • Leistungen: Abgerechnet werden können sowohl Produktionskostenpauschale als auch Auftrittsgagen

  • Alle Infos: https://www.popkw.de/gagenfonds/

Niedersachsen – Förderung von Musikfestivals

  • Genres: Alle Musikrichtungen 

  • Förderziel: Planungsmöglichkeit und -sicherheit für Musikfestivals über einen Zeitraum von drei Jahren 

  • Voraussetzungen:  Musikfestivals, die sich in der Vergangenheit durch herausragende künstlerische Qualität, ein besonderes Profil und durch eine starke Außenwirkung als niedersächsischer Kulturbotschafter etabliert haben müssen. Antragsberechtigt sind Individuen, Unternehmen und Institutionen mit (Wohn-)Sitz, Niederlassung oder Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen.

  • Die Festivals müssen einmal jährlich während des Bewilligungszeitraums stattfinden.

  • Leistungen: Die Förderhöhe beträgt pro Antrag zwischen 10.000-50.000 Euro pro Jahr

  • Alle Infos: https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/kultur/kultursparten/musik/musikforderung/musikforderung-19127.html

Create Music NRW – Projektförderung für Veranstalter*innen

  • Genres: Popmusik

  • Fördergegenstand: Vorhaben in NRW, die jungen Musiker*innen (14 bis 27 Jahre) eine Bühne bieten (mit Fokus auf ländlichen Regionen)

  • Förderziel: Stärkung der lokalen und regionalen Nachwuchsstrukturen, Unterstützung von Nachwuchskünstler*innen bei deren Professionalisierung, Vernetzung von Akteur*innen in der Region

  • Voraussetzungen: Projekte müssen in Nordrhein-Westfalen stattfinden und  Gendergerechtigkeit und Diversität bei der Auswahl der Mitwirkenden gewährleisten

  • Leistungen: Die maximale Förderhöhe liegt bei 5.000 Euro – sind Gendergerechtigkeit und Diversität nicht gegeben, liegt der maximale Förderbetrag bei 3.000 Euro. Der Eigenanteil liegt bei mindestens 10 Prozent, bei städtischen Antragsteller*innen bei mindestens 20 Prozent.

  • Alle Infos: https://www.create-music.info/foerderung/

Sachsen Kulturstiftung – Festivalförderung

  • Genres: Alle Musikrichtungen

  • Fördergegenstand: Festivals und Musiktage, Einzelaufführungen und Aufführungsreihen

  • Voraussetzungen: Antragsteller mit Wohnsitz oder Sitz in Sachsen, Vorhaben müssen in Sachsen realisiert werden

  • nicht gefördert werden investive Maßnahmen, Projekte mit überwiegend kommerziellen Absichten, Benefizveranstaltungen, Vorhaben der Heimat- und Brauchtumspflege und Projekte, die bereits durch den Vorstand der Kulturstiftung abgelehnt wurden

  • Leistungen: max. 50% Kostenrückerstattung für Sach- und Honorarausgaben, Fahrt- und Übernachtungskosten, Ausgaben für Gebühren (z.B. GEMA). Der Eigenanteil liegt bei mindestens 5 Prozent.

  • Alle Infos: https://www.kdfs.de/foerderung/projektfoerderung

Ähnliche Themen

Musikclub-Förderprogramm "PlugIn" startet neue Bewerbungsphase

Verbesserung der Infrastruktur

Musikclub-Förderprogramm "PlugIn" startet neue Bewerbungsphase

veröffentlicht am 22.04.2025

Future Fonds 2.0: Hamburg fördert nachhaltige Clubkultur

Ein Schritt in Richtung Nachhaltigkeit

Future Fonds 2.0: Hamburg fördert nachhaltige Clubkultur

veröffentlicht am 21.03.2025   1

Die Stadt Hamburg verdreifacht die Fördergelder für Musikclubs auf 1,3 Millionen Euro

Gute Nachricht für die Live-Szene

Die Stadt Hamburg verdreifacht die Fördergelder für Musikclubs auf 1,3 Millionen Euro

veröffentlicht am 16.12.2024   1

Newsletter

Abonniere den Backstage PRO-Newsletter und bleibe zu diesem und anderen Themen auf dem Laufenden!