Für Profis und Nachwuchs
Geld vom Staat: So fördern Bund und Länder Tourneen, Konzerte und Projekte von Bands und Musikern
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Die Band Blinker Blinker bei einem von pop rlp geförderten Auftritt beim Lahneck Live Festival 2019. © Annegret Arnold
Staatliche Förderprogramme sollen Bands und Solokünstlern helfen, ihre Projekte zu verwirklichen oder im In- und Ausland auf der Bühne zu stehen. Allerdings sollten Interessierte die Bedingungen der Förderung genau unter die Lupe nehmen, da sich in den letzten Jahren viel geändert hat.
Der folgende Artikel behandelt Programme von Bund und Ländern, die auf die Förderung von Tourneen oder Konzerten ausgerichtet oder Bands und Musiker*innen bei der Durchführung von Projekten unterstützen sollen.
Nicht enthalten im folgenden Artikel sind Förderprogramme von Kommunen oder Stiftungen. Keine Berücksichtigung finden zudem Residenz-Programm für deutsche Künstler im Ausland oder Stipendien für ausländische Künstler in Deutschland. Ebenso nicht berücksichtigt sind Förderungen für Labels, Musikclubs oder Festivals, die in einem eigenen Artikel behandelt werden sollen.
Initiative Musik – Künstlerförderung
- Genres: Rock und Pop (einschließlich Hip-Hop, elektronische Musik, Heavy Metal etc.) sowie Jazz.
- Förderbedingungen: Bands und Solokünstler, die nicht mehr als zwei Alben veröffentlicht haben, von denen keines Goldstatus erreicht hat. Die Antragstellung ist seit 2023 entweder alleine oder in Kombination mit einer Plattenfirma, einer Agentur, einem Management, einem Produzenten, einem Musikverlage oder einem Konzertveranstalter möglich.
- Voraussetzungen: Wohnsitz in Deutschland (bei Bands muss mindestens die Hälfte der Mitglieder ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben). Falls ein Unternehmen beteiligt ist, muss dieses seinen Wohnsitz im europäischen Wirtschaftsraum haben.
- Besonderheit: Die Förderung betrifft nicht nur Tourneen, sondern auch Albumveröffentlichungen und andere Projekte.
- Leistungen: Der Förderanteil ist abhängig von der Höhe der Gesamtausgaben und nimmt mit steigender Höhe der Gesamtausgaben ab. So beträgt der maximal mögliche Förderanteil bei Gesamtausgaben von 10.000 Euro 60 Prozent (oder 6.000 Euro), bei 75.000 Euro sinkt er auf 40 Prozent. Die Förderleistung ist pro Projekt auf 30.000 Euro pro Jahr beschränkt.
- Alle Infos: https://www.initiative-musik.de/foerderprogramme/kuenstler/
Initiative Musik – Internationale Tourförderung
- Genres: Rock und Pop (einschließlich Hip-Hop, elektronische Musik, Heavy Metal etc.) sowie Jazz.
- Förderbedingungen: Die Kurztour darf aus maximal 15 Konzerten oder Supportshows, Auftritten bei bedeutenden Musikfestivals, Showcase-Festivals, Branchentreffs oder in TV- und Hörfunk-Sendungen im Ausland bestehen. Wenn auch Konzerte in Deutschland geplant sind, dürfen maximal 40% der Auftritte in Deutschland stattfinden.
- Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf Auftritten in absatzstarken Zielmärkten wie den USA, Japan, Südkorea, Australien sowie Europa (insbesondere Großbritannien, Frankreich, die Benelux-Staaten und die nordischen Länder).
- Voraussetzungen: Wohnsitz in Deutschland. Bei Bands muss die Mehrzahl der Mitglieder den Wohnsitz in Deutschland haben. Die Förderung kann nur für Bandmitglieder und ggf. zwei Begleitpersonen (Ton-/Lichttechnik etc.) mit Wohnsitz in Deutschland beantragt werden.
- Der Antrag muss mindestens fünf Wochen vor Beginn der Tour eingereicht werden.
- Leistungen: Die Zuschüsse betragen für Konzerte im europäischen Ausland bis zu 600 Euro und außerhalb Europas bis zu 1.200 Euro pro Musiker*in. Darüber hinaus kann ein Marketingzuschuss von bis zu 1.000 Euro (bis Dezember 2022: 2.000 Euro) gewährt werden. Die beantragte Summe darf 50% der Gesamtkosten (bis Ende Dezember 2022: 75% der Gesamtkosten) nicht übersteigen.
- Alle Infos: https://www.initiative-musik.de/exportfoerderung/programmbeschreibung-internationale-tourfoerderung/
Goethe Institut – Förderung für Berufsmusiker
- Genres: alle außer Schlager, Blues, Kabarett, Musicals und internationale Folklore, Projekt muss qualitativ hochwertig sein.
- Voraussetzungen: Berufsmusiker (solo oder im Ensemble) mit Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Deutschland. Dem oder der Musiker bzw. Musikerin oder dem Ensemble müssen konkrete Einladungen von Partnern aus dem Ausland vorliegen.
- Leistungen: Teilfinanzierung durch Reisekostenzuschüsse. Verschiedene Förderprogramme stehen zur Verfügung, darunter auch Programme für kürzere und auch längere Auslandsaufenthalte in unterschiedlichem Ausmaß.
- Alle Infos: https://www.goethe.de/de/kul/foe/pro.html
Goethe Institut – Förderung für Nachwuchsmusiker
- Genres: Alle Stilrichtungen. Bewerben können sich Nachwuchs- und Amateurensembles sowie Chöre aus Deutschland, die ein Musikprojekt im Ausland planen.
- Voraussetzungen: Hohe musikalische Qualität. Die kulturpolitische Bedeutung für das Zielland muss gegeben sein, der künstlerische Austausch soll im Mittelpunkt stehen. Einladung für eine Partnerschaft im Ausland nötig.
- Leistungen: Teilfinanzierung der Reise- und Transportkosten
- Wichtiger Hinweis: Vor der verbindlichen Buchung von Flügen oder Hotels ist es erforderlich, den sog. vorzeitigen Maßnahmebeginn formlos mit dem Einreichen des Antrags zu beantragen.
- Alle Infos: https://www.goethe.de/de/kul/foe/aus.html
Kulturstiftung des Bundes – Allgemeine Projektförderung
- Genres: Projekte aus allen künstlerischen Sparten (Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien), die sich eindeutig dem internationalen Kontext zuordnen lassen oder in eine andere unstreitige Förderkompetenz des Bundes fallen.
- Voraussetzungen: Sichtbarkeit des Projekts in Deutschland muss gewährleistet sein. Nicht unterstützt werden Ankäufe, bauliche Maßnahmen, reine Gastspiele im Ausland und Druckkosten
- Leistungen: Antragssumme mindestens 50.000 Euro (ein Eigen- bzw. Drittmittelanteil von mindestens 20 Prozent am Gesamtbetrag ist erforderlich)
- Alle Infos: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/foerderung/allgemeine_projektfoerderung.html
Bayern – By-on
- Genres: Pop und Rock
- Voraussetzungen: Bands oder Solokünstler stammen aus Bayern. Eine Bewerbung ist nicht möglich. Einmal im Jahr werden neue Künstler von einer Jury für das Förderprogramm ausgewählt.
- Leistungen: Vermittlung von Clubshows und Festivalauftritten vor allem in Bayern, darüber hinaus Konzert- und Tourneeförderung. In einer späteren Phase ist diese Förderung auch deutschlandweit möglich.
- Alle Infos: https://popkultur.bayern/detaillierte-infos-zur-by-on-spitzenfoerderung/
Baden-Württemberg – Projektförderung für Jazzmusiker
- Genres: Jazz
- Voraussetzungen: Professionelle Jazzmusiker*innen mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg. Ab Quartetten muss die Hälfte der Musiker*innen den Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben.
- Außerdem müssen die Musiker*innen eine der folgenden Bedingungen erfüllen: Diplom/Bachelor/Master, erworben an einer Musikhochschule/einem Konservatorium oder eingeschriebene Studierende oder eingeschriebener Studierender an einer Musikhochschule/einem Konservatorium oder Mitgliedschaft in einem Berufsverband/einer Gewerkschaft (Deutsche Jazzunion, Tonkünstlerverband, etc.) oder einer Verwertungsgesellschaft (GEMA, GVL) oder Bescheinigung/Nachweis der Umsatzsteuerbefreiung für künstlerische Tätigkeiten nach dem UStG §4, 20/21a oder Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse
- Leistungen: Zuschüsse nur für Konzerte innerhalb von Baden-Württemberg. Die Förderhöhen für 2025: bis zu 120 Euro Auftrittshonorar pro Soloist*in bzw. pro Mitglied eines Ensembles (bei Ensembles ab 9 Mitgliedern werden maximal 9 Mitglieder mit bis zu 120 € gefördert)
- Weitere Infos: Presseinformation für 2025
Musicboard Berlin – Projektstipendium
- Genres: Popmusik, d.h. alles Genre außer Klassik, Neue Musik und Jazz
- Voraussetzungen: Musiker*innen und Bands mit Wohn- und Arbeitsmittelpunkt in Berlin, die bereits über eigenes Musikmaterial verfügen und professionell arbeiten.
- Leistungen: Die Projektstipendien sollen dazu dienen, die individuelle künstlerische Entwicklung und Karriere zu fördern. Daher können Albumproduktionen ebenso gefördert werden wie Tourneen. Die Höhe des Stipendiums ist vom jeweiligen Projekt und den tatsächlichen Kosten abhängig, sollte sich aber zwischen 5.000 und 10.000 Euro bewegen. Es ist möglich, das Projektstipendium um ein individuelles Coaching zu ergänzen.
- Weitere Infos: https://www.musicboard-berlin.de/foerderung/stipendien/projektstipendium
Musicboard Berlin – Supportauftritts-Förderung
- Genres: Popmusik und jedes Genre, das nicht eindeutig der Klassik, der Neuen Musik oder dem Jazz zugeordnet werden kann.
- Voraussetzungen: Die Förderung betrifft geplante Tourneen mit einer bekannteren Band, die sich aber noch nicht in der Umsetzung befinden. Bands und Künstler müssen Hauptwohnsitz und Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben.
- Leistungen: Bis zu 3.500 Euro pro Tour
- Alle Infos: https://www.musicboard-berlin.de/foerderung/supportfoerderung/
Berlin – Förderprogramme Musik
- Genres: überwiegend Jazz und Neue Musik (zeitgenössische Musik, klassische Moderne oder Klangkunst)
- Voraussetzungen: Mehrheit der mitwirkenden Musiker*innen hat Hauptwohnsitz in Berlin
- Auswahl verschiedener Programme im Bereich Jazz:
- Basisförderung Jazz: max. 50.000 Euro pro Formation für ein Jahr. Kann auch für die Vorbereitung von Tourneen und Konzerten benutzt werden.
- Projektförderung Jazz: Förderung von Projekten, z. B. Konzerten.
- Arbeitsstipendium Jazz: Stipendien in Höhe von 8.000 Euro, die auch zur "Realisierung von Tourneevorhaben" verwendet werden können.
- Die Basis- und Projektförderung gibt es auch entsprechend für Musiker*innen der Ernsten (Alten) Musik und der Neuen Musik. Ebenso existiert eine Förderung für Veranstaltungsreihen der Neuen Musik.
- Darüber hinaus bietet Berlin zahlreiche Stipendien und Austauschstipendien für Musiker*innen aus den Bereichen Neue Musik und Jazz an.
- Alle Infos: https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/musik/
Bremen – Projektförderung
- Genres: Alle Musikrichtungen
- Förderziel: Künstlerische und kulturelle Profilierung Bremens. Gefördert werden insbesondere freie Künstler*innen.
- Voraussetzungen: Wohn- und Geschäftssitz oder Arbeitsschwerpunkt in Bremen, Projekte in der Metropolregion Bremen/Oldenburg bzw. Netzwerke, an denen Bremen beteiligt ist. Der Projektzeitraum darf im Regelfall nicht länger als ein Jahr sein.
- Leistungen: Die Fördermittel im Jahr 2025 betragen insgesamt 936.000 Euro.
- Alle Infos: https://www.kultur.bremen.de/service/projektfoerderung-13709
Rockcity Hamburg – Auftrittsförderung
- Musikgenres: Alle Musikrichtungen
- Voraussetzungen: Bands oder Einzelkünstler mit Hauptwohnsitz in Hamburg und Umgebung. Bei Bands muss die Mehrzahl der Mitglieder den Wohnsitz in Hamburg haben.
- Leistungen I: Tourbusförderung (Road Trip Fonds): Erstattung der Kosten der Tourbusmiete (bis zu 50 Prozent, maximale Förderhöhe beträgt 1.000 Euro pro Antrag)
- Leistungen II: Auslandsförderung (International Touring Fonds): Reisekostenzuschüsse bei Konzerten im Ausland: mindestens 50% der Kosten müssen selbst getragen werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.000 Euro brutto pro Antragsteller*in.
- Leistungen III: Green Touring Fonds: Erstattung der Kosten der Fahrkarten für ÖPNV und ÖPFV bzw. Car-Sharing (bis zu 70 Prozent, maximal 1.000 Euro pro Antragsteller*in)
- Alle Infos: https://www.rockcity.de/service/live-fonds/
Hamburg – Musikstadtfonds
- Genres: Förderung der freien Musikszene in den Bereichen Pop, Jazz, Klassik, Neue Musik
- Förderziel: Jährliche Förderung von Projekten, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. Besonderer Fokus auf Projekte, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken.
- Voraussetzungen: Von der Förderung ausgeschlossen sind Tonträger, Instrumente/Equipment, Produktion/Veröffentlichung von Aufnahmen und reine Gastspiele
- Leistungen: Pro Jahr stellen Senat und Bürgerschaft insgesamt 600.000 Euro zur Verfügung (in den letzten Jahren wurden Projekte mit Summen zwischen 5.000-50.000 Euro gefördert)
- Alle Infos: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-kultur-und-medien/themen/kulturfoerderung/musikstadtfonds-626088
Mecklenburg-Vorpommern – Gagenfonds für Artists
- Genres: Popmusik
- Fördergegenstand: Festivalgagenfonds für Künstler*innen, Bands und künstlerische DJs, die Popmusik im weitesten Sinne machen
- Die Rechnung wird beim Festival eingereicht – das Festival stellt dann den Förderantrag.
- Voraussetzungen: Artists müssen mindestens zwei eigene Veröffentlichungen haben (die letzte Veröffentlichung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen). Sie müssen mindestens fünf Auftritte gespielt und eine Social-Media-Präsenz haben.
- Die Artists (bzw. bei Bands mindestens ein Mitglied) müssen ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und dürfen nicht älter als 40 Jahre alt sein.
- Leistungen: pro Auftritt (und Bandmitglied) wird eine Gage von 250 Euro ausgezahlt (Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten müssen mit dem Festival besprochen werden)
- Alle Infos: www.popkw.de/gagenfonds/
Niedersachsen – jährliche Förderung von Musikprojekten
- Genres: Alle Musikrichtungen
- Förderziel: Förderung von Musikprojekten mit landesweiter Bedeutung, Erhalt/Weiterentwicklung der großen musikalischen Bandbreite, Entwicklung neuer Musikveranstaltungsformate
- Voraussetzungen: Musikalische Projekte, die durch ihren zeitgemäßen, zukunftsfähigen und künstlerisch qualitativ herausragenden Charakter eine besondere Bedeutung für die Kulturlandschaft in Niedersachsen haben. Antragsberechtigt sind Individuen, Unternehmen und Institutionen mit (Wohn-)Sitz oder Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen.
- Leistungen: Die Förderhöhe beträgt pro Antrag zwischen 10.000 und 50.000 Euro pro Jahr
- Alle Infos: https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/kultur/kultursparten/musik/musikforderung/musikforderung-19127.html
Niedersachsen – Förderung von Bands/Ensembles über drei Jahre
- Genres: Alle Musikrichtungen
- Förderziel: Planungsmöglichkeiten und -sicherheit für Bands/Ensembles über einen Zeitraum von drei Jahren, Ermöglichung von Musikveranstaltungen, Umsetzung von innovativen Vorhaben, Weiterentwicklung von u.a. Qualität, Musikvermittlung und Bekanntheit
- Voraussetzungen: Musikensembles/-bands, müssen sich in der Vergangenheit durch herausragende künstlerische Qualität, ein besonderes Profil und eine starke Außenwirkung als niedersächsischer Kulturbotschafter etabliert haben. Antragsberechtigt sind Individuen, Unternehmen und Institutionen mit (Wohn-)Sitz oder Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen.
- Leistungen: Die Förderhöhe beträgt pro Antrag zwischen 2.500 und 20.000 Euro pro Jahr
- Alle Infos: https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/kultur/kultursparten/musik/musikforderung/musikforderung-19127.html
Create Music NRW – Förderung für Nachwuchsbands
- Genres: Popmusikalische Spielarten (Hip-Hop, Reggae, Metal,...), ausgeschlossen sind Jazz und Klassik
- Voraussetzungen: Vorhaben mit kreativem Output (z.B.: Studioaufenthalte und Musikvideodrehs, Tourneen, und Konzerte).
- Nachwuchs-Bands aus Nordrhein-Westfalen, die im Schnitt zwischen 14 und 27 Jahre alt sind
- Leistungen: Die maximale Förderhöhe liegt bei 500 Euro. Antragstellende müssen mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben selbst erbringen.
- Alle Infos: https://www.create-music.info/bandfoerderung/
pop rlp (Rheinland-Pfalz) – Auftrittsförderung
- Musikgenres: Pop- und Rockmusik
- Voraussetzungen: Bands oder Einzelkünstler mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz oder mit konkretem Bezug zum Land. Die Bands oder Solokünstler müssen eigenes Songmaterial live präsentieren.
- Leistungen: Förderung von Einzelauftritten mit einem Betrag von bis zu 200 Euro. Tourneeförderung können mit bis zu 1.200 Euro gefördert werden.
- Alle Infos: https://pop-rlp.de/service/auftrittsfoerderung
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