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Sicherheit und Kompensation

Kulturfonds des Bundes: Veranstalter beantragen Finanzhilfen in Höhe von 46 Millionen Euro

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 09.07.2021

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Kulturfonds des Bundes: Veranstalter beantragen Finanzhilfen in Höhe von 46 Millionen Euro

© Zuza Gałczyńska via Unsplash

Bis Freitag, den 2. Juli 2021, haben Veranstalterinnen und Veranstalter in ganz Deutschland bereits Events mit einem Antragsvolumen in Höhe von 46 Millionen Euro für den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen registriert.

Bis zum 2. Juli 2021 sind über 300 Veranstaltungen für den zweigeteilten Sonderfonds für Kulturveranstaltungen des Bundes in Hamburg eingegangen. Die Freie und Hansestadt betreibt die IT-Plattform für den am 1. Juli 2021 gestarteten Fonds im Auftrag der Bundesregierung

Für die Wirtschaftlichkeitshilfe wurden dabei 284 Veranstaltungen mit einem Antragsvolumen in Höhe von über 23 Millionen Euro registriert. Für die Ausfallabsicherung wurden 67 Anträge angemeldet, das Antragsvolumen lag bei 22,9 Millionen Euro. Insgesamt hat der Fonds ein Volumen von 2,5 Milliarden Euro. Dr. Andreas Dressel, Finanzsenator in Hamburg, freut drückt seine Freude über den Start des Fonds aus: 

"Die Kulturbranche hat unter den Corona-bedingten Einschränkungen sehr gelitten. Damit es jetzt mit voller Kraft voraus gehen kann, unterstützt der Sonderfonds Kultur ganz gezielt zum Beispiel mit Ausfallabsicherungen oder Wirtschaftlichkeitshilfen. Wir sind stolz, dass Hamburg das IT-Fachverfahren für ganz Deutschland in kürzester Zeit aus dem Boden gestampft hat."

Der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen

Die Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds für Kulturveranstaltungen kann für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen beantragt werden. Ab dem 1. August steigt die mögliche Personenzahl auf 2.000. Die Hilfe soll Veranstaltungen helfen, die aus Infektionsschutzgründen weniger Besucher empfangen und somit weniger Tickets verkaufen können.

Die Ausfallabsicherung gilt ab dem 1. September für größere Kulturveranstaltungen (ab 2.000 Gäste) und trägt bis zu 80 Prozent der tatsächlich erlittenen, veranstaltungsbezogenen Ausfallkosten, sollte die Veranstaltung pandemiebedingt ausfallen. Auch für kleinere Veranstaltungen ist eine solche Ausfallabsicherung geplant. 

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