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Maßgeschneiderte Programme und mehr Perspektiven

Forum Veranstaltungswirtschaft fordert Weiterführung staatlicher Hilfsprogramme

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 05.07.2021

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Forum Veranstaltungswirtschaft fordert Weiterführung staatlicher Hilfsprogramme

© Pixabay via Pexels

Beim siebten Treffen des Forums Veranstaltungswirtschaft diskutierte der Zusammenschluss der deutschen Eventbranche mit Thomas Bareiß, dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, über die Weiterführung staatlicher Hilfsprogramme.

Beim 7. Runden Tisch des Forums Veranstaltungswirtschaft machte die Branche gegenüber Thomas Bareiß deutlich, dass staatliche Hilfsmaßnahmen für die Branche fortgeführt werden müssen.

Die Hilfsmaßnahmen müssten maßgeschneidert und branchenspezifisch sein, damit Unternehmen einen Anreiz zur Wiederaufnahme des Geschäftes haben. Eigenkapitalzuschüsse sollen ebenfalls beim "Anfahren" der Veranstaltungsunternehmen erhalten bleiben und erst stückweise abgebaut werden. 

Überbrückungshilfe III Plus

Zu den wichtigsten Unterstützungshilfen gehört die Überbrückungshilfe III Plus, deren Fortführung das Forum Verwaltungswirtschaft mindestens noch bis Ende 2021 und bestenfalls darüber hinaus fordert.

Das Wirtschaftsministerium befürwortet ebenfalls die Verlängerung der Überbrückungshilfe, jedenfalls für besonders betroffene Branchen.

Ebenfalls fordert das Forum Veranstaltungswirtschaft eine Verlängerung der Gutscheinregelung über Dezember 2021 hinaus. Die Gutscheinregelung besagt, dass Tickets nicht monetär erstattet werden müssen, sondern vom Veranstalter als Gutschein ausgegeben werden dürfen.

Anfang 2022 sollen 3,5 Millionen Gutscheine in Geld umgetauscht werden, wenn diese Regelung nicht verlängert wird. Dies würde die Unternehmen wirtschaftlich noch stärker belasten. Alternativ könnte der Staat den Unternehmen bei der Einlösung der Gutscheine wirtschaftlich unter die Arme greifen.

Ausfall- und Wirtschaftlichkeitshilfen für Messen und Kongresse

Die Forderung, branchenspezifische Regelungen gegen zukünftige Veranstaltungsausfälle und Wirtschaftlichkeitsbeschränkungen zu treffen, die bereits im Spätsommer 2020 gestellt wurde, soll der EU-Kommission vorgelegt werden. Für Kulturveranstaltungen existiert ein solcher Sonderfonds bereits.

Die EU-Komission hatte am 22.01.2022 die Einzelnotifizierung bei staatlichen Leistungen von mehr als 4 Millionen Euro mit der Entscheidung zum "Schadensausgleich" aufgehoben. Das helfe den Antragsstellerinnen und Antragstellern, so das Forum Veranstaltungswirtschaft in seiner Mitteilung. 

Allerdings sorgen die komplizierten EU-Beihilferegeln und die strengen Vorgaben für Unsicherheiten, zumal deutsche Behörden nicht alle Fragen der Veranstaltungswirtschaft bezüglich der Umsetzung beantworten konnten. 

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