Kultur verbindet alle
Kulturprogramm in NRW stellt 1 Million Euro für Vielfalt und Inklusion bereit
Ina Brandes, Ministerin für Kultur und Wissenschaft in NRW. © MKW / Anja Tiwisina
In der dritten Runde des Förderprogramms erhalten zehn Kulturorte die Möglichkeit, über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren Fördermittel für Maßnahmen zur diversitätssensiblen Öffnung ihrer Einrichtungen zu beantragen. Insgesamt stellt das Land dafür eine Million Euro bereit.
Vielfalt als strategisches Ziel
Gefördert werden Projekte, die Barrieren abbauen und neue Zugänge für bislang unterrepräsentierte Gruppen schaffen. Dazu zählen unter anderem Menschen mit Behinderung, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, schwarze Menschen (PoC), ältere Menschen sowie LGBTQ*-Personen.
Im Mittelpunkt stehen langfristige Veränderungen in den Bereichen Publikum, Personal, Programmgestaltung, Partnerschaften und Öffentlichkeitsarbeit. Dazu können Kulturinstitutionen beispielsweise Diversitätsmanager:innen einstellen, Fortbildungen durchführen oder Strategien für mehr Teilhabe entwickeln.
Bewerbungen sind bis zum 11. September 2026 möglich. Der Förderzeitraum umfasst die Jahre 2027 und 2028.
Kultur stärkt gesellschaftlichen Zusammenhalt
Kulturministerin Ina Brandes betont die Bedeutung kultureller Angebote für eine vielfältige Gesellschaft: "Kunst und Kultur spielen für den Zusammenhalt der Menschen eine entscheidende Rolle." Ziel sei es, neue Publikumskreise zu erreichen und Kulturangebote für möglichst viele Menschen zugänglich zu machen.
Bereits mehr als 20 Einrichtungen konnten in den vergangenen Förderrunden von dem Programm profitieren. Dazu gehören Theater, Museen, Musikschulen und soziokulturelle Zentren.
Zu den umgesetzten Maßnahmen zählen unter anderem Audiodeskriptionen für sehbeeinträchtigte Besucher:innen, Antidiskriminierungs-Schulungen für Mitarbeitende sowie die Entwicklung neuer Angebote gemeinsam mit Interessenvertretungen.
Theater, Musikschulen, Bibliotheken…
Antragsberechtigt sind kommunale und gemeinnützige Kultureinrichtungen wie Theater, Museen, Musikschulen, Opern- und Konzerthäuser, Bibliotheken, Kunstvereine oder Literaturhäuser. Auch regionale Bündnisse mehrerer Einrichtungen können gemeinsame Anträge stellen.
Nicht förderfähig sind freie Musik-, Tanz- oder Theatergruppen sowie Festivals. Baumaßnahmen werden ebenfalls nicht unterstützt.
Förderung von bis zu 100.000 Euro
Pro Einrichtung können Fördermittel von bis zu 100.000 Euro beantragt werden – maximal 50.000 Euro pro Jahr. Einrichtungen, die bereits durch die Programme "Publikum.Personal.Programm" oder "Neue Normalität" gefördert wurden, können erneut Mittel in Höhe von bis zu 30.000 Euro jährlich beantragen.
Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige Fachjury. Der geplante Maßnahmenbeginn ist der 1. Januar 2027. Mehr Informationen gibt es hier.
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