Telekom will Rechtsmittel prüfen
LG München urteilt: Telekom muss den Zugang zu urheberrechtsverletzender Website sperren
Münchner Justizpalast. © "Münchner Justizpalast" von Richard Huber (https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=9764307); Derivat von "Münchner Justizpalast" von Joyborg / Lizenz: CC BY-SA 3.0
Goldesel.to ist dafür bekannt, urheberrechtsverletzendes Material in Form von Peer-to-Peer- und Sharehoster-Downloads sowie Streaming-Links anzubieten. Die Seite bietet dabei sowohl Filme und Serien als auch Audiodateien und Software an.
Anweisung von oben
Offensichtlich hatte sich die Telekom bisher geweigert, den Zugang zu dieser Website mittels sogenanntem DNS-Blocking zu sperren. In einem neuen Urteil zwingt das Landesgericht München den Provider nun zur Sperre. Damit können Nutzerinnen und Nutzer der Telekom nicht mehr ohne weiteres auf Goldesel.to zugreifen.
Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Die Telekom gibt an, eventuell weitere Rechtsmittel einzulegen. Das Urteil ähnelt dabei der Entscheidung des Oberlandesgerichts München im Falle Vodafones: Auch dieser Provider wurde in einem ganz ähnlichen Prozess dazu verurteilt, das unlizenzierte Videostreaming-Angebot der Website Kinox.to für Kundinnen und Kunden zu sperren.
Vodafone hatte sich ebenfalls gegen das Urteil gewehrt, bezeichnete es u.a. als einen Eingriff in den Geschäftsbetrieb und die Rechte der Kundinnen und Kunden. Das Berufungsverfahren verlor der Provider jedoch.
Ein weiterer Schritt für mehr Rechtssicherheit?
Der Bundesverband Musikindustrie zeigt sich derweil erfreut über die Entscheidung des Gerichts. René Houareau, Geschäftsführer Recht & Politik beim BVMI, gibt an:
"Das Sperren des Zugangs zu rechtsverletzenden Websites ist ein wichtiger Baustein, um Rechtsverletzungen im digitalen Raum einzudämmen. Es ist erfreulich, dass die Chance genutzt wurde, mehr Rechtssicherheit für die Rechteinhaber zu schaffen. Im Übrigen ist das auch im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, die über solche Angebote in die Irre geführt werden. In anderen Ländern wird die Methode von Zugangssperren zu strukturell rechtswidrigen Seiten bereits mit Erfolg angewendet."
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