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Neue Förderlinie

Neustart Kultur: 15 Millionen Euro für Kultur- und soziokulturelle Zentren

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 15.09.2020

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Neustart Kultur: 15 Millionen Euro für Kultur- und soziokulturelle Zentren

Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters. © Elke Jung-Wolff

Kultur- und soziokulturelle Zentren können ab 1. Oktober Hilfen in Höhe von 15 Millionen Euro im Rahmen des Bundesprogramms Neustart Kultur beantragen.

Die Hilfen von Neustart Kultur enthalten ab sofort Zuwachs durch eine weitere Förderlinie: Der Bund hat Details zu einem weiteren Hilfsprogramm für Kultur- und soziokulturelle Zentren bekanntgegeben. 

Wiedereinstieg erleichtern

Mit insgesamt 15 Millionen Euro soll der corona-konforme Wiedereinstieg von soziokulturellen Zentren, Netzwerken und Initiativen gefördert werden.

Projektträger erhalten bis zu 50.000 Euro zur Planung neuer Veranstaltungen, Kurse, Workshops und Begegnungsformate. Förderfähig sind Grundkosten, aktivitätsbezogene Kosten und Personalkosten. 

Details zu den förderfähigen Kosten

  • Grundkosten: Hierzu zählen alle auf die Maßnahme bezogenen betriebsbedingten Ausgaben, wie Miete, Energie, Wasser, Wartung und Reinigung u.ä.
  • Aktivitätsbezogene Kosten: Hierzu zählen alle auf die Maßnahme bezogenen Kosten, die anfallen, um Veranstaltungen und kulturelle Angebote aller Art durchführen zu können, wie zum Beispiel: Honorare für Künstler, Kursleiter, Techniker und sonstige freie Mitarbeitende, Kosten für Aushilfen, z.B. an der Theke, an der Kasse (auch Ehrenamtspauschalen), Verbrauchsmaterial, was der Maßnahme zugeordnet werden kann, Anschaffungen (bis zu einem Wert von 800 Euro netto), die der Maßnahme zugeordnet werden können, Leihgebühren, Transportkosten für dezentrale Aktivitäten, Kosten für Werbung, GEMA-Gebühren, KSK-Beiträge, Ticketgebühren sowie sonstige Kosten.
  • Personalkosten sind Kosten für sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal, das auf die Maßnahme bezogen eingesetzt wird.

Ziel ist "Erhaltung der Kulturzentren"

Monika Grütters, Kulturstaatsministerin, sagt: "Die vielen Kulturzentren, soziokulturellen Zentren und ähnlichen kulturellen Initiativen leisten einen wertvollen Beitrag zur Vielfalt der Kulturlandschaft in Deutschland. Oft sind sie es, die im ländlichen Raum eine Teilhabe am Kulturleben überhaupt noch ermöglichen.

Diese kulturelle Teilhabe ist die Voraussetzung dafür, unser gesellschaftliches Leben mitzugestalten. Wir unterstützen die Kulturzentren vor Ort, weil sie Menschen zusammenbringen, weil sie Arbeitsplätze erhalten und weil sie aktiv dazu beitragen, das direkte Netz kreativer Angebote in ganz Deutschland zu mobilisieren."

Infos zur Antragsstellung

Anträge für eine Förderung können ab dem 1. Oktober 2020 beim Bundesverband Soziokultur e.V. gestellt werden. Dieser bietet Projektträgern ab dem 15. September 2020 telefonische Beratung zur Beantragung der Hilfen.

Die Anträge werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Weitere Details gibt es hier.

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