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Vorläufige Außervollzugsetzung

Niedersachsen: Gericht kippt Maskenpflicht in Clubs und Diskotheken (Update!)

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 14.03.2022

coronakrise kulturpolitik

Niedersachsen: Gericht kippt Maskenpflicht in Clubs und Diskotheken (Update!)

© Alia Bly via Unsplash

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die Maskenpflicht in Clubs und ähnlichen Einrichtungen in Niedersachsen vorläufig außer Kraft gesetzt. Die Verfügung ist in ganz Niedersachsen allgemeinverbindlich. Inzwischen hat das Land reagiert und will an der Maskenpflicht festhalten.

Die Bundesländer haben zum 3. März 2022 neue Corona-Regeln beschlossen und veröffentlicht. Dabei haben die meisten Bundesländer festgelegt, dass die Maskenpflicht in Clubs und Diskotheken ausgesetzt wird.

Niedersachsen war hier eine Ausnahme: Die Landesverordnung sah vor, dass beim Tanzen im Innenbereich und im Freien eine FFP2-Maske getragen werden muss. 

Feiern ohne Beschränkungen

Eine Club-Betreiberin aus Osnabrück reichte gegen diese Regelung einen Normenkontrolleilantrag ein, woraufhin der 14. Senat des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Paragraf 12 Abs. 3 der Corona-Verordnung, der die Maskenpflicht in Clubs und Diskotheken (sowohl im Innen- als auch im Außenbereich) regelt, vorläufig außer Kraft gesetzt hat. 

Der Senat hat entschieden, dass diese Regelungen keine notwendigen Schutzmaßnahmen seien, bzw. sich als unangemessen erwiesen hätten. Der Verordnungsgeber habe, ohne vernünftigen Grund, keine Ausnahmen von der Maskenpflicht, etwa für den Konsum von Speisen oder Getränken, geregelt. Das Oberverwaltungsgericht fügt hinzu:

"Es fehlt an einem angemessenen Ausgleich zwischen den erheblichen (wirtschaftlichen) Interessen der Betreiber und dem Gesundheitsschutz der Personen, die eine solche Einrichtung besuchen bzw. in einer solchen tätig sind, sowie der Bevölkerung im Übrigen."

Was wird außerdem zeitweise verändert?

Zusätzlich dazu wird § 4 Abs. 1 Satz 1 der Corona-Verordnung außer Kraft gesetzt. Dieser wäre sonst bei der Außervollzugsetzung des oben erklärten Paragrafen zur Anwendung gekommen.

Gemäß diesem inzwischen nicht mehr anwendbaren Paragrafen hat jede Person in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder aufgrund eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Die Entscheidung ist für ganz Niedersachsen allgemeinverbindlich.

Update, 16. März 2022: Nach einem Bericht des NDR will die niedersächsische Landesregierung an der Maskenpflicht in Clubs und Diskotheken festhalten. So sollen Clubs und Diskos gastronomischen Betrieben gleichgestellt werden, so dass die Maskenpflicht "am Platz" entfällt, während sie abseits des Platzes und insbesondere beim Tanzen gelten soll. Dieser offensichtlich realitätsferne Plan soll nach jetzigem Stand bis 2. April gelten.

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