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Prozess entscheidend für Nutzung von KI

Richter im Meta-KI-Prozess äußert sich kritisch über "Fair Use"-Argument

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 12.05.2025

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Richter im Meta-KI-Prozess äußert sich kritisch über "Fair Use"-Argument

© Sora Shimazaki via pexels.com

In einem für alle kreativen Branchen wegweisenden Prozess über die Zulässigkeit von KI-Training in den USA hat ein Richter in Frage gestellt, dass das Training eines KI-Modells von Meta durch die Rechtsdoktrin des "fair use" gedeckt ist.

2023 verklagten mehrere Autoren den Social-Media-Giganten Meta (Facebook, Instagram) wegen der Verwendung des Inhalts tausender Bücher zum Training seines LLaMA-Sprachmodells. 

Meta behauptet, dass dieses KI-Training nach der Fair Use-Doktrin des US-Urheberrechts erlaubt und daher keine Genehmigung der Urheber erforderlich sei. Der zuständige Richter hat jetzt allerdings Zweifel geäußert. 

Kommerzielle statt faire Nutzung

US-Bezirksrichter Vince Chhabria erklärte, dass die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material zum Trainieren der KI bedeutet, dass Meta "ein Produkt schaffen könne, das in der Lage ist, eine unendliche Anzahl von Konkurrenzprodukten zu produzieren".

Dadurch würde Meta den Markt für die betreffenden Personen drastisch verändern, da man für die Verwendung keine Lizenzgebühren mehr zahlen müsse. Chhabria erklärte gegenüber Meta-Anwalt Kannon Shanmugam: "Ich verstehe einfach nicht, wie das fair use sein kann."

Hintergrund des Prozesses

Autoren wie Komikerin Sarah Silverman, der Journalist Ta-Nehisi Coates und der Romanautor Richard Kadrey warfen Meta vor, bei der Zusammenstellung eines Trainingsdatensatzes für LLaMA Kopien ihrer Bücher ohne Genehmigung angefertigt zu haben. Die Autoren behaupten, dass Meta bei der Entwicklung der generativen KI-Tools ihre Werke illegal verwendet habe, und betonen, dass das Unternehmen ihre Bücher über "Schattenbibliotheken" wie LibGen raubkopiert hat.

Der Social-Media-Gigant bestreitet nicht, dass massenhaft Bücher aus Schattenbibliotheken heruntergeladen wurden, besteht aber darauf, dass das Verhalten durch den Einwand der fairen Nutzung (fair use) geschützt sei. Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung im US-amerikanischen Urheberrecht, die die erlaubnisfreie Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke in Fällen wie Parodie, Unterricht und Nachrichtenberichterstattung erlaubt. Mehr zum Thema "Fair Use" gibt es hier.

"Die nächste Taylor Swift"

Laut der Computerzeitschrift Wired diskutierten Chhabria und Shanmugam in einem potenziellen Musikszenario darüber, ob Taylor Swift geschädigt würde, wenn ihre Musik in ein KI-Tool eingespeist würde, das dann Milliarden von Kopien erzeugt.

Chhabria stellte die Frage, wie sich dies auf weniger etablierte Songwriter auswirken würde. "Was ist mit der nächsten Taylor Swift?", fragte er und argumentierte, dass die Karriere eines "relativ unbekannten Künstlers", dessen Arbeit von Meta übernommen wird, wahrscheinlich beeinträchtigt würde, wenn das Modell "eine Milliarde Popsongs" in ihrem Stil produziert.

Schnelles Urteil gewünscht

Beide Seiten haben jeweils einen Antrag auf ein Teilurteil im Schnellverfahren gestellt, d. h. sie wollen, dass Chhabria über bestimmte Punkte entscheidet, anstatt jeden einzelnen Punkt im Prozess zu klären.

Wenn Chhabria den Anträge stattgibt, wird er ein Urteil fällen, bevor der Fall vor Gericht geht – und damit wahrscheinlich einen wichtigen Präzedenzfall schaffen, der den zukünftigen Umgang der Gerichte mit generativen KI-Urheberrechtsfällen bestimmt.

Sorgt KI für Umsatzeinbrüche?

Obwohl Chhabria starke Zweifel an der Zulässigkeit des KI-Trainings geäußert hat, scheint daraus keineswegs zu folgen, dass die Autpren mit der Klage Erfolg haben werden. Der Richter erklärte, dass Meta "zum Scheitern verurteilt" sei, wenn die Kläger beweisen könnten, dass die Tools von Meta Werke schufen, die die Verdienstmöglichkeiten der Autoren einschränkten. Er betonte jedoch auch, dass er nicht davon überzeugt sei, dass die Autoren in der Lage sein würden, die erforderlichen Beweise vorzulegen.

Als er sich an das Anwaltsteam der Autoren wandte, das vom renommierten Anwalt David Boies angeführt wird, fragte Chhabria wiederholt, ob die Kläger die Anschuldigungen, dass die KI-Tools von Meta ihren Umsatz und ihre Verdienstmöglichkeiten zu beeinträchtigen, tatsächlich belegen könnten. Zu Boies sagte er:

"Es scheint, als würden Sie von mir verlangen, dass ich spekuliere, dass der Markt für Sarah Silvermans Memoiren beeinträchtigt wird. Es ist für mich nicht offensichtlich, dass das der Fall ist."

Urteil entscheidend für den Umgang mit KI

Die Frage lautet aus Sicht des Richters also nicht nur, ob Meta sein KI-Modell mit urheberrechtlich geschützter Literatur trainiert hat, sondern ob die Schaffung des KI-Modells die wirtschaftlichen Aussichten der klagenden Autoren tatsächlich negativ beeinträchtigt. Chabbria verlangt dafür offensichtlich gerichtsfeste Beweise, aber es ist nicht klar, wie die Kläger diese erbringen sollen.

Der Ausgang dieses Prozesses ist von großer grundsätzlicher Bedeutung, denn die Fragen nach der Rechtmäßigkeit von KI-Training betreffen nicht nur Autoren, sondern auch Musiker und viele andere Kreative.

Sollte sich Meta in dem Prozess durchsetzen, wäre das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschütztem Material in den USA rechtlich zulässig. Sollten die Autoren gewinnen, müssten Tech-Konzerne Kreative für die Nutzung ihrer Werke entschädigen. Von der Entscheidung von Richter Chabbria hängt also viel ab. Am Ende wird aber vermutlich der Supreme Court der USA ein Urteil fällen müssen.

Eine weitere Möglichkeit bestünde darin, dass der US-amerikanische Kongress aktiv wird und KI-Training reguliert. Eine überparteiliche Koalition von Abgeordneten und Senatoren hat letztes Jahr einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der genau das erreichen soll. Allerdings ist seine Zukunft im neu gewählten Kongress ungewiss.

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