Schiedsstellenverfahren soll eingeleitet werden
Tarifverhandlungen zwischen GEMA und Konzertverbänden vorerst gescheitert
Die Tarifverhandlungen zwischen GEMA und Konzertverbänden sind vorerst gescheitert. © iStock
Man sei an einer für beide Seiten guten Lösung interessiert gewesen, so die GEMA. Georg Oeller, Vorstandsmitglied der Verwertungsgesellschaft, fordert im Konzertbereich jedoch eine angemesse Umsatzbeteiligung für die Komponisten und Musikautoren: "Die Konzertveranstalter als auch die Interpreten sind auf die Urheber angewiesen", heißt es von seiner Seite.
Dass die Urheber aber auch Spielstätten benötigen, um ihre Musikwerke öffentlich aufführen zu können, ist die andere Seite der Medaille. Die Konzertveranstalterverbände betonen daher auch ihre Interessen und stellen sich gegen die geplanten Tarifänderungen, im Rahmen derer die Autoren nun unabhängig von der Veranstaltungsgröße mit 10% an den Bruttoveranstaltungsumsätzen beteiligt werden sollten. Eine entsprechende Anpassung der Vergütungssätze soll ab 2016 schrittweise über fünf Jahre erfolgen.
"Für Veranstaltungen bis zu 2.000 Besucher bedeutet die Forderung eine Verdoppelung der bisherigen Konditionen. Und auch für größere Veranstaltungen erhöht sich der Tarif damit um mehr als 30 Prozent“, rechnet bdv-Präsident Jens Michow vor, dem auch sauer aufstößt, dass die letzten Tarifänderungen noch gar nicht so lange zurück liegen. Der nun auslaufende Gesamtvertrag wurde im Dezember 2009 verhandelt. "Das, was vor wenigen Jahren beidseitig als angemessen betrachtet wurde, kann nicht bereits heute schon wieder unangemessen sein“, kritisiert Michow.
Es gilt der aktuelle Tarif plus zwei neue Nachlass-Regelungen
Infografik der GEMA zu Konzerttarifen
Worauf sich beide Seiten aber einigen konnten: 2015 gilt wird der aktuelle Tarif als Übergangslösung weiter gelten.
Die GEMA führt zum 01.01.2015 zudem erstmalig Sonderkonditionen ein. So sollen Nachwuchskonzerte von einem vergünstigten Vergütungssatz in Höhe von sechs Prozent profitieren.
Daneben wird ein als "Kulturrabatt" bezeichneter Nachlass in Höhe von 15 Prozent eingeführt, der für Non Profit-Konzerte gelten wird, also Veranstaltungen, die nachweislich keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen.
Alle ab dem 1. Januar 2015 geltenden Vergütungssätze sind auf www.gema.de/Konzerttarif einsehbar.
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