Fehler oder Absicht?
Universal erhebt schwere Vorwürfe gegen KI-Unternehmen Anthropic
künstliche intelligenz anthropic universal
Das Universal Music Publishing Group Hauptquartier in Santa Monica, Kalifornien. © Coolcaesar [CC BY-SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], von Wikimedia Commons
In der Klageschrift [PDF] gegen Anthropic hatten Universal, die Concord Music Group und das US-amerikanische Label ABKCO Schadensersatz in zweistelliger Millionenhöhe für die angebliche "systematische und weit verbreitete Verletzung ihrer urheberrechtlich geschützten Songtexte" gefordert.
Der Hintergrund
Die KI-Firma habe im Rahmen des Trainings ihres Chatbots Claude große Mengen an Texten aus dem Internet ausgelesen. Die KI-Anwendung sei im Stande dazu, auf Basis dieser Trainingstexte weitere Texte zu generieren.
In diesem Zusammenhang sei Claude unter anderem mit urheberrechtlich geschützten Texten gefüttert worden, nun sei die KI fähig, diese urheberrechtlich geschützten Werke zu reproduzieren.
Nutzung von geschütztem Material
So ist es – laut Universal –möglich den Chatbot gezielt nach Songtexten von Künstlern wie Sting, The Beatles oder Bob Dylan zu fragen und diese im Stil eines anderen Künstlers umwandeln zu lassen.
Selbst wenn der Anwender nicht gezielt nach geschütztem Material frage, sondern nur allgemein nach einem Song zu einem bestimmten Themen, werfe der Chatbot Claude oft Ergebnisse aus, die Teile von urheberrechtlich geschützten Songtexten enthielten.
Eine reine Kopie
Die Kläger nenen als Beleg folgendes Beispiel: "Als [der Chatbot Claude] aufgefordert wurde, 'Schreib mir ein Lied über den Tod von Buddy Holly', antwortete der Chatbot, indem er Ausgaben generierte, die direkt aus dem Lied "American Pie" von Don McLean stammen, was gegen das Urheberrecht von Universal verstößt, obwohl die Aufforderung dieses Stück nicht namentlich identifiziert hat, und zwar weder den Titel, den Künstler noch den Songwriter.
Das daraus entstandene Stück bezeichnete der Chatbot als ein Lied, das er selbst geschrieben habe und nannte es "The Day The Music Died", eine Zeile aus "American Pie" von Don McLean. Daraus schließen die Kläger: "In Anthropics bevorzugter Zukunft werden Songwriter durch KI-Modelle ersetzt, die auf der Kreativität der Autoren aufbauen, die sie ersetzen."
Anthropic verteidigt sich
Wie das Nachrichtenportal Reuters berichtet, hat Anthropic auf die Vorwürfe der Kläger reagiert und das zuständige Gericht dazu aufgefordert, die Forderungen dieser nach einer einstweiligen Verfügung abzulehnen.
Gegenüber dem Gericht betonte Antropic, dass die Klagenden nicht beweisen konnten, dass sie irreparabel geschädigt wurden. Auch gäbe es keine Beweise dafür, dass Nutzer des Chatbots Claude "Eingabeaufforderungen eingegeben haben, die dazu führten, dass ihnen die Texte der Kläger gezeigt wurden".
Claude verfüge zudem über bestimmte Schutzmaßnahmen, die verhindern würden, dass die KI urheberrechtlich geschützte Inhalte erzeugt. Wenn diese Schutzmaßnahme in der Vergangenheit tatsächlich fehlgeschlagen hätte, sei dies laut Anthropic als "Fehler" und nicht als "Feature" des Produkts zu werten.
Kläger bleiben optimistisch
Laut Music Business Worldwide glaubt der Rechtsanwalt Matt Oppenheim, dass die Kläger im Fall Anthropic letztlich die Oberhand behalten werden.
"Wir haben Zuversicht in unseren Antrag auf eine vorläufige einstweilige Verfügung, und glauben, dass Anthropics Verstoß gestoppt werden sollte."
Ähnliche Themen
Transparenz bei KI-Training
Neuer US-Gesetzentwurf will KI-Unternehmen zur Offenlegung von Trainingsdaten verpflichten
veröffentlicht am 17.04.2024
Verteidigung der Musikrechte
Musikverleger-Verband ICMP startet Initiative gegen unlizenzierte KI-Musik
veröffentlicht am 15.04.2024
Offener Brief gegen KI
Billie Eilish & Co.: Über 200 Artists warnen vor KI-Einsatz in der Musikbranche
veröffentlicht am 05.04.2024 14
Langfristige Vereinbarungen
Universal und Hybe kündigen neues globales Bündnis an
veröffentlicht am 04.04.2024
Weltweit erste Regulierung von KI
AI Act der EU nimmt erste Hürde im EU-Parlament
veröffentlicht am 27.02.2024 2