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Weltweit erste Regulierung von KI

AI Act der EU nimmt erste Hürde im EU-Parlament

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 27.02.2024

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AI Act der EU nimmt erste Hürde im EU-Parlament

Das Europäische Parlament in Straßburg (2018). © European Union 2018 - Source : EP

Der von der Europäischen Union diskutierte AI Act hat seine erste Hürde im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten genommen. Der Ausschuss stimmte mit großer Mehrheit für das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von KI.

Voraussichtlich im April wird das gesamte EU Parlament über den Gesetzentwurf abstimmen. Wenn das EU Parlament den seit April 2021 debattierten AI Act billigt, wird die erste Regulierung von Künstlicher Intelligenz in Kraft treten. Die Mitgliedsstaaten der EU haben dem AI Act bereits zugestimmt.

Urheberrecht wahren

Der AI Act regelt beispielsweise, dass KI-Software, die zur allgemeinen Verwendung angeboten wird, offenlegen muss, ob bzw. mit welchen geschützten Inhalten die KI trainiert wurde. Darüber hinaus enthält der AI Act eine Pflicht zur Kennzeichnung, dass der produzierte Inhalt durch Künstliche Intelligenz entstanden ist.

Die Neuregelung wirft natürlich eine ganze Reihe von Fragen auf. Zunächst ist unklar, worum es sich bei KI-Tools "zur allgemeinen Verwendung" genau handelt. Auch die Auswirkungen auf bereits existierende KI sind nicht vollständig klar, beispielsweise ob Anbieter von KI-Tools die von ihnen verwendeten geschützten Werke nachträglich lizenzieren müssen. 

Brisantes Thema

Das Thema der Verwendung urheberrechtlich geschützter Daten ist brisant, wie mehrere Rechtstreitigkeiten in den USA zwischen KI-Unternehmen und Rechteinhabern zeigen.

Große Musik-Labels wie zum Beispiel Universal sehen bei der Benutzung geschützter Inhalte zum Training von KIs ihr Urheberrecht verletzt. Manche KI-Anwendungen scheinen urheberrechtlich geschützte Inhalte auch fast unverändert wiederzugeben.

Neuer Rechtsrahmen

KI-Unternehmen in den USA argumentieren mit der sogenannten "Fair-Use Policy". Diese besagt, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte zu Zwecken der Kritik, Stellungnahme, Berichterstattung, Bildung und für die Wissenschaft ohne Genehmigung genutzt werden dürfen. Ob das Anlernen von KIs den Kriterien der Fair-Use Policy entspricht, hat bisher noch kein US-Gericht entschieden.

Eine ähnliche Regelung existiert in der EU nicht. Bislang existieren auch im europäischen Urheberrecht Ausnahmen, die die Nutzung von urheberrechtlich geschützem Material erlauben, beispielsweise zu Recherchezwecken. Das deutsche Urheberrecht erlaubt zudem Text- und Data-Mining. Der AI Act schafft aber einen ganz neuen Rechtsrahmen für alle KI Anwendungen.

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