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"Komplett inakzeptabel"

Kreativbranche kritisiert Pläne zur Umsetzung des AI Acts der EU

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 02.04.2025

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Kreativbranche kritisiert Pläne zur Umsetzung des AI Acts der EU

© Neeqolah Creative Works via unsplash

Ein Zusammenschluss aus 38 Kultur- und Kreativverbänden hat einen offenen Brief veröffentlicht, der sich gegen den jüngsten Entwurf des Verhaltenskodexes für allgemeine KI-Modelle (GPAI) richtet. Der Verhaltenskodex ist ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung des AI Acts der EU.

Im März 2024 hat das EU-Parlament der Verordnung über künstliche Intelligenz, dem sog. AI Act zugestimmt, bei dem es sich um die weltweit erste Regulierung von Künstlicher Intelligenz handelt. Für allgemeine KI-Modelle (GPAI) gelten darin Transparenzanforderungen unterschiedlicher Intensität.

Anfang Dezember legte das European AI Office einen ersten Entwurf für einen Verhaltenskodex vor. Dieser soll GPAI-Anbietern dabei unterstützen, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und Risiken für eine Bedrohung für europäische Werte zu minimieren. Im Vordergrund stehen dabei Transparenzanforderungen, Urheberrechts-Compliance, Risikobewertung sowie technische und Governance-Maßnahmen, die KI-Modelle einhalten müssen.

Von vier geplanten Entwürfen wurden drei bereits veröffentlicht. Der aktuelle Entwurf stößt jedoch auf Unverständnis in der Kreativbranche.

Jüngster Entwurf schlechter als kein Kodex?

Am 28. März 2025 veröffentlichte die International Confederation of Societies of Authors and Composers (CISAC) einen offenen Brief an das EU-Parlament. Zu den Unterzeichnern des offenen Briefes gehören neben der CISAC 37 weitere Kultur- und Kreativverbände, darunter ECSA, die Allianz europäischer Songwriter, der Indie-Verband IMPALA und der Musikwirtschaftsverband IPFI.

Darin erklären sie, dass ein Hauptziel des AI Acts darin bestehe, Urhebern, ausübenden Künstlern und anderen Rechteinhabern Instrumente zur Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte an die Hand zu geben. Anbieter von KI für allgemeine Zwecke (GPAI) sollten verpflichtet werden, Maßnahmen zur Einhaltung des EU-Urheberrechts zu ergreifen und umfassende Auskunft über die zum Training der KI verwendeten Inhalte zu geben.

Den Verbänden zufolge untergrabe der Verhaltenskodex-Entwurf die Ziele des AI Acts, da er gegen EU-Recht verstoße und die Ziele des EU-Gesetzgebers ignoriere. Sie bezeichneten den Entwurf als "mangelhaft" und hielten keinen Kodex für besser als den Entwurf.

Im offenen Brief heißt es weiter:

"[Der Entwurf] schafft Rechtsunsicherheit, legt das EU-Urheberrecht falsch aus und untergräbt die im AI Act selbst festgelegten Verpflichtungen. Anstatt einen soliden Rahmen für die Einhaltung der Vorschriften zu schaffen, wird die Messlatte so niedrig angesetzt, dass sie Urhebern, ausübenden Künstlern und anderen Rechteinhabern keine sinnvolle Unterstützung bei der Ausübung oder Durchsetzung ihrer Rechte bietet. Noch grundlegender ist, dass der Entwurf nicht sicherstellt, dass GPAI-Anbieter das EU-Urheberrecht und den AI Act einhalten würden."

Die Mängel aus Sicht der Verbände

Im Entwurf soll mehrfach erwähnt worden sein, dass GPAI-Anbieter "angemessene Anstrengungen" unternehmen müssen, um die Einhaltung des EU-Urheberrechts zu gewährleisten. Die Verbände halten diese Maßnahmen für nicht ausreichend. Stattdessen sehen die Verbände darin einen Versuch, die Verpflichtung zur Einhaltung der EU-Urheberrechts einzuschränken.

Weiter heißt es, dass der Entwurf "die Verantwortung der GPAI-Anbieter, eine angemessene Sorgfaltsprüfung durchzuführen", verwässere. Damit würden aus Sicht der Verbände nicht nur alle sinnvollen Sorgfaltspflichten zur Einhaltung des EU-Urheberrechts und des AI Act entfallen, sondern es bestünde auch die Gefahr, dass GPAI-Anbieter zu Urheberrechtsverletzungen regelrecht hingeführt würden.

Keine Unterstützung

Der Verhaltenskodex sollte stattdessen geeignete Maßnahmen vorsehen, um Entwickler von GPAI-Modellen dazu anzuhalten, eine vorherige Genehmigung einzuholen und sich der unerlaubten Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material zu enthalten. Der Kodex soll aus Sicht der Verbände auch klarstellen, dass die Verpflichtungen des AI Act gelten, wenn ein GPAI-Anbieter sein Modell auf den EU-Markt einführt, unabhängig davon, wo er niedergelassen ist oder wo das Training des Modells stattgefunden hat.

Der Kodex müsse auch eine wirksame Vorlage für die "hinreichend detaillierte Zusammenfassung der für die Ausbildung verwendeten Inhalte" enthalten, die es Urhebern, ausübenden Künstlern und anderen Rechteinhabern ermöglicht, ihre Rechte wirksam auszuüben oder durchzusetzen. Der dafür nötige technische oder finanzielle Aufwand sei nicht hoch. 

Zusammengefasst schreiben die Verbände in ihrem offenen Brief, dass der dritte Entwurf im Gegensatz zur Absicht des AI Act stünde, nämlich das Ermöglichen einer Entwicklung einer verantwortungsvollen Nutzung von Künstlicher Intelligenz, mit der die Kultur- und Kreativbranche in ganz Europa weiter wachsen könne. In seiner jetzigen Form könnten die Kultur- und Kreativverbände den aus deren Sicht "komplett inakzeptablen" Kodex nicht unterstützen.

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