Wunsch nach Nachbesserungen
Neue Kritik am AI Act: Europäische Musikverbände fordern stärkeren Urheberrechtsschutz
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© Neeqolah Creative Works via unsplash
Inzwischen ist der AI Act bereits fast seit einem Jahr (seit dem 1. August 2024) in Kraft, wobei die Umsetzung in mehreren Stufen abläuft und 2027 abgeschlossen sein soll.
Der Übergang in die nächste Stufe soll dabei am 2. August 2025 erfolgen. Hier findet ihr einen Überblick über die verschiedenen Stufen.
Kritische Stimmen
An der Umsetzung des AI Acts gibt es jedoch immer wieder auch Kritik. So berichtet t3n etwa davon, dass Wirtschaftsvertreter aus der europäischen Industrie und Digitalwirtschaft fordern, die Umsetzung der nächsten Stufen des AI Acts zunächst für zwei Jahre zu pausieren. Diese Zeit solle stattdessen für umfassende Reformen genutzt werden.
Jetzt haben zahlreiche Verbände der Musik und Kreativwirtschaft, darunter IFPI (International Federation of the Phonographic Industry), CISAC (Conféderation Internationale des Sociétés d'Auteurs et Compositeurs), IMPALA (Independent Music Publishers and Labels Association), United Voice Artists und die Europäische Journalistenföderation eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in dem sie erneut die geplante Umsetzung des AI Acts kritisieren.
Verpflichtungen des AI Acts
Ihre Kritik beläuft sich auf den "General Purpose AI Code of Practice", der Anfang Juli veröffentlicht wurde und der Unternehmen dabei helfen soll, die Vorgaben des AI Acts einzuhalten. Ein Abschnitt des Codes befasst sich in diesem Zusammenhang auch mit dem Thema Urheberrecht und soll als "Leitfaden zum Nachweis der Einhaltung der in den Artikeln 53 und 55 des AI Acts vorgesehenen Verpflichtungen" dienen.
Artikel 53 des AI Acts etwa verpflichtet Unternehmen zur Bereitstellung einer öffentlichen und detaillierten Zusammenfassung von den Trainingsinhalten von KI-Modellen.
Zu wenig verpflichtende Vorgaben
In der DMW vorliegenden Kritik heißt es, der Code of Practice sei zu schwach. Er basiere auf Freiwilligkeit und schreibe lediglich vor, dass Unterzeichnende eine Urheberrechtsstrategie erarbeiten, aktualisieren und umsetzen sollen.
Auch die Verpflichtung "wirksame technischen Maßnahmen" (wie etwa Abonnementmodelle und Paywalls) nicht zu umgehen, die darauf ausgelegt seien, den Zugang zu geschützten Werken zu verhindern, sollte eigentlich selbstverständlich sein.
Der Mitteilung nach sollten Unterzeichnende des Code of Practice sich hinsichtlich der Nutzung von Webcrawlern verpflichten, nur "rechtmäßig zugängliche Werke und andere geschützte Inhalte zu reproduzieren und extrahieren". Unter Webcrawlern versteht man automatisierte Programme, die das Internet durchforsten, um Webseiten zu analysieren, Inhalte zu sammeln und zu indexieren.
Weiter sollten sie sich die KI-Unternehmen darauf einigen, Websites vom Web-Crawling auszuschließen, die Inhalte veröffentlichen würden, bei denen zum Zeitpunkt des Web-Crawlings festgestellt worden war, dass sie dauerhaft oder wiederholt gegen das Urheberrecht verstoßen.
Unzureichende Umsetzung
Im Schreiben heißt es weiter:
"Wir weisen entschieden jede Behauptung zurück, der Code of Practisce stelle ein faires und praktikables Gleichgewicht dar oder die Vorlage liefere eine 'ausreichende' Transparenz über den Großteil der urheberrechtlich geschützten Werke oder anderer Inhalte, die zum Training von GenAI-Modellen verwendet wurden."
Die unterzeichnenden Organisationen kritisieren letztendlich nicht nur die Freiwilligkeit der aktuellen Regelungen, sondern auch die unzureichende Transparenz bei der Offenlegung von Trainingsdaten generativer KI. Sie fordern eine sinnvolle Umsetzung des Artikels 53 und appellieren sowohl an die Europäische Kommission als auch an die Mitgliedsstaaten, die Umsetzung des AI Acts kritisch zu überprüfen und nachzubessern.
Ohne verbindliche Standards und konsequente Durchsetzung drohe das Gesetz, in zentralen Bereichen seines Anspruchs hinter den Erwartungen zurückzubleiben – insbesondere beim Schutz kreativer und journalistischer Inhalte im digitalen Raum.
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