Vollständig mit KI erstellte Songs sind aber nicht schutzfähig
US-Verwertungsgesellschaften ASCAP, BMI und SOCAN erlauben Registrierung von KI-Songs
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Laut den neuen Richtlinien dürfen Werke registriert werden, wenn sie eine Kombination aus KI-generierten und menschlich geschaffenen Elementen enthalten. Kompositionen, die vollständig durch KI-Tools erstellt wurden, bleiben hingegen nicht registrierungsfähig.
Damit schließen sich ASCAP, BMI und SOCAN einer gemeinsamen Linie an: KI darf Teil des kreativen Prozesses sein, aber der Mensch soll der zentrale Urheber bleiben.
Ein Schulterschluss für faire Bedingungen
Die drei Verwertungsgesellschaften betonen, dass viele Musiker:innen bereits heute auf KI-basierte Werkzeuge zurückgreifen – etwa bei Sounddesign, Komposition oder Arrangement. Dennoch ziehen sie eine deutliche Grenze zu Technologieunternehmen, die ohne Zustimmung urheberrechtlich geschützte Musik für das Training ihrer Modelle verwenden. So heißt es in der Erklärung:
"KI-Unternehmen, die Modelle zu urheberrechtlich geschützten Musikwerken ohne Genehmigung, Vergütung oder Quellenangabe einspeisen und trainieren, handeln nicht im Sinn von "fair use", sondern begehen Diebstahl."
ASCAP-, BMI- und SOCAN-Vertreter:innen engagieren sich seit Monaten aktiv in politischen Diskussionen rund um den Einsatz von KI in der Musik. Sie unterstützen Gesetzesinitiativen in den USA und Kanada, die den Schutz menschlicher Urheberrechte gegenüber generativer KI stärken sollen.
Stimmen der Verwertungsgesellschaften
Die Verwertungsgesellschaften sehen in den neuen Richtlinien eine Präzision bisheriger Richtlinien und gleichzeitig eine Maßnahme zum Schitz der Urheber. Elizabeth Matthews, CEO der ASCAP erklärt:
Songwriter und Komponisten haben im Rahmen ihres kreativen Prozesses schon immer mit innovativen Tools experimentiert, und KI bildet da keine Ausnahme. Wir präzisieren unsere Registrierungsrichtlinien, um nun auch teilweise KI-generierte Musikwerke zuzulassen, da wir davon überzeugt sind, dass KI ein leistungsstarkes Tool für unsere Mitglieder sein kann – solange das Gesetz den Menschen in den Vordergrund stellt und Technologieunternehmen fair handeln und die Rechte der Urheber respektieren."
Mike O’Neill, Präsident & CEO von BMI betont:
"Dies ist ein wichtiger erster Schritt zum Schutz der menschlichen Kreativität im Zuge der Weiterentwicklung von KI-Technologien und gleichzeitig eine Unterstützung für Songwriter und Komponisten, die KI als Werkzeug zur Verbesserung ihres kreativen Prozesses einsetzen. Alle Musikschaffenden werden von diesem einheitlichen Ansatz für die Registrierung von teilweise KI-basierten Werken profitieren, der die Beiträge der Urheber angemessen würdigt und sicherstellt, dass sie angemessen bezahlt werden."
Schwierige Abgrenzung
Für Songwriter:innen und Komponist:innen in den USA bedeutet diese Entscheidung mehr Klarheit im Umgang mit KI-basierten Tools. Wer KI als Unterstützung nutzt, kann seine Werke nun offiziell bei den drei großen nordamerikanischen Verwertungsgesellschaften anmelden – vorausgesetzt, der menschliche Anteil bleibt kreativ bestimmend.
Allerdings stellen sich in der Praxis schwierige Abgrenzungsprobleme. Welchen Umfang muss der menschliche Anteil haben, um "bestimmend" zu sein? Wie wollen Verwertungsgesellschaften den Ausschluss von vollständig mit KI erstellten Tracks überwachen? Oder wollen sie den Angaben der Urheber vertrauen? Was droht Urhebern die wissentlich falsche Angaben machen oder ihren Anteil schlichtweg falsch einschätzen?
Obwohl ein generelles Verbot von KI für Komposition oder Songwriting völlig lebensfremd erscheint, scheint die Entscheidung der Verwertungsgesellschaften doch erst am Beginn einer Debatte zu stehen, deren Verlauf von der rasanten technologischen Entwicklung im Bereich KI abhängig ist.
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