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Im Vorfeld des KI-Gipfeltreffens in Paris

Musikindustrie fordert Einhaltung des Urheberrechts durch KI-Unternehmen

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 11.02.2025

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Musikindustrie fordert Einhaltung des Urheberrechts durch KI-Unternehmen

Künstliche Intelligenz hat große Auswirkungen auf den Kulturbetrieb. © Steve Johnson via unsplash.com

Am 10. und 11. Februar 2025 findet in Paris das KI-Gipfeltreffen "Artificial Intelligence Action Summit" statt. Zahlreiche Kultur-Organisationen und Verbände ergreifen die Gelegenheit und fordern den Schutz von Urheberrechten.

Der KI-Summit in Paris hat eigentlich zum Ziel, die Position der EU in der KI-Revolution zu stärken. Auf dem Programm stehen Beratungen über die Einsatzmöglichkeiten von KI in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Arbeit, aber auch der enorme Energieverbrauch, der KI mit sich bringt.

Forderung nach klaren Regeln

Ein weiterer Aspekt ist die Frage nach Regeln für KI-Unternehmen. Zu diesem Thema hat auch eine breite Allianz von Kreativwirtschaftsverbänden Stellung bezogen. Aus dem Musikbereich sind beispielsweise die Recorded Music-Organisationen IFPI und Impala, die Musikverlagsverbände ICMP und IMPF, die Musikautorenorganisation GESAC sowie der CISAC-Dachverband der Verwertungsgesellschaften dabei.

Gemeinsam mit zahlreichen weiteren Organisationen der Kultur- und Kreativwirtschaft haben sie zum Pariser KI-Aktionsgipfel ein gemeinsames Grundsatzpapier verabschiedet. 

Forderungen an KI-Anbieter

In dem Papier werden mehrere wichtige Forderungen an Betreiber von KI-Modellen gestellt:

  1. Anbieter von KI-Modellen müssen Grundrechte wie Urheberrechte und Leistungsschutzrechte ebenso respektieren wie die Wünsche der Rechteinhaber

  2. Es muss vollständige Transparenz in Hinblick auf den Einsatz urheberrechtlich geschützter Werke in den Trainingsdaten von KI-Modellen herrschen 

  3. Betreiber von KI-Modellen sollen Lizenzvereinbarungen mit Rechteinhabern aushandeln

  4. Eine angemessene und faire Vergütung für die Nutzung von geschützten Werken und Inhalten

  5. Wirksame Sanktionen für die Nichteinhaltung dieser Grundsätze. 

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