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"Das Recht ist nicht wehrlos – aber oft zu langsam"

KI-Stimmen und Deepfake-Songs: Das müssen Musikschaffende wissen

Interview von Daniel Nagel
veröffentlicht am 03.06.2026

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KI-Stimmen und Deepfake-Songs: Das müssen Musikschaffende wissen

Dr. Ralf Kitzberger. © Schickhardt Rechtsanwälte

KI-generierte Songs, die täuschend echt nach bekannten Künstler klingen, sorgen zunehmend für Diskussionen in der Musikbranche. Was dürfen KI-Anbieter und Content Creator eigentlich? Welche Rechte haben Musiker an ihrer Stimme und ihrer künstlerischen Identität? Und wie können Betroffene sich gegen Deepfakes wehren? Darüber spricht Rechtsanwalt Dr. Ralf Kitzberger im Interview.

BackstagePRO: Deepfake-Songs werden immer häufiger. Welche Rechte haben Musiker grundsätzlich an ihrer eigenen Stimme?

Dr. Ralf Kitzberger: Musiker verfügen in Deutschland über mehrere rechtliche Schutzmechanismen, wenn es um ihre Stimme geht. Zum einen ist die Stimme Teil der Persönlichkeit und fällt damit unter das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Eine Stimme darf nicht ohne Einwilligung erkennbar nachgeahmt oder technisch imitiert werden, wenn die betreffende Person identifizierbar bleibt.

Das gilt auch dann, wenn keine Originalaufnahme verwendet wird, sondern eine KI-generierte Nachbildung. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin hat diesen Grundsatz bestätigt: Bereits die KI-Imitation einer bekannten Synchronsprecherstimme kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen, wenn das Publikum die Person anhand der Stimme wiedererkennt.

Daneben greifen Leistungsschutzrechte und gegebenenfalls Urheberrechte. Werden konkrete Gesangsaufnahmen, Vocals oder Ausschnitte aus Songs verwendet, benötigen Dritte in der Regel die Zustimmung der Künstler und müssen eine entsprechende Vergütung leisten. Kurz gesagt: Die Stimme ist ein wesentlicher Bestandteil der Persönlichkeit. Wer sie ohne Einwilligung erkennbar nachahmt oder wirtschaftlich nutzt, bewegt sich rechtlich auf sehr unsicherem Terrain.

BackstagePRO: Welche weiteren Aspekte der künstlerischen Identität eines Künstlers sind geschützt? 

Dr. Ralf Kitzberger: Die künstlerische Identität besteht aus verschiedenen Elementen, die rechtlich auf unterschiedliche Weise geschützt werden. Dazu gehören zunächst Künstlernamen oder Bandnamen, die durch das Namensrecht und häufig zusätzlich durch Markenrechte geschützt sind. Auch das Bild und das äußere Erscheinungsbild einer Person fallen unter rechtliche Schutzvorschriften, insbesondere das Recht am eigenen Bild.

Ebenso geschützt sind die Stimme sowie eine charakteristische Sprech- oder Gesangsweise, da sie Teil der Persönlichkeit sind. Werke wie Songs, Texte oder prägnante musikalische Motive können urheberrechtlichen Schutz genießen, sofern sie die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen.

Darüber hinaus kann auch das Image oder die wiedererkennbare Bühnenfigur einer Künstlerin oder eines Künstlers geschützt sein. Hier greifen Persönlichkeitsrechte und in bestimmten Fällen auch wettbewerbsrechtliche Vorschriften gegen die unlautere Ausnutzung von Bekanntheit.

Entscheidend ist oft die Frage, ob eine KI lediglich stilistische Anleihen nimmt oder ob sie den Eindruck erweckt, es handele sich tatsächlich um die betreffende Person.

"Täuschend echte Imitationen einer Stimme sind problematisch"

BackstagePRO: Wenn eine KI einen Song "im Stil von" einem bekannten Act erzeugt: Ist das rechtlich angreifbar?

Dr. Ralf Kitzberger: Das hängt stark vom Einzelfall ab. Grundsätzlich ist ein Stil als solcher rechtlich nur schwer schützbar. Ein Song, der sich allgemein an der Ästhetik oder den musikalischen Merkmalen eines bekannten Acts orientiert, ist deshalb nicht automatisch rechtswidrig.

Problematisch wird es jedoch, wenn konkrete urheberrechtlich geschützte Elemente übernommen werden, etwa charakteristische Melodien, Harmoniefolgen oder Textpassagen. Auch die täuschend echte Nachbildung der Stimme einer realen Person kann einen Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht darstellen.

Besonders kritisch ist es, wenn die Bekanntheit eines Künstlers gezielt genutzt wird, um Aufmerksamkeit, Reichweite oder wirtschaftliche Vorteile zu erzielen. Das Landgericht Berlin hat hervorgehoben, dass bereits die KI-Imitation einer prominenten Stimme zu kommerziellen Zwecken rechtswidrig sein kann.

Übertragen auf die Musikbranche bedeutet das: Ein Song "im Stil von" kann zulässig sein – ein Song, der den Eindruck vermittelt, der Künstler selbst habe ihn eingesungen, ist deutlich angreifbarer.

BackstagePRO: Gibt es Fälle, in denen die Nutzung einer fremden Stimme erlaubt ist, etwa bei Satire oder Hommage?

Dr. Ralf Kitzberger: Ja, solche Ausnahmen gibt es grundsätzlich. Satire und Parodie genießen den Schutz der Meinungs- und Kunstfreiheit. Allerdings sind die Grenzen eng gezogen. Je realistischer und täuschender eine KI-generierte Stimme wirkt, desto stärker tritt das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person in den Vordergrund.

Im Berliner Fall ließ das Gericht das Argument der Satire nicht gelten, weil die kommerzielle Nutzung und mögliche Rufschäden überwogen. Klassische Parodien arbeiten deshalb meist mit überzeichneten oder bewusst erkennbaren Imitationen und nicht mit täuschend echten Deepfakes. Auch eine Hommage kann rechtlich zulässig sein, sofern für das Publikum klar erkennbar bleibt, dass es sich nicht um die echte Person handelt.

"Wer Rechtsverletzungen feststellt, sollte zuerst Beweise sichern"

BackstagePRO: Wie sollten Musiker reagieren, wenn ein Deepfake ihrer Stimme auftaucht? Sollte man direkt einen Anwalt einschalten?

Dr. Ralf Kitzberger: In solchen Fällen empfiehlt sich ein abgestuftes Vorgehen. Zunächst sollten sämtliche Beweise gesichert werden, also Links, Screenshots, Aufrufzahlen und relevante Kommentare. Anschließend sollte der Inhalt möglichst schnell bei der jeweiligen Plattform gemeldet werden. Viele Plattformen verfügen inzwischen über Verfahren für Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsbeschwerden.

Bei besonders problematischen Fällen – etwa wenn der Deepfake rufschädigende, politische oder sexuelle Inhalte enthält oder offensichtlich kommerziell genutzt wird – ist eine schnelle rechtliche Beratung sinnvoll. Gleichzeitig sollte man öffentliche Reaktionen sorgfältig abwägen. Ein unüberlegtes Statement kann unter Umständen zusätzliche Aufmerksamkeit erzeugen und den sogenannten Streisand-Effekt auslösen. Wichtig ist daher, ruhig zu bleiben, aber konsequent und zügig zu handeln.

BackstagePRO: Welches Vorgehen gegen Deepfakes ist am erfolgversprechendsten?

Dr. Ralf Kitzberger: In der Praxis ist die schnelle Entfernung des Inhalts meist der wichtigste erste Schritt. Notice-and-Takedown-Verfahren der Plattformen sind oft deutlich effektiver als langwierige Gerichtsverfahren. Ergänzend kann ein gezieltes juristisches Vorgehen sinnvoll sein, beispielsweise durch eine Abmahnung oder die Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs.

Je nach Sachlage kommen auch Schadensersatzansprüche infrage. Im Fall des Synchronsprechers vor dem Landgericht Berlin wurde beispielsweise eine fiktive Lizenzgebühr von 2.000 Euro pro Video zugesprochen. Strategisch empfiehlt es sich außerdem, die Aufmerksamkeit auf besonders schädliche oder viral verbreitete Inhalte zu konzentrieren, statt jeden einzelnen Verstoß zu verfolgen. Langfristig sollten Kunstschaffende zudem ihre Verträge und Rechteketten darauf überprüfen, wie KI-Nutzungen und sogenannte Voice Models geregelt sind.

"Plattformen haben Interesse gegen illegale Inhalte vorzugehen"

BackstagePRO: Viele KI-Songs werden anonym hochgeladen. Wie realistisch ist es heute, gegen solche Inhalte vorzugehen?

Dr. Ralf Kitzberger: Die Identifizierung der Verantwortlichen ist oft schwierig, die Entfernung der Inhalte hingegen durchaus realistisch. Plattformen speichern in der Regel Registrierungsdaten und technische Informationen wie IP-Adressen. Die Herausgabe dieser Daten an Betroffene ist jedoch rechtlich kompliziert und nur unter eng begrenzten Voraussetzungen möglich.

Praktisch erreichbar sind daher vor allem die Löschung oder Sperrung von Inhalten sowie die Einschränkung oder Sperrung der beteiligten Accounts. Deutlich schwieriger ist es, die hinter einem anonymen Upload stehende Person zu identifizieren oder Ansprüche international durchzusetzen. Dennoch lohnt sich der Weg über die Plattformen, weil sich dadurch die weitere Verbreitung meist wirksam eindämmen lässt.

BackstagePRO: Welche Plattformen reagieren derzeit am konsequentesten auf Deepfake-Beschwerden?

Dr. Ralf Kitzberger: YouTube verfügt über vergleichsweise etablierte Verfahren für Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsbeschwerden. Der Prozess ist zwar komplex, aber weitgehend standardisiert. Streamingdienste wie Spotify reagieren häufig über Distributoren, Labels oder Aggregatoren. Bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Uploads, können Inhalte entfernt oder vorübergehend deaktiviert werden.

Kurzvideo-Plattformen wie TikTok reagieren bei klaren Verstößen oft schnell, allerdings tauchen entfernte Inhalte häufig in leicht veränderter Form wieder auf. Grundsätzlich haben Plattformen, die stark von Werbekunden und Markenvertrauen abhängig sind, ein eigenes Interesse daran, eindeutige Rechtsverletzungen konsequent zu entfernen.

BackstagePRO: Gibt es bereits wichtige Gerichtsentscheidungen oder Präzedenzfälle zu KI-Stimmen und Musik-Deepfakes?

Dr. Ralf Kitzberger: Die Zahl der Entscheidungen ist noch überschaubar, doch erste Urteile setzen wichtige Maßstäbe. Besonders bedeutsam ist die Entscheidung des Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2025. Das Gericht stellte klar, dass die KI-Nachbildung einer prominenten Synchronsprecherstimme das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen kann, obwohl keine Originalaufnahme verwendet wurde. Ausschlaggebend war, dass die Stimme eindeutig zugeordnet werden konnte und der Betreiber damit wirtschaftliche Vorteile erzielte.

Für die Musikbranche ist das ein starkes Signal. Es zeigt, dass auch KI-generierte Stimmen rechtswidrig sein können, wenn sie erkennbar reale Personen imitieren. Die grundlegenden Schutzprinzipien – Schutz der Persönlichkeit und Schutz kreativer Leistungen – gelten damit auch im KI-Zeitalter fort.

"Kleinere Acts sind verwundbarer als Superstars"

BackstagePRO: Sind Indie-Acts oder kleinere Künstler nicht sogar verwundbarer als Superstars?

Dr. Ralf Kitzberger: In vielerlei Hinsicht ja. Kleinere Acts verfügen oft über weniger finanzielle Mittel für Anwälte, Monitoring oder professionelle Krisenkommunikation. Gleichzeitig sind sie häufig stärker von ihrer Reputation abhängig. Ein einzelner schädlicher Deepfake kann das Vertrauen von Fans und Geschäftspartnern erheblich beeinträchtigen.

Andererseits profitieren kleinere Künstler manchmal davon, dass ihre Fälle weniger öffentliche Aufmerksamkeit erzeugen. Plattformen reagieren auf gut begründete Beschwerden unabhängig von der Bekanntheit eines Acts. Für viele Indie-Künstler kann es sinnvoll sein, sich mit Verbänden, Netzwerken oder Verwertungsgesellschaften zusammenzuschließen, um ihre Interessen effektiver durchzusetzen.

BackstagePRO: Manchmal erscheinen KI-Deepfakes sogar auf offiziellen Bandprofilen. Spotify will Künstlerprofile besser schützen. Reicht das aus?

Dr. Ralf Kitzberger: Verbesserte Schutzmechanismen sind ein wichtiger Schritt, werden das Problem allein aber nicht lösen. Verifizierte Profile, strengere Zugriffskontrollen und interne Prüfmechanismen können helfen, Missbrauch zu verhindern. Darüber hinaus braucht es jedoch klare Transparenzregeln, die offenlegen, ob ein Titel ganz oder teilweise KI-generiert wurde.

Ebenso wichtig sind einfache und schnelle Beschwerdewege für Künstler sowie vertragliche Regelungen mit Labels und Distributoren, die unautorisierte KI-Veröffentlichungen verhindern. Langfristig wird nur das Zusammenspiel technischer, vertraglicher und rechtlicher Maßnahmen wirksam sein.

"Es spricht einiges für neue rechtliche Regelungen"

BackstagePRO: Wie bewertest du die aktuelle Rechtslage in Deutschland und der EU? Hinkt das Recht hinterher oder genügen die bestehenden Schutzmechanismen?

Dr. Ralf Kitzberger: Die aktuelle Rechtslage bietet bereits wirksame Instrumente. Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht ermöglichen es heute schon, gegen viele Formen des KI-Missbrauchs vorzugehen. Das Urteil des Landgerichts Berlin zeigt zudem, dass Gerichte bereit sind, bestehende Rechtsgrundsätze auf neue Technologien anzuwenden.

Gleichzeitig bestehen erhebliche Herausforderungen. Verfahren sind oft langsam und kostspielig, während KI-generierte Inhalte innerhalb kürzester Zeit weltweit verbreitet werden können. Viele Fragen – etwa zur Haftung von KI-Anbietern oder zum Training von Modellen mit urheberrechtlich geschützten Werken – sind noch nicht abschließend geklärt. Die Rechtslage ist in der EU noch nicht vollständig harmonisiert, da neue Regelwerke wie der KI‑Act sich erst "einspielen" müssen. Das Recht ist also keineswegs wehrlos, kämpft aber mit dem Tempo der technologischen Entwicklung.

BackstagePRO: Sind neue Schutzrechte für Künstleridentitäten notwendig, möglicherweise auf europäischer Ebene?

Dr. Ralf Kitzberger: Für neue Regelungen spricht einiges. In einigen Rechtsordnungen existiert bereits ein eigenständiges wirtschaftliches Persönlichkeitsrecht, das die kommerzielle Verwertung von Name, Stimme oder Bild schützt (sog. "Right of publicity", dt. "Recht an der kommerziellen Persönlichkeit"). Ein europaweit harmonisiertes "Recht an der künstlerischen Identität" könnte hier zusätzliche Klarheit schaffen. Eine Vielzahl unterschiedlicher nationaler Regelungen könnte hingegen sogar kontraproduktiv sein.

Gleichzeitig müsste eine solche Regelung sorgfältig ausgestaltet werden, um die Kunst- und Meinungsfreiheit nicht unnötig einzuschränken. Parodie, Satire, Hommage und kreative Auseinandersetzung müssen weiterhin möglich bleiben. Neue Schutzrechte sollten deshalb vor allem dort ansetzen, wo Identitäten täuschend echt nachgebildet und kommerziell ausgebeutet werden.

"Kollektive Strukturen bieten für kleinere Acts den einzigen Schutz"

BackstagePRO: Welche Rolle spielen Verwertungsgesellschaften und Branchenverbände beim Schutz vor KI-Missbrauch?

Dr. Ralf Kitzberger: Verwertungsgesellschaften und Branchenverbände können eine Schlüsselrolle übernehmen. Verwertungsgesellschaften verfügen über Erfahrung bei der kollektiven Rechtewahrnehmung, der Einsetzung technischer Monitoring-Systeme und könnten künftig Lizenzmodelle für bestimmte KI-Nutzungen entwickeln oder Vergütungsansprüche bündeln.

Branchenverbände vertreten die Interessen der Kreativen gegenüber Politik und Plattformen, begleiten Gesetzgebungsverfahren und können Standards für den Umgang mit KI etablieren. Gerade für kleinere Acts bilden kollektive Strukturen oft die einzige realistische Möglichkeit, dem Thema KI nicht völlig ausgeliefert zu sein.

BackstagePRO: Glaubst du, dass KI-Deepfakes die Musikindustrie dauerhaft verändern werden – ähnlich wie Filesharing oder Streaming?

Dr. Ralf Kitzberger: Ja, allerdings auf eine andere Weise. Während Filesharing und Streaming vor allem die Verbreitung von Musik verändert haben, berühren KI-Deepfakes unmittelbar die Identität der Künstler. Die zentrale Frage lautet nicht mehr nur, wer ein Werk kopiert, sondern auch, wem eine Stimme, ein Stil oder eine künstlerische Persönlichkeit gehört.

Wie bei früheren technologischen Umbrüchen wird es zunächst eine Phase rechtlicher Unsicherheit geben, bevor sich neue Geschäftsmodelle, Lizenzierungsformen und technische Standards etablieren. Langfristig sind neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Menschen und KI denkbar, ebenso wie lizenzierte Voice Models oder neue Einnahmequellen.

Gleichzeitig wird die Bedeutung von Authentizität wachsen. Verifizierungen, Wasserzeichen und rechtlich abgesicherte Herkunftsnachweise könnten künftig eine ähnlich wichtige Rolle spielen wie heute Marken oder Gütesiegel.

Die Musikbranche wird sich anpassen – entscheidend wird sein, ob sie dabei faire und vertrauenswürdige Regeln entwickelt. Wer jede Form der KI-Nutzung akzeptiert, riskiert einen massiven Vertrauensverlust bei Künstlerinnen und Künstler wie beim Publikum.

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