Musikstar reagiert auf KI-Deepfakes
Lionel Richie will seine Stimme in den USA als Marke schützen
Lionel Richie (2024). © Alan Silfen
Die vier Markenanträge umfassen Audioaufnahmen von Lionel Richies Stimme. Darin spricht er bekannte Zeilen aus seinen Hits, darunter "Hello, is it me you're looking for?", "Say You, Say Me", "Easy Like Sunday Morning" und "All Night Long".
Die Anträge wurden über RichLion Holdings, LLC eingereicht und zunächst vom Markenanwalt Josh Gerben entdeckt.
Schutz vor KI-Nachahmungen
Nach Einschätzung von Gerben zielen die Anmeldungen vor allem auf den Schutz von Stimmen im Zeitalter künstlicher Intelligenz ab. "Letztlich geht es bei diesen Anträgen weniger um einzelne Songtexte als um neue rechtliche Möglichkeiten, prominente Stimmen in der KI-Ära zu schützen", erklärt Gerben.
Sollten die Marken eingetragen werden, könnte Richie künftig leichter gegen Stimmimitationen vorgehen, die seiner Stimme ähneln.
Erfolg ist nicht sicher
Allerdings gelten für Klangmarken in den USA hohe Anforderungen. Das Markenamt muss davon überzeugt sein, dass die Aufnahmen tatsächlich als Erkennungsmerkmal einer Marke dienen und nicht lediglich bekannte Songzeilen darstellen.
Gerben betont: "Aus markenrechtlicher Sicht werden diese Anträge eine Herausforderung sein, weil das Amt Nachweise verlangen wird, dass die Klänge als Marken funktionieren und nicht nur berühmte Liedtexte sind."
Künstler suchen neue Wege gegen Deepfakes
KI-generierte Fälschungen werden für die Musikbranche zunehmend zum Problem. Im März bat Sony Music Streamingplattformen darum, 135.000 Tracks zu entfernen, die KI-generiert waren und Künstlerinnen und Künstler imitierten.
Richie ist nicht der erste Prominente mit dieser Strategie. Auch Taylor Swift, Matthew McConaughey und Jimmy Kimmel haben bereits versucht, markante Stimmen oder Aussagen markenrechtlich schützen zu lassen.
Ob Richies Antrag Erfolg hat, ist offen. Sollte er jedoch durchkommen, könnte er zu einem wichtigen Präzedenzfall für den Schutz von Künstlerstimmen im KI-Zeitalter werden. Mehr zum Thema "Deepfakes" und den rechtlichen Möglichkeiten, sich zu wehren, gibt es hier.
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