Münchner Gericht prüft Nutzung von Liedtexten
GEMA-Klage gegen OpenAI hat laut Richterin gute Chancen
© Sebastian Riepp
Eine aktuelle Mitteilung der dpa liefert neue Informationen über den Stand des Konflikts zwischen GEMA und Open AI. Dieser Konflikt dreht sich um die Texte von neun Liedern, darunter "Atemlos", "Bochum", "Männer", "Über den Wolken" und "In der Weihnachtsbäckerei".
Klar ist, dass diese Texte für das Training der KI verwendet wurden. Die GEMA wirft OpenAI vor, die Texte im System gespeichert und damit vervielfältigt zu haben, die Klage dazu reichten sie im November 2024 ein. Jede Wiedergabe der Texte durch KI stellt somit eine erneute Verletzung von Urheberrechten dar.
OpenAI's Verteidigung - Gericht sieht Memorisierung
OpenAI argumentierte dagegen, die KI speichere keine Texte, sondern gebe nur wieder, was sie während des Trainings gelernt habe. Zudem würden die Texte teilweise leicht verändert ausgegeben.
Laut der Richterin deutet die teilweise nahezu identische Wiedergabe der Liedtexte jedoch auf eine Memorisierung und Vervielfältigung hin. Auch die Argumentation von OpenAI, die Verantwortung liege beim Nutzer, wurde von Schwager nicht als entlasten anerkannt. OpenAI habe durch die Auswahl der Trainingsdaten und die Architektur seines Systems eine zentrale Rolle.
Kein Vergleich und Grundsatzfragen im Fokus
Ein Vergleich kam nicht zustande, obwohl die Richterin humorvoll anmerkte, eine Einigung könne auf dem nahegelegenen Oktoberfest gefeiert werden. Die Gema strebt in dem Verfahren vor allem eine Klärung grundsätzlicher Fragen an.
Die Verhandlung wird am 11.November 2025 fortgesetzt. Dann will das Gericht eine Entscheidung verkünden – diese muss kein Urteil sein, auch eine Weiterverweisung an den Europäischen Gerichtshof oder andere Beschlüsse sind möglich.
Parteien ziehen Bilanz
Die GEMA zeigt sich nach der Verhandlung zufrieden. Justiziar Kai Welp betonte, "dass auch die Vorgänge in KI-Systemen urheberrechtliche Relevanz haben". Dies sei entscheidend für die Vergütung der Kreativen. Künstliche Intelligenz stellt grundlegende rechtliche Fragen, weshalb die Verhandlung ein wichtiger Schritt sei, um bestehende rechtliche Unklarheiten zu klären – "denn diese liefern den Anbietern derzeit noch den Vorwand, sich ihren Pflichten zu entziehen", so Kai Welp.
Open AI hingegen widerspricht den Vorwürfen und betont, die neue Version von ChatGPT gebe die Texte inzwischen nicht mehr aus. Für die laufende Klage ist dies jedoch offenbar nicht entscheidend.
Ähnliche Themen
KI-Plattform beging Urheberrechtsverletzungen
GEMA gewinnt wegweisenden Prozess gegen Suno (Update!)
veröffentlicht am 03.08.2026 9
Klangio wird erste Kundin
GEMA bringt mit "PLAI" neuen Musikdatensatz für lizenziertes KI-Training auf den Markt
veröffentlicht am 27.07.2026
Ein erster Erfolg
GEMA gewinnt Prozess um Urheberrechtsverletzungen gegen ChatGPT vor dem Landgericht München
veröffentlicht am 13.11.2025 14
Vollständig mit KI erstellte Songs sind aber nicht schutzfähig
US-Verwertungsgesellschaften ASCAP, BMI und SOCAN erlauben Registrierung von KI-Songs
veröffentlicht am 29.10.2025 1
Für Musikkultur im Radio
10 Jahre Radiokulturpreis: GEMA zeichnet BR-Klassik und Schlager Radio aus
veröffentlicht am 14.10.2025