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Münchner Gericht prüft Nutzung von Liedtexten

GEMA-Klage gegen OpenAI hat laut Richterin gute Chancen

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 01.10.2025

gema künstliche intelligenz

GEMA-Klage gegen OpenAI hat laut Richterin gute Chancen

© Sebastian Riepp

Im Rechtsstreit um die Nutzung von Liedtexten durch ChatGPT hat die GEMA vor Gericht in München offenbar gute Chancen. Bereits zu Beginn des Verfahrens gab die vorsitzende Richterin Elke Schwager eine vorläufige Einschätzung ab, die zugunsten der Verwertungsgesellschaft spricht. Ob dies auch im weiteren Verlauf des Prozesses – der einen Streitwert von 600.000 Euro hat – so bleibt, ist jedoch unklar.

Eine aktuelle Mitteilung der dpa liefert neue Informationen über den Stand des Konflikts zwischen GEMA und Open AI. Dieser Konflikt dreht sich um die Texte von neun Liedern, darunter "Atemlos", "Bochum", "Männer", "Über den Wolken" und "In der Weihnachtsbäckerei".

Klar ist, dass diese Texte für das Training der KI verwendet wurden. Die GEMA wirft OpenAI vor, die Texte im System gespeichert und damit vervielfältigt zu haben, die Klage dazu reichten sie im November 2024 ein. Jede Wiedergabe der Texte durch KI stellt somit eine erneute Verletzung von Urheberrechten dar.

OpenAI's Verteidigung - Gericht sieht Memorisierung

OpenAI argumentierte dagegen, die KI speichere keine Texte, sondern gebe nur wieder, was sie während des Trainings gelernt habe. Zudem würden die Texte teilweise leicht verändert ausgegeben.

Laut der Richterin deutet die teilweise nahezu identische Wiedergabe der Liedtexte jedoch auf eine Memorisierung und Vervielfältigung hin. Auch die Argumentation von OpenAI, die Verantwortung liege beim Nutzer, wurde von Schwager nicht als entlasten anerkannt. OpenAI habe durch die Auswahl der Trainingsdaten und die Architektur seines Systems eine zentrale Rolle. 

Kein Vergleich und Grundsatzfragen im Fokus

Ein Vergleich kam nicht zustande, obwohl die Richterin humorvoll anmerkte, eine Einigung könne auf dem nahegelegenen Oktoberfest gefeiert werden. Die Gema strebt in dem Verfahren vor allem eine Klärung grundsätzlicher Fragen an. 

Die Verhandlung wird am 11.November 2025 fortgesetzt. Dann will das Gericht eine Entscheidung verkünden – diese muss kein Urteil sein, auch eine Weiterverweisung an den Europäischen Gerichtshof oder andere Beschlüsse sind möglich. 

Parteien ziehen Bilanz

Die GEMA zeigt sich nach der Verhandlung zufrieden. Justiziar Kai Welp betonte, "dass auch die Vorgänge in KI-Systemen urheberrechtliche Relevanz haben". Dies sei entscheidend für die Vergütung der Kreativen. Künstliche Intelligenz stellt grundlegende rechtliche Fragen, weshalb die Verhandlung ein wichtiger Schritt sei, um bestehende rechtliche Unklarheiten  zu klären – "denn diese liefern den Anbietern derzeit noch den Vorwand, sich ihren Pflichten zu entziehen", so Kai Welp.

Open AI hingegen widerspricht den Vorwürfen und betont, die neue Version von ChatGPT gebe die Texte inzwischen nicht mehr aus. Für die laufende Klage ist dies jedoch offenbar nicht entscheidend. 

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