US-Gericht weist Klage von SoundExchange gegen Satelliten-Radio SiriusXM ab
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Richterin Naomi Reice Buchwald vom US-Bezirksgericht für den südlichen Distrikt von New York (Manhatten) argumentierte, dass SoundExchange nicht über eine gesetzliche Klagebefugnis vor US-Bundesgerichten verfüge.
Das Gericht ging weiterhin davon aus, dass der US-Kongress diese Befugnis absichtlich nicht in den entsprechenden Teil des US-Copyright-Laws aufgenommen habe, obwohl dieser Umstand bei verschiedenen Gesetzesänderungen bekannt gewesen sei. Daher wies Buchwald die Klage ab.
Was folgt als nächstes?
Für SoundExchange ist das ein herber Rückschlag. Die Verwertungsgesellschaft kritisierte die Entscheidung als "juristisch vollkommen falsch" und verwies darauf, dass SoundExchange wiederholt säumige Lizenznehmer verklagt habe, ohne dass Zweifel an seiner Klagebefugnis geäußert worden seien.
SoundExchange kündigte an, seine juristischen Optionen zu prüfen. Neben der Möglichkeit, Berufung einzulegen, denkt die Verwertungsgesellschaft auch darüber nach, entsprechende Klagen in Einzelstaaten zu erheben.
Sollten andere Bundesrichter ebenfalls zur Meinung gelangen, dass SoundExchange nicht über eine Klagebefugnis gegen Anbieter verfügt, wären die Möglichkeiten der Verwertungsgesellschaft in der Durchsetzung von Lizenzzahlungen stark eingeschränkt.
Was ist SoundExchange?
Die Non-Profit Organisation SoundExchange ist eine von der US-Regierung autorisierte Verwertungsgesellschaft, die für die Erhebung und Verteilung von Lizenzgebühren für Tonaufnahmen auf nicht-interaktiven Plattformen – wie beispielsweise Radiosendern zuständig ist.
Wie die meisten Verwertungsgesellschaften schüttet SoundExchange die dadurch eingenommenen Lizenzgebühren an Künstler/innen und Urheberrechtsinhaber/innen aus.
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veröffentlicht am 24.08.2023