Überraschende Bekanntmachung
Bob Dylan verkauft Rechte an Musikaufnahmen an Sony Music
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Bob Dylan (hier Mitte der 1970er Jahre) hat seit Anfang der 1960er Jahre unablässig Songs geschrieben. © Barry Feinstein
Als Bob Dylan Ende 2020 die Verlagsrechte an seinen Songs an die Universal Music Publishing Group (UPMG) verkaufte, schrieben wir, dass die Masterrechte an seinen Aufnahmen bei Dylan verbleiben.
Diese Aussage behielt aber nur etwas mehr als ein halbes Jahr ihre Richtigkeit, denn wie erst jetzt bekannt wurde, erwarb Sony Music die Masterrechte an Dylans Aufnahmen wenige Monate später, genauer gesagt im Juli 2021. Nach Informationen des US-Magazins Variety beträgt der Kaufpreis zwischen 150 und 200 Millionen US-Dollar.
Weitere Zusammenarbeit von Dylan und Sony
In einer Pressemitteilung erklärt Sony Music, dass der Deal alle Aufnahmen von Dylan zwischen 1962 und der Gegenwart sowie mehrere künftige Aufnahmen ("multiple future releases") umfasst. Ebenso kündigt das Unternehmen die Zusammenarbeit mit Dylan für weitere Ausgaben der Bootleg Series an, die inzwischen 16 einzelne Veröffentlichungen umfasst.
Dylan erklärt zu dem Deal: "Ich freue mich, dass meine Aufnahmen dort bleiben können, wo sie hingehören." ("I'm glad that all my recordings can stay where they belong.")
Vorteile für beide Seiten
Abgesehen von einem kurzen Ausflug zu Asylum Records für die Alben "Planet Waves" und "Before The Flood" (beide erschienen im Jahr 1974) hat Dylan seit 1962 seine Musik ausschließlich auf Columbia bzw. Sony Music veröffentlicht.
Der Vorteil des Deals für beide Seiten liegt auf der Hand: Dylans Aufnahmen bleiben bei dem Label, das sie seit 1962 betreut und veröffentlicht und Dylan kann weiter mit den ihm vertrauten Ansprechpartnern zusammenarbeiten. Nicht umsonst betont er das gute Verhältnis zu Rob Stringer, dem Chairman von Sony Music.
Masterrechte und Verlagsrechte
Der jetzt bekanntgewordene Deal betrifft Dylans Masterrechte an allen Studio- und Live-Aufnahmen von "Blowin' in The Wind" bis "Murder Most Foul".
Davon zu unterscheiden sind die Verlagsrechte. Diese umfassen die Rechte an den Songs an sich, d.h. Text und Melodie und sind unabhängig von den konkreten Tonaufnahmen.
Grundsätzlich gesprochen entfällt auf den Inhaber der Masterrechte ein Großteil der Einnahmen durch die Veröffentlichung von Tonträgern oder durch Streaming. Der Besitzer der Verlagsrechte erzielt hingegen vor allem Einnahmen durch Live-Aufführungen, Coverversionen sowie die Lizensierung für Film, Fernsehen oder Werbung.
Konkurrenten im gleichen Boot
In diesem Zusammenhang ist es bemerkenswert, dass Dylan die Verlagsrechte wie erwähnt an die Universal Music Publishing Group verkaufte und nicht an Sony/ATV, den Musikverlag der Sony Music Group.
Diese Vorgehensweise zwingt die Unternehmen in verschiedenen Bereichen zur Zusammenarbeit, beispielweise wenn ein Studio eine Aufnahme von Dylan für einen Film lizensieren will. In diesem Fall müssen nämlich sowohl die Inhaber der Master- wie der Verlagsrechte einer Lizensierung zustimmen.
Unterschiedliche Vorgehensweisen
Damit unterscheidet sich der Deal stark von anderen vergleichbaren Deals. David Bowies Erben verkauften die Verlagsrechte an seinem Werk an Warner Chappell, so dass künftig Verlags- und Masterrechte beim Warner-Konzern liegen.
Bruce Springsteen wiederum veräußerte Verlags- und Masterrechte an Sony Music. Anders als bei Dylan liegen auch hier beide Rechte bei einem Konzern.
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