×

Überraschende Bekanntmachung

Bob Dylan verkauft Rechte an Musikaufnahmen an Sony Music

News von Daniel Nagel
veröffentlicht am 25.01.2022

bob dylan musikverlag musikbusiness sony

Bob Dylan verkauft Rechte an Musikaufnahmen an Sony Music

Bob Dylan (hier Mitte der 1970er Jahre) hat seit Anfang der 1960er Jahre unablässig Songs geschrieben. © Barry Feinstein

Schon länger war bekannt, dass Bob Dylan die Verlagsrechte an seinen Songs an die Universal Music Publishing Group verkauft hat. Jetzt ist klar, dass Dylan auch die Masterrechte an seinen Aufnahmen veräußert hat - und zwar an Sony Music.

Als Bob Dylan Ende 2020 die Verlagsrechte an seinen Songs an die Universal Music Publishing Group (UPMG) verkaufte, schrieben wir, dass die Masterrechte an seinen Aufnahmen bei Dylan verbleiben.

Diese Aussage behielt aber nur etwas mehr als ein halbes Jahr ihre Richtigkeit, denn wie erst jetzt bekannt wurde, erwarb Sony Music die Masterrechte an Dylans Aufnahmen wenige Monate später, genauer gesagt im Juli 2021. Nach Informationen des US-Magazins Variety beträgt der Kaufpreis zwischen 150 und 200 Millionen US-Dollar.

Weitere Zusammenarbeit von Dylan und Sony

In einer Pressemitteilung erklärt Sony Music, dass der Deal alle Aufnahmen von Dylan zwischen 1962 und der Gegenwart sowie mehrere künftige Aufnahmen ("multiple future releases") umfasst. Ebenso kündigt das Unternehmen die Zusammenarbeit mit Dylan für weitere Ausgaben der Bootleg Series an, die inzwischen 16 einzelne Veröffentlichungen umfasst.

Dylan erklärt zu dem Deal: "Ich freue mich, dass meine Aufnahmen dort bleiben können, wo sie hingehören." ("I'm glad that all my recordings can stay where they belong.")

Vorteile für beide Seiten

Abgesehen von einem kurzen Ausflug zu Asylum Records für die Alben "Planet Waves" und "Before The Flood" (beide erschienen im Jahr 1974) hat Dylan seit 1962 seine Musik ausschließlich auf Columbia bzw. Sony Music veröffentlicht.

Der Vorteil des Deals für beide Seiten liegt auf der Hand: Dylans Aufnahmen bleiben bei dem Label, das sie seit 1962 betreut und veröffentlicht und Dylan kann weiter mit den ihm vertrauten Ansprechpartnern zusammenarbeiten. Nicht umsonst betont er das gute Verhältnis zu Rob Stringer,  dem Chairman von Sony Music.

Masterrechte und Verlagsrechte

Der jetzt bekanntgewordene Deal betrifft Dylans Masterrechte an allen Studio- und Live-Aufnahmen von "Blowin' in The Wind" bis "Murder Most Foul". 

Davon zu unterscheiden sind die Verlagsrechte. Diese umfassen die Rechte an den Songs an sich, d.h. Text und Melodie und sind unabhängig von den konkreten Tonaufnahmen.

Grundsätzlich gesprochen entfällt auf den Inhaber der Masterrechte ein Großteil der Einnahmen durch die Veröffentlichung von Tonträgern oder durch Streaming. Der Besitzer der Verlagsrechte erzielt hingegen vor allem Einnahmen durch Live-Aufführungen, Coverversionen sowie die Lizensierung für Film, Fernsehen oder Werbung. 

Konkurrenten im gleichen Boot

In diesem Zusammenhang ist es bemerkenswert, dass Dylan die Verlagsrechte wie erwähnt an die Universal Music Publishing Group verkaufte und nicht an Sony/ATV, den Musikverlag der Sony Music Group.

Diese Vorgehensweise zwingt die Unternehmen in verschiedenen Bereichen zur Zusammenarbeit, beispielweise wenn ein Studio eine Aufnahme von Dylan für einen Film lizensieren will. In diesem Fall müssen nämlich sowohl die Inhaber der Master- wie der Verlagsrechte einer Lizensierung zustimmen.

Unterschiedliche Vorgehensweisen

Damit unterscheidet sich der Deal stark von anderen vergleichbaren Deals. David Bowies Erben verkauften die Verlagsrechte an seinem Werk an Warner Chappell, so dass künftig Verlags- und Masterrechte beim Warner-Konzern liegen.

Bruce Springsteen wiederum veräußerte Verlags- und Masterrechte an Sony Music. Anders als bei Dylan liegen auch hier beide Rechte bei einem Konzern.

Ähnliche Themen

Primary Wave erwirbt Bob Dylans Anteil am Katalog der Travelling Wilburys

Primary Wave schlägt zu

Primary Wave erwirbt Bob Dylans Anteil am Katalog der Travelling Wilburys

veröffentlicht am 16.05.2022

Pink Floyd erwägen Verkauf von Songrechten

Potentieller Mulitmillionen-Deal

Pink Floyd erwägen Verkauf von Songrechten

veröffentlicht am 13.05.2022

Britische Wettbewerbsbehörde erlaubt Übernahme von AWAL durch Sony Music

Die Entscheidung ist gefallen

Britische Wettbewerbsbehörde erlaubt Übernahme von AWAL durch Sony Music

veröffentlicht am 19.03.2022

Warner, Blackrock und Influence Media investieren künftig gemeinsam in Katalogrechte

Eine Plattform für Musikrechte

Warner, Blackrock und Influence Media investieren künftig gemeinsam in Katalogrechte

veröffentlicht am 04.03.2022   2

Newsletter

Abonniere den Backstage PRO-Newsletter und bleibe zu diesem und anderen Themen auf dem Laufenden!