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Ein Meilenstein für die Kreativbranche

Bund führt Mindestvergütung für freie Kreativschaffende ein

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 15.02.2024

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Bund führt Mindestvergütung für freie Kreativschaffende ein

Claudia Roth (2023). © J. Konrad Schmidt

Die Mindestvergütung soll für professionelle, freie Kreative in den Sparten Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle Bildung gelten, wenn sie für Empfängerinnen und Empfänger von Fördermitteln bestimmte Tätigkeiten auf Honorarbasis ausführen.

Die Entscheidung, diese verbindliche Mindestvergütungsstandards einzuführen, begründete Kulturstaatsministerin Claudia Roth in einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt damit, dass viele freischaffende Künstlerinnen und Künstler nach wie vor mit alarmierend niedrigen Einkommen zu kämpfen haben.

Prekäre wirtschaftliche Lage

Dies belege nicht zuletzt die jüngste Studie des Deutschen Kulturrates, die die prekäre wirtschaftliche Lage vieler Kulturschaffender thematisiert. Weiter betont Roth:

"Das Einkommensniveau vieler freier Künstlerinnen und Künstler ist nach wie vor erschreckend niedrig. Als Kulturstaatsministerin ist es mir ein Herzensanliegen, dass künstlerische und kreative Arbeit angesichts ihres hohen gesellschaftlichen Stellenwerts auch angemessen vergütet wird. Die öffentliche Kulturförderung steht hierbei in besonderer Verantwortung mit gutem Beispiel voranzugehen und verbindliche Mindestvergütungsstandards einzufordern."

Details der Umsetzung

Die neue Regelung wird für alle Förderungen gelten, bei denen der Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien 50 Prozent übersteigt. Sie wird ab sofort Bestandteil der zu erlassenden Bescheide sein und ab dem 1. Juli 2024 verbindlich umgesetzt werden.

Die festgelegten Honoraruntergrenzen orientieren sich an den bundesweiten Empfehlungen der einschlägigen Berufs- und Fachverbände der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen.

Auf einem guten Weg

Mit der Einführung der förderbezogenen Honorarmindestanforderungen setzt Roth ein zentrales Vorhaben des Kulturkapitels des Koalitionsvertrages um.

Die Einführung von Honoraruntergrenzen in der Kulturförderung ist fraglos ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu faireren Arbeitsbedingungen und einer angemessenen Vergütung für alle Kreativschaffenden. 

Der Musikrat sieht auch Probleme

Der Deutsche Musikrat warnt in einer Stellungnahme aber vor "Unsicherheiten in der künstlerischen wie finanziellen Planung von öffentlich geförderten Projekten". Der Musikrat fordert daher die "Aufstockung von Haushaltsmitteln für die geförderten Projekte, um insbesondere kleinere Projekte vor existenziellen Problemen zu bewahren", sie also in die Lage zu versetzen, die höheren Honorare bezahlen zu können.

Schließlich fordert der Musikrat Claudia Roth auf, auch mit Fachverbänden und der privaten Veranstaltungswirtschaft zusammenzuarbeiten, um "eine funktionierende Balance zu finden zwischen der materiellen Wertschätzung kreativer Arbeit durch angemessene Honorare und der unternehmerischen Machbarkeit für die Arbeitgeber:innen in der Musik- und Kreativwirtschaft."

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