Kunst als Staatsziel
Claudia Roth spricht sich für Verankerung von Kultur im Grundgesetz aus
kulturpolitik coronakrise claudia roth
Claudia Roth. © Kristian Schuller
Seit Jahrzehnten fordern Künstler/innen und Kulturschaffende, Kultur als Grundrecht in das Grundgesetz aufzunehmen. Während der Coronapandemie und den damit verbundenen Einschränkungen kamen die strukturellen Mängel der Branche wie unter einem Brennglas zum Vorschein – eine Aufnahme ins Grundrecht könnte hier in Zukunft helfen.
Doch weder Petitionen noch einflussreiche Verbände wie der Deutsche Kulturrat oder Einzelpersonen wie Hans-Eckardt Wenzel und Till Brönner konnten daran bislang etwas ändern.
Roth gibt sich hoffnungsvoll
Nun soll die Bedeutung von Kunst und Kultur aber tatsächlich im Grundgesetz verankert werden. Kulturstaatsministerin Claudia Roth setzt sich laut dpa für die Aufnahme als Staatsziel in der deutschen Verfassung ein. Davon verspricht sich die Staatsministerin eine Stärkung der Institutionen und der Kunst- und Kulturszene als Ganzes.
Dass es für eine Verfassungsänderung Zwei-Drittel-Mehrheiten im Bundestag und im Bundesrat braucht, schreckt Roth nicht ab. Sie setzt auf die demokratische Verantwortung der Oppositionsparteien und der Länder. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur sagte sie:
"Ich hoffe sehr, dass die demokratische Opposition im Deutschen Bundestag, dass die Bundesländer in ihrer Vielfalt sagen: ja, auch auf Bundesebene, in unserem Grundgesetz soll es verankert werden als Staatsziel, um ein Stück weit eine Immunität aufzubauen, um eine Verantwortung unseres Staates für Kunst und Kultur im Grundgesetz zu verankern."
Kein Widerspruch zu Länderhoheit
Dass die strukturellen Mängel, allen voran die bescheidene finanzielle Situation vielerorts, damit noch nicht gelöst sind, ist der 67-Jährigen bewusst. Eine Aufnahme in das Grundgesetz sei allerdings dennoch ein wichtiger Schritt. Es würde zeigen, dass es auf Seiten der Politik und der Gesellschaft "ein Bewusstsein über die Bedeutung" und "eine Verantwortung dafür" gebe.
In der Tatsache, dass Kultur eigentlich Ländersache ist, sieht Roth keinen Widerspruch zur geplanten Grundgesetzänderung. "Die Länder brauchen wirklich keine Sorge zu haben, dass dies der Versuch wäre, in ihre Kompetenzen einzugreifen." Vielmehr gehe es um "eine gemeinsame Verstärkung".
Kultur als Stimme der Demokratie
Darin sieht Roth auch eine Stärkung der Demokratie:
"Es gibt große Verteilungskämpfe. Aber wir dürfen die Kultur nicht vergessen, die eine besondere Bedeutung hat in der und für die Demokratie."
Diese Bedeutung sei während der Coronazeit nur allzu offensichtlich zum Vorschein gekommen:
"Während der Pandemie wurde alles plötzlich so furchtbar still, als keine Theater, keine Kinos, keine Konzerte, keine Clubs mehr offen hatten. Es wurde still in dieser Demokratie."
Deshalb sei es "etwas, was eine Demokratie auszeichnet", wenn sie Kunst und Kultur als Stimme der Demokratie anerkenne und auch dementsprechend gesetzlich verankere.
Ähnliche Themen
Ein Meilenstein für die Kreativbranche
Bund führt Mindestvergütung für freie Kreativschaffende ein
veröffentlicht am 15.02.2024 11
"Ein sehr wichtiges Signal"
Kulturstaatsministerin Claudia Roth kündigt Basishonorare für Künstler*innen an
veröffentlicht am 28.09.2023 20
100 Millionen Euro für die Kulturförderung
KulturPass kommt Mitte Juni 2023 – Kulturanbieter/innen können sich bereits registrieren
veröffentlicht am 24.05.2023 2
Keine Verlängerung
Bundestag lehnt Verlängerung des Ausfallfonds für Konzerte ab und erntet heftige Kritik
veröffentlicht am 21.12.2022 1
KSK und ALG
Bundestag erleichtert Kreativen Zugang zum Arbeitslosengeld und erhöht KSK-Zuverdienstgrenze
veröffentlicht am 05.12.2022 1