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Kunst als Staatsziel

Claudia Roth spricht sich für Verankerung von Kultur im Grundgesetz aus

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 10.01.2023

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Claudia Roth spricht sich für Verankerung von Kultur im Grundgesetz aus

Claudia Roth. © Kristian Schuller

Die deutsche Kulturstaatsministerin Claudia Roth macht sich für die Aufnahme von Kunst und Kultur als Staatsziel in der deutschen Verfassung stark. Die Branche sei eine wichtige Stimme der Demokratie.

Seit Jahrzehnten fordern Künstler/innen und Kulturschaffende, Kultur als Grundrecht in das Grundgesetz aufzunehmen. Während der Coronapandemie und den damit verbundenen Einschränkungen kamen die strukturellen Mängel der Branche wie unter einem Brennglas zum Vorschein – eine Aufnahme ins Grundrecht könnte hier in Zukunft helfen. 

Doch weder Petitionen noch einflussreiche Verbände wie der Deutsche Kulturrat oder Einzelpersonen wie Hans-Eckardt Wenzel und Till Brönner konnten daran bislang etwas ändern.

Roth gibt sich hoffnungsvoll

Nun soll die Bedeutung von Kunst und Kultur aber tatsächlich im Grundgesetz verankert werden. Kulturstaatsministerin Claudia Roth setzt sich laut dpa für die Aufnahme als Staatsziel in der deutschen Verfassung ein. Davon verspricht sich die Staatsministerin eine Stärkung der Institutionen und der Kunst- und Kulturszene als Ganzes.

Dass es für eine Verfassungsänderung Zwei-Drittel-Mehrheiten im Bundestag und im Bundesrat braucht, schreckt Roth nicht ab. Sie setzt auf die demokratische Verantwortung der Oppositionsparteien und der Länder. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur sagte sie:

"Ich hoffe sehr, dass die demokratische Opposition im Deutschen Bundestag, dass die Bundesländer in ihrer Vielfalt sagen: ja, auch auf Bundesebene, in unserem Grundgesetz soll es verankert werden als Staatsziel, um ein Stück weit eine Immunität aufzubauen, um eine Verantwortung unseres Staates für Kunst und Kultur im Grundgesetz zu verankern."

Kein Widerspruch zu Länderhoheit

Dass die strukturellen Mängel, allen voran die bescheidene finanzielle Situation vielerorts, damit noch nicht gelöst sind, ist der 67-Jährigen bewusst. Eine Aufnahme in das Grundgesetz sei allerdings dennoch ein wichtiger Schritt. Es würde zeigen, dass es auf Seiten der Politik und der Gesellschaft "ein Bewusstsein über die Bedeutung" und "eine Verantwortung dafür" gebe.

In der Tatsache, dass Kultur eigentlich Ländersache ist, sieht Roth keinen Widerspruch zur geplanten Grundgesetzänderung. "Die Länder brauchen wirklich keine Sorge zu haben, dass dies der Versuch wäre, in ihre Kompetenzen einzugreifen." Vielmehr gehe es um "eine gemeinsame Verstärkung".

Kultur als Stimme der Demokratie

Darin sieht Roth auch eine Stärkung der Demokratie:

"Es gibt große Verteilungskämpfe. Aber wir dürfen die Kultur nicht vergessen, die eine besondere Bedeutung hat in der und für die Demokratie."

Diese Bedeutung sei während der Coronazeit nur allzu offensichtlich zum Vorschein gekommen:

"Während der Pandemie wurde alles plötzlich so furchtbar still, als keine Theater, keine Kinos, keine Konzerte, keine Clubs mehr offen hatten. Es wurde still in dieser Demokratie."

Deshalb sei es "etwas, was eine Demokratie auszeichnet", wenn sie Kunst und Kultur als Stimme der Demokratie anerkenne und auch dementsprechend gesetzlich verankere.

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