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KSK und ALG

Bundestag erleichtert Kreativen Zugang zum Arbeitslosengeld und erhöht KSK-Zuverdienstgrenze

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 05.12.2022

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Bundestag erleichtert Kreativen Zugang zum Arbeitslosengeld und erhöht KSK-Zuverdienstgrenze

Das KSVG (Künstler-Sozial-Versicherungs-Gesetz). © Quelle: KSK Pressematerial

Der Bundestag hat zwei neue Gesetze beschlossen, mit denen Kreative künftig besser abgesichert werden sollen: Einerseits sollen überwiegend kurzfristig beschäftigte leichteren Zugang zum Arbeitslosengeld erhalten, auf der anderen Seite wird das Künstlersozialversicherungsgesetz erweitert.

Der Bundestag beschloss in seiner Sitzung am 1. Dezember 2022, die Zuverdienstgrenze für Kreative anzuheben.

Die Gesetzesänderungen gehen über den im Sommer 2022 veröffentlichten Plan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hinaus.

Die Anpassung ab 2023

Der Versicherungsanspruch bei der Künstlersozialkasse (KSK) bleibt durch diese Neureglung auch dann bestehen, wenn KSK-Versicherte Einnahmen aus nicht-künstlerischer Arbeit erzielen.

Besonders wichtig: Der Bundestag hat keine Höchstgrenze für den Nebenverdienst festgelegt – der nicht-künstlerische Anteil der Einkünfte darf lediglich die Einnahmen aus der künstlerischen Haupttätigkeit nicht übersteigen.  

Eine coronabedingte Sonderregelung hatte bislang ermöglicht, dass selbständige Künstler/innen bis zu 1.300 Euro zusätzlich im Monat ohne Verlust des Versicherungsschutzes verdienen durften.

Dauerhafter Zugang zum Arbeitslosengeld ermöglicht

Außerdem verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das überwiegend befristet Beschäftigten dauerhaft den Zugang zum Arbeitslosengeld erleichtern soll. In der Praxis war dies zwar zuvor schon der Fall, allerdings nur deshalb, weil eine befristet eingeführte Sonderregelung aus dem Jahre 2009 mehrfach verlängert wurde. Die aktuelle Regelung wäre zum Jahresende ausgelaufen.

Ab dem 1. Januar 2023 können damit beispielsweise Schauspieler/innen und andere, für die Dauer eines Projektes begrenzt angestellte Kreative nun dauerhaft Arbeitslosengeld beziehen, ohne dazu gezwungen zu sein, den Beruf in der Kulturbranche aufzugeben. Claudia Roth, Beauftragte für Kultur und Medien, begrüßt die neu verabschiedeten Gesetze: 

"Mit den vom Deutschen Bundestag beschlossenen Vorhaben gehen wir einen wichtigen Schritt, um die oftmals prekäre soziale Lage von Kreativen strukturell zu verbessern. Damit finden die individuellen Lebens- und Arbeitssituationen von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen nun dauerhaft Anerkennung in der sozialen Absicherung."

Die Regelungen trügen den bitteren Erfahrungen aus der Corona-Pandemie Rechnung, als Künstlerinnen und Künstler gezwungen waren, sich zur Existenzsicherung kulturferne Beschäftigungen zu suchen und damit der Kunst und Kultur verloren gingen.

Die Koalition habe zwei Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst und setze sich auch weiterhin für die zukunftsfeste Absicherung künstlerischer Arbeit ein, so Claudia Roth.

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