Wichtiger Schritt zu mehr Fairness
Erleichterung für Künstler/innen: Zuverdienstregeln der KSK sollen geändert werden
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© Quelle: KSK Pressematerial
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant im Rahmen der Novelle des vierten Sozialgesetzbuches auch Änderungen im Künstlersozialversicherungsgesetz. Demnach bleiben selbstständige Künstlerinnen und Künstler auch dann über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert, wenn ihre künstlerische Tätigkeit überwiegt.
Während klar ist, dass selbstständige Künstler/innen über die Künstlersozialkasse krankenversichert bleiben sollen, wenn die künstlerische Tätigkeit überwiegt, ist aktuell noch unklar, auf welche Weise das festgestellt werden soll.
Die bisherigen Regelungen
Nach der bisherigen Regelung kommt es zum Verlust des Versichertenschutzes in Kranken- und Pflegeversicherung bei der KSK, wenn in einem selbstständigen nicht-künstlerischen Nebenjob monatlich mehr als 450 Euro verdient wird. Diese Einkommensgrenze gilt derzeit nur bei selbstständigen, nicht jedoch bei abhängigen Nebenjobs.
Die derzeit geltende coronabedingte Sonderregelung, die einen selbstständigen Zuverdienst von bis zu 1.300 Euro ohne Verlust des Versicherungsschutzes ermöglicht, läuft zum 31. Dezember 2022 aus.
Zustimmung von der Allianz der Freien Künste
Die Allianz der Freien Künste begrüßt die geplante Neuregelung. Deren Sprecherin Lena Krause erklärt:
"Die geplanten Änderungen werten wir als wichtige Verbesserung für die soziale Absicherung von selbstständigen Künstlern. Die für viele Kolleg/innen existenzbedrohliche Coronakrise zeigt eindrücklich, wie wichtig ein angemessener Schutz gerade für die soloselbstständige Angehörigen der freien Szenen ist - selbst, wenn diese neben ihrer künstlerischen Arbeit eine andere selbstständige Tätigkeit ausüben müssen."
Während die Allianz der Freien Künste die Anpassungen als ein Handeln im Sinne der Künstler/innen versteht und als "folgerichtige Konsequenz aus der Covid-19-Pandemie begreift, mahnt der Verband jedoch an, dass für den Kunstbereich passende Kriterien zur Definition der Haupttätigkeit gefunden werden müssten, im besten Fall unter Einbezug fachlicher Expertise aus den freien Szenen.
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