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Berufliche Anerkennung für Kulturschaffende

Deutscher Musikrat fordert Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze für KSK-Versicherte

News von Backstage PRO
veröffentlicht am 15.02.2021

coronakrise kulturpolitik

Deutscher Musikrat fordert Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze für KSK-Versicherte

Die Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven. © Quelle: KSK Pressematerial

Der Deutsche Musikrat setzt sich gemeinsam mit dem Deutschen Tonkünstlerverband und dem Verband deutscher Musikschulen für berufliche Rechte von Kreativschaffenden ein und verlangt eine vorübergehende Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze der KSK.

Laut dem Deutschen Musikrat (DMR), dem Deutschen Tonkünstlerverband (DTKV) und dem Verband deutscher Musikschulen (VdM) lassen sich die geltenden Regelungen der Künstlersozialkasse (KSK) nicht mit der aktuellen Corona-Lage vereinbaren. Diese erfordere eine größere Flexibilität im Arbeitsleben für Kunstschaffenden. 

Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates, fordert Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf, der "Künstlersozialkasse über eine Rechtsverordnung kulantere Regelungen in Bezug auf Nebenverdienste […] ermöglichen." Das könne gegebenenfalls auch in Absprache mit Gesundheitsminister Jens Spahn erfolgen. 

Veränderte Nebenverdienste

Problematisch an der bisherigen Regelung der Künstlersozialkasse ist, dass Mitglieder der KSK mindestens 51 Prozent ihres Einkommens durch künstlerische oder publizistische Tätigkeiten erwirtschaften dürfen; ein Zuverdienst ist nur geringfügig, also auf 450-Euro-Basis, möglich.

Doch in Zeiten der Corona-Pandemie, in denen Künstler/innen in vielen Fällen gar keine Chance auf ein Engagement haben, sind viele auf den temporären Verdienst durch nichtkünstlerische Tätigkeiten angewiesen. Höppner fordert deshalb: 

"Bis zum Ende der Pandemie sollten KSK-Versicherte nichtkünstlerische Tätigkeiten ausnahmsweise auch über der Geringfügigkeitsgrenze und in höherem Umfang als ihre künstlerischen Tätigkeiten ausüben können. Freischaffende Kreative sind durch Corona unverschuldet in die Situation geraten, mit ihrem eigentlichen Beruf ihren Lebensunterhalt nicht erwirtschaften zu können."

Gegen Ausschluss aus der KSK

Nach den Regularien der KSK kann eine Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze zum Ausschluss aus der KSK führen. Dies muss laut DMR, DTKV und VdM unbedingt verhindert werden. Nur so könne auch sichergestellt werden, dass sich hochqualifizierte Kreative andere berufliche Tätigkeiten suchen. 

Stattdessen müssten Kreative "mit ihrem Beruf anerkannt und gefördert werden – auch und gerade, wenn sie ihn zeitweise nicht ausüben können“, betont der Höppner in der gemeinsamen Stellungnahme der Verbände.  

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