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Menschliche Kreativität bleibt Voraussetzung

BVMI legt Regeln für KI-Musik in den deutschen Charts fest

News von BackstagePRO
veröffentlicht am 30.07.2026

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BVMI legt Regeln für KI-Musik in den deutschen Charts fest

Florian Drücke ist Geschäftsführer des BVMI. © Christoph Söder

Der BVMI hat neue Grundsätze für den Umgang mit generativer KI in den Offiziellen Deutschen Charts veröffentlicht. Entscheidend ist, dass die Musik im Wesentlichen von Menschen geschaffen wurde und eingesetzte KI-Dienste rechtmäßig autorisiert sind.

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) hat am 30. Juli 2026 neue Grundsätze für die Wertung von Musik mit KI-Beteiligung in den offiziellen Deutschen Charts vorgestellt. Für eine Chartwertung muss der kreative Anteil weiterhin überwiegend beim Menschen liegen. KI darf dabei lediglich als Hilfsmittel eingesetzt werden.

Dabei muss offengelegt werden, in welcher Form KI bei Komposition, Produktion, Stimme oder Sounddesign zum Einsatz kam. Außerdem muss nachvollziehbar sein, wer die kreative Verantwortung für die Aufnahme trägt.

Auch die verwendeten KI-Dienste müssen ordnungsgemäß autorisiert und rechtmäßig sein. Das bedeutet, dass die für das Training der jeweiligen Systeme verwendeten Inhalte durch eine gültige Lizenz, eine gesetzliche Schranke oder die ausdrückliche Zustimmung der Rechteinhaber abgedeckt sein müssen.

Manipulation kann zum Ausschluss führen

Der Einsatz von generativer KI kann hingegen dazu führen, dass eine Aufnahme nicht für die Offiziellen Deutschen Charts gewertet wird. Das gilt unter anderem, wenn der KI-Einsatz bewusst verschleiert wird, nicht alle verwendeten KI-Dienste entsprechend autorisiert und rechtmäßig sind oder begründete Zweifel an einer Manipulation von Inhalten oder Abrufzahlen bestehen.

Die Regeln orientieren sich an den Richlinien, die der weltweite Dachverband IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) vorgestellt hat.

Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI, erklärt:

"Die heute vorgestellten Grundsätze stecken den Rahmen ab, der die künstlerische Nutzung von KI als Werkzeug im Rahmen des menschlichen Kreativprozesses ermöglicht und gleichzeitig sicherstellt, dass Aufnahmen, die mithilfe nicht zugelassener KI-Modelle erstellt wurden oder mit Manipulationen in Verbindung stehen, in den Offiziellen Deutschen Charts nicht berücksichtigt werden. Das Prinzip ist: Menschliche Kreativität bleibt im Fokus, verantwortungsvolle Innovation wird gefördert. Das reflektiert die von einer großen Disruption geprägte Realität, in der wir uns bewegen und die wir als Branche entschlossen weiter gestalten wollen."

Einheitliche Kennzeichnung von KI-Musik

Die neuen Grundsätze stehen zudem im Zusammenhang mit einer internationalen Initiative der Musikbranche. Bereits am 10. Juli hatte die Branche angekündigt, einen einheitlichen Ansatz für die freiwillige Kennzeichnung von Musiktiteln zu verfolgen.

Die Kennzeichnungen sollen Fans künftig transparenter darüber informieren, ob generative KI bei einer Tonaufnahme zum Einsatz gekommen ist. Unterschieden wird dabei zwischen KI-generiert und KI-unterstützt. Das System ist für eine weltweite Anwendung bei digitalen Musikdiensten und weiteren Partnern vorgesehen.

Labels schlagen ebenfalls System vor

Die Ankündigung folgt auf einen Vorschlag der drei Major Labels und prominenter Indies, die folgende Grundsätze für die Einbeziehung von KI-Musik in Musikcharts vorgeschlagen haben:

  • Alle zur Erstellung der Aufnahme verwendeten generativen KI-Dienste sind ordnungsgemäß autorisiert und rechtmäßig.
  • Sie sind im Wesentlichen von Menschen erstellt.
  • Sie geben keinen Anlass zu Bedenken hinsichtlich der Manipulation von Streaming-Zahlen oder Charts.
  • Sie entsprechen den geltenden Gesetzen, einschließlich derjenigen in Bezug auf Urheberrecht, verwandte Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte.
  • Die Bereitstellung der Aufnahmen verstößt nicht gegen die Nutzungsbedingungen des verwendeten generativen KI-Dienstes.
  • Die Nutzung generativer KI-Dienste zur Erstellung der Aufnahme wird den Verbrauchern auf nachgelagerten Diensten (z. B. digitalen Streaming-Plattformen) gemäß den geltenden Rechtsvorschriften und/oder branchenüblichen Kennzeichnungsstandards angemessen kenntlich gemacht.

Zu den beteiligten Labels gehören neben Universal Music, Sony Music und Warner Music auch Believe, BMG, Concord, Dirty Hit, Glassnote Records, HYBE Corp., Mom+Pop Music und Partisan Records.

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