Ein Urteil für Musikerinnen und Musiker
CITES-Konferenz beschließt Ausnahmeregelungen für Musikinstrumente
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Der Ausnahmeregelung wurde am 26. August 2019 im Rahmen der der CITES-Vertragskonferenz zugestimmt. Sie besagt, dass fertiggstellte Instrumente sowie Instrumententeile und Ersatzteile aus Palisander wieder ohne CITES-Nachweis handelbar sein sollen.
Das bedeutet, dass z.B. Musikhäuser und Privatpersonen ihre Instrumente zukünftig ohne entsprechende Dokumentation (weiter)verkaufen können. Nachweispflichtig sind demnach nur noch die Instrumentenhersteller. Die neue Ausnahmeregelung gilt allerdings nicht für das in CITES I erwähnte Rio Palisander.
Traf es die Falschen?
Mit dem 2017 verabschiedeten CITES Anhang II unterlagen aus laut CITES gefährdeten Hölzern gefertigte Instrumente einer lückenlosen Dokumentationspflicht.
Das bedeutet, dass sowohl die Herstellerinnen und Hersteller von Musikinstrumenten als auch kommerzielle und private Verkäuferinnen und Verkäufer Nachweise über die Herkunft der für ein Instrument verwendeten Hölzer benötigten. Sogar Musikerinnen und Musiker mussten die Herkunft beim Grenzübertritt – etwa im Rahmen einer Tour – belegen können.
Bedrohte Existenzen
Genau diese Einschränkungen waren es, die zur erneuten Aufhebung einiger CITES-Regularien für die MI-Branche führten. Fokus von CITES war insbesondere die Möbelindustrie, doch die gleichen Vorschriften trafen auch die MI-Industrie – und das, obwohl deren Holzbedarf vergleichsweise gering ist.
Weiterhin konnte sich das CITES-Kommitee darauf verständigen, dass der erhöhte Dokumentations- und Verwaltungsaufand Musikerinnen und Musiker sowie Instrumentenbauer in ihrem künstlerischen Schaffen und nicht zuletzt in ihrer Existenz bedrohe. Zuletzt hatte die SOMM – Society of Music Merchants e.V. immer wieder die negativen Auswirkungen von CITES auf die MI-Branche betont.
Hinsichtlich der neuen Lockerung der Vorschriften zeigt sich Daniel Knöll, Geschäftsführer der SOMM, erleichtert:
"Das ist ein großer Erfolg für die international tätige CITES Working Group der MI-Branche, unsere engagierten Mitglieder und unseren Verband, der sich kontinuierlich für eine Ausnahmeregelung bei den kooperierenden europäischen sowie nationalen Behörden eingesetzt hat – und eine große Erleichterung für die gesamte MI-Branche."
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